Beiträge von TSchroeder

    Hallo Frau Mügge,

    das Problem ist bekannt und hier auch mal irgentwo diskutiert worden und beruht auf dem Exklussionsalgorithmus im Grouper, der nur nach vorne schaut und nie nach hinten.

    Auch die Softwarehersteller kümmern sich schon um dieses Problem und integrieren in den sogenannten DRG-Prüfprogrammen die Prüfung nach der Reihenfolge.
    Unter der Kodierrichtlinie D003b ganz am Schluß steht eindeutig:
    "Es gibt keine Kodierrichtlinie, die die Reihenfolge der Nebendiagnosen regelt."
    Dannach geht es weiter mit "Jedoch sollten die bedeutenderen Nebendiagnosen ...." Hier handelt es sich um einen Vorschlag; man kann, muss aber nicht!!
    Daraus folgere ich, dass man als Krankenhaus IMMER die Reichenfolge abrechnen sollte, die den höheren Erlös hat.

    Damit ist den Streiterreien Tür und Tor geöffnet.
    Ich würde an Ihrer Stelle auf die Reihenfolge bestehen!!!

    Aus dem bewölkten Lingen
    --
    MfG

    Thomas Schroeder

    Hallo Herr Schmidt,

    das habe ich soweit verstanden. Vielen Dank.

    Die Nebendiagnosen werden aber in diesem "letzten Segment" nicht wiederholt, sondern können bei den einzelnen Verlegungen abgegriffen werden, oder ???????

    Aus dem bewölkten Lingen
    --
    MfG

    Thomas Schroeder

    Hallo Forum,

    wir haben scheinbar ein Übertragungsproblem der DRG-Hauptdiagnose im $301 Datensatz.

    Frage:
    Bei einer internen Verlegung werden die Daten der einzelnen Abteilungen hintereinander geschrieben beginnend jeweils mit "ETL".
    Ist dann die DRG-Hauptdiagnose im letzten ETL-Datensatz zu finden nach dem Abteilungskürzel????

    ES KÜHLT AB!!! ES IST BEWÖLKT!!!
    Aus dem angenehm kühlen Lingen.

    Hallo Herr Hirschberg,

    ich bin nicht Ihrer Meinung.
    Beispiel: Eßstörung bei Enteritis gehört zur Enteritis dazu (ist so zu sagen inclusive). Nur wenn es über das normale Maß hinaus zu Problemen führt, die natürlich in der Dokumentation nachzuvollziehen sind, dann könnte man verschlüsseln.

    Das ist die Theorie!!

    In der Praxis werde ich den Teufel tun und diese Diagnose explizit löschen. Denn diese Diagnose hat keinen CCL-Level und die Krankenkasse wird hier nicht mosern (hoffentlich nicht, oder was sagt der Kassenfürst). Bei Symptomen mit CCL-Level, die die DRG beeinflussen, wende ich die Theorie auch in der Praxis an.

    Aus dem warmen Lingen
    --
    MfG

    Thomas Schroeder

    Hallo Forum,

    Zitat


    Original von Guenter_Konzelmann:

    der Entlasstag zählt nicht als Belegungstag.

    Das ist mir schon klar, hinsichtlich Abrechnung zählt beides als ein Belegungstag!

    Trotzdem dachte ich immer, dass bei den DRG's ein Belegungstag anders definiert wäre und nur gilt wenn am selben Tag entlassen worden wäre.

    Nichts gegen Sie Herr Konzelmann, aber gibt es noch andere Meinungen oder bin wirklich auf dem Holzweg???

    Aus dem trockenen Lingen


    --
    MfG

    Thomas Schroeder

    Hallo Forum,

    eine Frage:
    Was bedeutet der eine Belegungstag bei der DRG G44C (Andere Koloskopie, ein Belegungstag): am selben Tag entlassen oder mit einer Übernachtung.
    Ich dachte immer am selben Tag entlassen; aber mein Grouper sagt nein.

    Aus dem trockenen Lingen

    Hallo Forum,

    das steht im Krankenhausentgeldgesetz §8 Absatz 5 Satz 1:
    Wird ein Patient wegen Komplikationen wieder in dasselbe Krankenhaus aufgenommen, für den zuvor eine Fallpauschale berechnet wurde, darf für die Kalendertage innerhalb der Grenzverweildauer dieser Fallpauschale die Fallpauschale nicht erneut berechnet werden.

    Auch bei der Übersendung der Datensätze nach §301 wird beim zweiten Datensatz bei Aufnahmegrund 07 (Wiederaufnahme) der Rechnungsbetrag brutal auf Null Euro gesetzt!!

    Aus dem doch noch trockenen Lingen
    --
    MfG

    Thomas Schroeder

    Hallo Forum,

    bei Wiederaufnahme wegen Komplkation wird nach Abrechnungsregeln nicht erneut gegroupt (!!!!!). Der erste Fall wird ganz normal abgerechnet und der zweite Fall wird auf Null Euro gesetzt (und dabei ist es wurscht welche DRG Sie bestimmen und welche Kodierrichtlinie Sie nehmen).
    Wenn die obere Grenzverweildauer überschritten wird, sieht der Fall natürlich anders aus.

    Aus dem bald feuchten Lingen


    --
    MfG

    Thomas Schroeder