Beiträge von NuxVomica

    Hallo zusammen,

    unser Haus hat u.a. eine Allgemeinpsychiatrie und eine Psychosomatik. Leider aber noch keinen Grouper, wir können also nicht viel ausprobieren.
    Nicht wenige Fälle werden allgemeinpsychiatrisch aufgenommen und im Verlauf in die PSM verlegt.

    Ich frage mich, wie die Zuweisung der SK "PSM" bei intern verlegten Patienten erfolgt.

    Der "Abschlussbericht" sagt:
    Psychosomatik: Alle weiteren Fälle mit dem Fachabteilungsschlüssel Psychosomatik

    Das Definitionshandbuch sagt:
    Fachabteilung Psychosomatik (SKPSO-0)

    Aber welcher Fachabteilungsschlüssel ist gemeint? Der bei Aufnahme, der bei Entlassung oder der "längste" (meiste Berechnungstage)?

    Beste Grüße - NV

    Guten Morgen,

    ein interessantes Urteil!
    Daraus lässt sich ableiten, dass die 24h-Regelung nur gilt, wenn es bei der erneuten Aufnahme im zweiten KH (in diesem Fall ohne Rückverlegung) um diesselbe Erkrankung/Behandlung geht.
    Bleibt die Frage, ob man immer herausfinden kann, warum die erneute Aufnahme erfolgte.
    Und wie sehen die Kassen und der MDK die Sache?

    Beste Grüße - NV

    Hallo Starter_DRG,

    das Arbeitsgebiet "Medizincontrolling" ist vielgestaltig und es arbeiten dort verschiedene Berufsgruppen, vorwiegend vermutlich Ärzte und Pflegekräfte. Manche sind krankenhausökonomisch weitergebildet (das schadet sicher nicht), andere nicht.
    Als ärztlicher Medizincontroller über praktische Berufserfahrung zu verfügen ist ein großer Vorteil. Das Verständnis für die Behandlungsabläufe, aber auch die eigenen Erfahrungen mit den zahlreichen Anforderungen, denen sich ein Arzt im Krankenhaus gegenüber sieht, verbessert sicherlich die Kommunikation mit den Ärzten und auch das Verständnis für die Zahlen und Daten, mit denen man arbeitet.
    Ich halte das aber nicht für zwingend. Man kann sicher auch ohne Berufserfahrung Medizincontroller werden. In größeren Häusern gibt es meist mehrere MedCos, die sich die Aufgaben teilen. Wenn Ihre Stärke im EDV-Bereich liegt (Berichte, Statistiken, "Number Crunching"), könnten Sie hier sicher ein gutes Arbeitsfeld finden.
    Als Universal-MedCo in einem kleinen Haus, der für alles zuständig ist (von MDK bis Kennzahlenbericht) stelle ich es mir dagegen schwierig vor, ganz ohne praktische Berufserfahrung zu arbeiten.

    Beste Grüße - NV

    Hallo zusammen,

    den Beitrag kann man hier besichtigen: http://www.zdf.de/ZDFmediathek/b…Patientenfabrik

    Neben den Einzelschicksalen, an denen Journalisten zwanghaft ihre Beiträge aufhängen kommt z.B. auch Hr. Baum (DKG) zu Wort (17:00):
    "Die Notwendigkeit, sich als Krankenhaus wirtschaftlich zu verhalten, hat in den letzten 10 Jahren zugenommen. Das haben aber nicht die Krankenhäuser selbst so gewählt, sondern der Gesetzgeber hat Anfang der 2000er Jahre ein neues Finanzierungssystem eingeführt, bei dem die Krankenhäuser verpflichtet sind, alles zu tun, um Verluste zu vermeiden."

    Bei 7:45 berichtet der Kommentar:"Die Krankenkassen sehen die Fallpauschalen inzwischen durchaus kritisch. Dabei hatten sie die Einführung vor 10 Jahren mit betrieben."

    Eine Sprecherin des Spitzenverbandes der GKV versucht ab 8:00 den Arztverträgen die Schuld zu zu schieben. Dass man seitens der GKV nicht in die Arztverträge hineinsehen könne wird als "Informationsproblem" bezeichnet.

    Ab 27:00 erklärt das BMG schriftlich, dass es nicht angezeigt sei, das System als Ganzes in Frage zu stellen.

