Beiträge von NuxVomica

    Hallo tweetyCo,

    zunächst denke ich, dass es keine rechtliche Grundlage dafür gibt, §301-Daten "zurück zu schicken" und mit irgendwelchen Kommentaren zu versehen. Das scheint eine viel geübte aber dadurch nicht automatisch erlaubte Vorgehensweise mancher KK zu sein. Warten Sie entspannt den Ablauf der 6-Wochen-Frist ab und klagen Sie. Oder, wenn Sie freundlich zur KK sein möchten, informieren sie diese, dass fristgerecht der MDK einzuschalten ist, falls an der Abrechnung etwas unklar sein sollte.

    Ich bin überzeugt davon, dass die Einschätzung, ob die Behandlung auf der Stroke Unit gerechtfertigt war oder nicht, nur durch die Ärzte des MDK im Einzelfall erfolgen kann.

    Wenn durch das Fehlen der passenden ICD-Ziffer der OPS-Code nicht erlöswirksam wird, ist es natürlich fraglich, ob man sich darum streiten sollte.
    Trotzdem: eine durchgeführte Prozedur kann (bzw. muss) kodiert werden, auch wenn eine ungewöhnliche med. Situation vorliegt.

    Beste Grüße - NV

    Hallo codierfee,

    nach meiner Ansicht ist F78 nicht anwendbar, da eine Demenz immer mit einer Intelligenzminderung vergesellschaftet ist und diese daher kein eigenständiges Symptom darstellt.
    Hier wäre der "Hinweis der Selbstverwaltung" zur DKR PD003a vielleicht hilfreich:
    "Die Selbstverwaltung empfiehlt, eine Überdokumentation von Symptomen zu vermeiden. [...] Sie empfiehlt aber die Kodierung von Symptomen die besondere Maßnahmen erfordern [...]."

    F07 bezieht sich auf organische Persönlichkeitsstörungen. Ob man eine Demenz als organische Störung auffasst ist wohl Ansichtssache (ich kenne die aktuelle Lehrmeinung dazu nicht). Die Angabe von F07.8 zusätzlich zu einer Ziffer aus F00 - F03 kommt mir jedenfalls redundant vor.

    Meiner Meinung nach ist mit einer Ziffer aus F00 bis F03 und ggf. zusätzlich F05.1 eine Demenzerkrankung vollständig abgebildet.

    Beste Grüße - NV

    Hallo zusammen,

    es handelt sich laut "Bild" um einen weiteren Änderungsantrag zum PsychEntgG. Die Vielfalt dieser Änderungsanträge wird langsam unübersichtlich.
    Es bleibt erstmal abzuwarten, was aus diesem Änderungsantrag wird und wieviel davon in das Gesetz Eingang findet.

    Zudem sollte berücksichtigt werden, dass mind. 50% dessen, was in "Bild" steht, gelogen ist.
    Und schätzungsweise 50% der Initiativen des derzeitigen Gesundheitsministeriums sind blanker Unsinn und dienen mehr der Eigenprofilierung als anderen Zwecken.

    Was unterm Strich von diesem "Aufreger" übrigbleibt - mal sehen... 8)

    Beste Grüße - NV

    Hallo,

    nein, das sollte nur auf Merkwürdigkeiten bei der Fallzusammenführung hinweisen, über die ich immer mal wieder stolpere. Wieso gibt es bei einer FZ zwei Entlassungstage, die nicht als Belegungstage zählen? Wo doch ansonsten alles zu einem Gesamtfall zusammengewurschtelt wird?

    Beste Grüße - NV

    Hallo,

    da hätten Sie den Pat. geschickter am 17.5. beurlaubt.
    15.5. - 19.5. = 4 Belegungstage minus 1 Urlaubstag --> 3 Belegungstage.
    Aber darauf kommts ja auch nicht an.. :D

    Beste Grüße - NV

    Hallo Anyway,

    das PsychEntgG wird die Psych-PV (voraussichtlich) zum 1.1.2017 abschaffen. Für Nichtoptierer sogar schon früher.

    Mir wurde gesagt, in den gerade in Entwicklung befindlichen Psych-Groupern sei der Fachabteilungsschlüssel (§301) als Kriterium vorgesehen.

    Ich würde deshalb mal pragmatisch sagen: Ein Patient in der Gerontopsychiatrie ist "G", ein Patient in der Allgemeinpsychiatrie ist "A". :D

    Beste Grüße - NV

    Hallo,

    nach meiner Überzeugung _muss_ die KK ein Prüfverfahren einleiten. Nur der MDK ist berechtigt, medizinische Unterlagen wie z.B. Arztbriefe einzusehen.
    Es gelten die einschlägigen Bestimmungen (6-Wochen-Frist, Aufwandspausche usw.).
    Wenn Ihnen ein ordnungsgemäßer Prüfauftrag vorliegt, können Sie Unterlagen auch im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Nur vom MDK zu öffnen" an die
    KK schicken zur Weiterleitung.
    Dieser ganze bürokratische Aufwand ist (leider) einzuhalten weil Sie sich sonst als Krankenhaus der Schweigepflichtsverletzung schuldig machen.

    Beste Grüße - NV

    Guten Morgen,

    meine Meinung: wenn eine Krisenintervention nicht die geforderten 90 Minuten erreicht, wird die Zeit als TE dokumentiert.
    Die Formulierung im OPS bedeutet lediglich, dass die Zeit für die Krisenintervention nicht gleichzeitig und zusätzlich als TE erfasst werden darf.

    Beste Grüße - NV

    Hallo zusammen,

    ich finde, es geht deutlich zu weit, wenn die Dokumentation der Teambesprechung mit Namen der Teilnehmer und Unterschriften gefordert wird.
    Wenn diese Dokumente verschickt werden, stellt sich u.a. die Frage, ob damit gegen arbeitsrechtliche oder datenschutzrechtliche Vorschriften verstossen wird.
    Klar ist, dass derartige Daten nicht zu den Sozialdaten gehört, die der MDK zur Fallprüfung anfordern darf.

    Privatmeinung --> Hier wird wieder mal versucht, durch Forderung einer übergenauen und superdetaillierten Dokumentation das KH in eine Bringschuld zu argumentieren, die es entweder aufwendig erfüllt oder bei Nichterfüllung die Anerkennung der eigentlichen Leistung (die ja erbracht wird) gefährdet. <-- Privatmeinung Ende

    Beste Grüße - NV