Beiträge von cLindner

    ToDo
    die Frage war nicht im Sinne einer Zusammenarbeit oder Verbringung gemeint ...
    @Herr Frey
    Danke, daß Sie mir mitteilen, das Patienten nicht aus medizinischen Gründen verlegt werden, sondern aus "Platzgründen".- Mein Weltbild gerät wieder ins Wanken - Wenn das die Handhabung der Krankenhäuser ist, brauchen Sie sich nicht zu wundern, das die Krankenkassen die Kostenübernahme dieser organisatorischen Verlegungen ablehnen. Wenn die Frage von Herrn Bücker so gemeint war, kann die Antwort darauf nur sein: Kostenträger ist das Krankenhaus (:-)))
    Claudia
    :chili: :chili: :chili:

    Also erfolgt die Kostenübernahme doch fast immer, Fälle in denen eine medizinische Notwendigkeit zur Verlegung in ein anderes Krankenhaus fehlt, sind wohl verschwindend gering.
    Viele Grüsse
    :chili: :chili: :chili:

    Hallo Angela,
    meiner Meinung nach ist die Kodierung der Z39x in Verbindung mit einer Geburt im KH als Nebendiagnose möglich, ob eine Notwendigkeit besteht, kann ich nicht beurteilen.
    Bei der KR 1518a ist die Z39x als Hauptdiagnose zu nehmen, wenn die Geburt vor Aufnahme im KH passierte. Wenn hierbei eine Komplikation auftritt, ist diese als HD zu codieren und die z39x als ND.
    Viele Grüsse
    Claudia
    :chili: :chili: :chili:

    Hallo Herr/Frau Bücker,
    wie ist Ihre Frage gemeint?
    Bei Verlegung werden grundsätzlich alle Transportkosten von den Krankenkassen übernommen.
    Viele Grüsse
    Claudia
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    Nein, nein, Patricia,
    gefällt mir sehr gut.
    Ich habe schon drüber nachgedacht, mir den Nagel selbst zu besorgen und einzubauen, würden wir viel Geld sparen und ich gebe auch meinen Schreibtisch dafür her.
    Hihi
    Claudia
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    Vielen Dank für Ihre hilfreichen Antworten ...

    Die DRG leuchtet mir ein, aber kostendeckend ist sie für das KH natürlich nicht. Ich glaube, es steht mir da Ärger ins Haus. Der Erlös für diese DRG wäre in dem Fall ca. 6300 EUR, inclusive Material. Ich bin mal gespannt, ob sich das KH darauf einlassen wird.
    Viele Grüsse
    Claudia
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    Hallo ToDo,

    mir ist kein Besprechungsergebnis unserer Spitzenverbände bekannt, das dieses Thema behandelt. Kann wohl auch noch dauern, ...

    Wir haben aber eine Niederschrift unseres BVs über dieses Thema: Leistungsabgrenzung zwischen Krankenkassen und Unfallversicherungsträgern bei stationärer Krankenhausbehandlung unter DRG-Rahmenbedingungen. Hierbei geht es um die Fälle, in denen während einer stationären Krankenhausbehandlung ein Wechsel zwischen unfallunabhängiger und unfallabhängiger Erkrankung eintritt. Das Ergebnis: Hahahaha, man verständigte sich darauf, die Angelegenheit zunächst kassenartenintern weiter zu beraten....

    Hat sich ihre "Art" dazu noch nicht beraten???
    Viele liebe Grüsse an alle und einen tollen Rutsch
    Claudia
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    Hallo,
    es handelt sich hierbei um den Oberschenkel. Die DRG I11Z trifft wahrscheinlich zu, da es sich um eine Vorab-Kalkulation handelt ist es immer so eine Sache mit den richtigen ICDs und OPS. Vorher wurde der Versicherte immer wegen M2170 und R628 behandelt. Aber ich kann mir nicht vorstellen, das sich das KH darauf einlassen wird. Mit der DRG werden nicht die Materialkosten gedeckt.
    Viele Grüsse
    Claudia
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    Help.
    Liebes Forum,

    ein Versicherter von uns soll ein Bein mit Hilfe eines Distraktionsnagels verlängert bekommen. Wie wird das abgerechnet? M. E. wird diese Methode nicht im DRG-System abgebildet und ein Zusatzentgelt gibt es auch nicht. Lt. KH kostet dieser Nagel ca. 8000,00 EUR.
    Vielen Dank für Ihre Mithilfe
    Claudia
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    Guten Morgen,
    in den DKR 0201b (2004) steht im Beispiel: erfolgt die Aufnahme sowohl zur Behandlung des Primärtumors als auch der Metastasen, ist gem. DKR 002c diejenige Diagnose als Hauptdiagnose auszuwählen, die die meisten Ressourcen verbraucht hat.
    Sofern der Patient nur wegen Metastasen behandelt wird, sind die Metastasen Hauptdiagnose. Das primäre Malignom ist selbst einige Jahre nach der Resektion des T. Nebendiagnose, da der Pat. nach wie vor wegen dieses Malignoms behandelt wird.
    Aus den speziellen KR geht hervor, das bei einer HIV Infektion keinesfalls das HIV als HD kodiert wird. Es gelten sogar Ausnahmen zur der Kodierung der Symptome in Verbingung mit HIV. DKR 0101c
    Viele Grüsse
    Claudia
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    Guten Morgen,
    für mich ist die Sachlage eindeutig und auch einfach definiert.
    Säugling mit Mutter entlassen, beide DRGs werden mit KK der Mutter und KVNR der Mutter abgerechnet.
    Säugling später als Mutter entlassen, DRG wird mit der eigenen Versicherung (Fami-Vers. meist über die KK der Mutter oder Vater) abgerechnet.
    Viele Grüsse
    Claudia
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