Beiträge von TSchroeder

    Hallo allerseits,

    bei einer Hand-OP wird das Os lunatum reseziert und durch einen Pyrocarbon Lunat spacer ersetzt. Fakt ist, dass dieser Spacer einen kleinen Anteil am Handgelenk hat.
    Was muss hier kodiert werden?
    Implantation eines Knochentotalersatzes oder Implantation einer Handgelenksendoprothese

    Wenn tatsächlich hier die Handgelenksendoprothese kodiert werden muss, wann kann dann eine Implantation eines Knochentotalersatzes kodiert werden? Denn meines Wissens hat jeder Knochen irgentwo Gelenkanteile, so wie auch das Os lunatum.

    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

    MfG
    Tschroeder

    Hallo Forum,

    da dieses Thema schon mehrmals angesprochen wurde und es mir keine Ruhe gelassen hat, habe ich mich bei unserer Krankenhausgesellschaft noch einmal erkundigt, wie das Ganze denn nun wirklich funktioniert.

    1. Schritt: Es wird ein krankenhausindividuelles Budget bestimmt.
    2. Schritt: Der hieraus berechnete Basisfallwert wird dem Landesfallwert angenähert (entweder von oben -> die Verlierer; oder von unten -> die Gewinner)
    3. Schritt: Mit dem jetzt berechneten Fallwert wird das Budget berechnet, was man für 2005 bekommt.
    4. Schritt: Von diesem Budget werden jetzt die ZEs abgezogen.

    Ich betone ausdrücklich, dass dieses Vorgehen auch durch die Berechnungsschemata für die Pflegesatzverhandlungen nachvollzogen werden kann. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Vorgehen nur für Niedersachsen gilt.

    Bitte Feedback aus dem Forum. Bitte keine Meinungen, sondern fundierte Tatsachen, die mit den Krankenhausgesellschaften abgestimmt wurden.

    Hallo Adams,

    das individuelle Krankenhausbudget spielt nach wie vor eine grosse Rolle.
    Auch bei den zukünftigen Pflegesatzverhandlungen ist dies der erste Schritt dieses zu vereinbaren!!
    Und hierbei wird mit Sicherheit die Fallzahl und die Liegedauer eine große Rolle spielen. Wenn diese nämlich runtergehen, werden die Krankenkassen versuchen das vereinbarte Budget deutlich zu drücken.

    Erst im darauffolgenden Schritt wird der Krankenhaus-Basisfallwert berechnet, der dann - wie auch immer - in der Konvergenzphase dem Landes-Basisfallwert angenähert wird.

    Hallo Forum,

    wie verschlüsselt man eine
    Fraktur sternales Ende Klavikula
    und
    eine gleichzeitige Sternoklavikulargelenkluxation ???

    Mit S42.01 und S43.2?? Oder gibt es einen Schlüssel für beides??

    Hallo Forum,

    ich weiß, dass das Thema Rauchen schon sehr häufig behandelt wurde, trotzdem gibt es von meiner Seite noch einige Fragen.

    Die Krankenkassen in Niedersachsen erwarten mittlerweile, dass die F17.2 generell aus dem Datensatz §301 gestrichen wird, insbesondere dann, wenn man nur durch die F17.2 eine Erlössteigerung hat.

    Der MDK hat sich inzwischen zu den psychatrischen Diagnosen und insbesondere zur F17.2 offiziell geäußert. (siehe Anlage Seite 3)

    Gibt es im Forum Krankenkassen anderer Bundesländer, die nach MDK-Gutachten, die F17.2 genehmigt haben?? Gibt es die Möglichkeit mir diese Gutachten anonymisiert per Email (thomas.schroeder@bonifatius-lingen.de) zur Verfügung zu stellen.

    Gibt es Meinungen zu dem allgemeinen Gutachten des MDKs.

    MfG
    Schröder

    Hallo Tiffany,

    der Fall ist etwas komplizierter.

    Medizinisch gesehen werden die Harnleiter nicht in einem Aufenthalt saniert (laut Information Urologie). Hier wird es auch keine Diskussion geben!

    Aber ich habe inzwischen bei unserer Krankenhausgesellschaft angerufen.
    Es ist wohl so:
    Medizinisch werden es immer zwei Aufenthalte sein.
    Abrechnungstechnisch werden diese Aufenthalte aber immer zusammengelegt werden (wenn die Zeiten hinkommen).

    Dies ist zwar ärgerlich aber es ist eindeutig.

    Viele Grüße aus Lingen

    Hallo Forum,

    gibt es jemanden, der nicht nur Erfahrungen mit Pflegediagnosen hat, sondern auch mit Prozeduren, die durch die Pflege eingegeben werden können. Funktionieren tut dies bei uns momentan supergut mit den Beatmungszeiten. Ich überlege dieses weiter auszudehnen und denke hierbei z.B. an Transfusionen.
    Ist dies sinnvoll. Wer kennt Vor- und Nachteile.

    Bin über jedes Feedback dankbar.

    MfG
    Thomas Schröder

    Hallo Herr Stückl

    ich verstehe Sie ehrlich gesagt nicht ganz.

    Bei uns läuft das folgendermassen ab:

    1. Aufenthalt bei uns:
    Alle Voruntersuchungen (z.B. Koro usw.)
    2. Aufenthalt in der Herzchirurgie in einem anderen Krankenhaus
    Dieses Krankenhaus rechnet eine Herzop-DRG ab
    3. Aufenthalt wieder bei uns:
    operative Nachsorge usw.

    Der Aufenthalt 1 und 3 werden zusammengelegt und es wird z.B. eine Koro-DRG (z.B. F42A) dabei herauskommen.
    Unser Bestreben wird es sein kurzfristig eine Rückverlegung zu vermeiden, da wir in aller Regel für den letzten Aufenthalt keine zusätzlichen Erlöse erhalten.


    --
    MfG

    Thomas Schroeder