    Mein Fazit: Nicht ganz so unausgewogen wie befürchtet. Stattdessen werden die unterschiedlichen Akteure im Gesundheitswesen bloßgestellt, die sich wie üblich gegenseitig die Schuld zu schieben.

    Beste Grüße - NV

    Hallo Herr Häring,

    wir interpretieren das so:

    Die Maßnahme erfolgt bei Selbst- und Fremdgefährdung infolge einer psychiatrischen Erkrankung (z.B. Desorientierung, Weglaufgefährdung, Realitätsverkennung).
    Die Schutzmaßnahme / Überwachung steht im Vordergrund (im Gegensatz zur Therapieeinheit).
    Die betreuenden Pflegekräfte sind durch die Maßnahme vollständig gebunden und erledigen keine zusätzlichen Tätigkeiten.
    Überwachung per Kamera oder durch ein Sichtfenster genügt nicht.

    Beste Grüße - NV

    Hallo,

    jeder Folgefall wird gegen den ersten Fall geprüft, so als ob Fall B gar nicht existieren würde.

    FPV §2 (4): "Die obere Grenzverweildauer, die nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 für die Fallzusammenführung maßgeblich ist, ergibt sich aus dem Aufnahmedatum und der DRG-Eingruppierung
    des ersten unter diese Vorschrift zur Zusammenfassung fallenden Aufenthalts in diesem Krankenhaus."

    Beste Grüße - NV

    Hallo Coalitio,

    laut OPS 9-63 sind ärztliche und psychologische Therapieeinheiten austauschbar.
    "...Die durchgeführten ärztlichen und/oder psychologischen Verfahren (ärztliche und psychologische Einzel- und Gruppentherapie) müssen mindestens 3 Therapieeinheiten pro
    Woche umfassen...."

    Trotzdem werden sie gesondert kodiert (9-630 und 9-631).

    Da die Codes nicht 3 TE darstellen können sondern nur z.B. "mehr als 2 bis 4" bleibt es auch mir etwas nebulös, wie die 3 TE nachweisbar bzw. für den Grouper auswertbar sein sollen.

    Beste Grüße - NV

    Guten Morgen,

    MiChu: danke für den link.

    Da kommt mir gleich wieder die Galle hoch!

    "...mittlerweile fast jeder vierte Deutsche operiert..." - was soll das heißen? Wird jeder 4. Deutsche einmal pro Jahr operiert oder in seinem ganzen Leben einmal oder sonstwas?

    "...18,3 Millionen Klinikbehandlungen gebe es in Deutschland pro Jahr..." - das mag stimmen, aber ist Klinikbehandlung = Operation? Was ist mit so unbedeutenden Randdisziplinen wie Innere oder Neurologie, wo fast nie operiert wird?

    "...Je stärker Kliniken aufgrund von Überkapazitäten unter wirtschaftlichem Druck stehen..." - natürlich die Überkapazitäten. Liegt es auch an den Überkapazitäten, dass Patienten ewig auf Termine oder OPs warten müssen, dass die Flure mit Betten vollgestellt sind und Intensiv- und Beatmungsplätze fehlen?

    "...„Patienten in Deutschland können sich nicht mehr sicher sein, dass sie ausschließlich aus medizinischen Gründen behandelt werden..." - Das ist der Gipfel! Generalisiert und undifferenziert wird mit Ängsten gespielt. Es sollte vielleicht auch erwähnt werden, dass AOK-Versicherte sich nicht sicher sein können, überhaupt eine adäquate medizinische Versorgung zu erhalten, selbst wenn sie indiziert ist. Die MDK-Schere im Kopf der Kliniker sorgt schon dafür. Und falls die mal nicht funktioniert wird einfach die Leistung hinterher nicht bezahlt - das nächste Mal denkt man dann dran.

    Unbestreitbar gibt es Kliniken und Ärzte, die das System ausnutzen und nicht indizierte OPs durchführen. Trotzdem macht es mich wütend, wie man in so eine kurze Stellungnahme soviel Halb- und Unwahrheit verpacken kann und im Rundumschlag (mal wieder) den ganzen Krankenhausbereich diffamieren kann! Liebe (zahnlose) DKG: vielleicht mal prüfen, ob hier rechtlich vorgegangen werden sollte? Ach nein, Verzeihung. Ich wollte niemanden beim Büroschlaf stören und das schon immer gute Einvernehmen mit den Mächtigen im Gesundheitssystem ist ja auch viel wichtiger...

    Beste Grüße - NV