Hallo tweetyCo,
zunächst denke ich, dass es keine rechtliche Grundlage dafür gibt, §301-Daten "zurück zu schicken" und mit irgendwelchen Kommentaren zu versehen. Das scheint eine viel geübte aber dadurch nicht automatisch erlaubte Vorgehensweise mancher KK zu sein. Warten Sie entspannt den Ablauf der 6-Wochen-Frist ab und klagen Sie. Oder, wenn Sie freundlich zur KK sein möchten, informieren sie diese, dass fristgerecht der MDK einzuschalten ist, falls an der Abrechnung etwas unklar sein sollte.
Ich bin überzeugt davon, dass die Einschätzung, ob die Behandlung auf der Stroke Unit gerechtfertigt war oder nicht, nur durch die Ärzte des MDK im Einzelfall erfolgen kann.
Wenn durch das Fehlen der passenden ICD-Ziffer der OPS-Code nicht erlöswirksam wird, ist es natürlich fraglich, ob man sich darum streiten sollte.
Trotzdem: eine durchgeführte Prozedur kann (bzw. muss) kodiert werden, auch wenn eine ungewöhnliche med. Situation vorliegt.
Beste Grüße - NV