Beiträge von cLindner

    Guten Morgen Frau Vander,
    der § 5 KFPV 2004 sagt aus, das die ZE zusätzlich zu den FPs abgerechnet werden können, folglich unabhängig davon, um welche DRG es sich handelt. (Ausnahme ZE 30)
    Viele Grüsse
    Claudia
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    Guten Morgen Anton,
    den ICD H239 gibt es nicht, deswegen kann in diesem Fall auch kein korrektes Groupingergebnis vorliegen. H bezeichnet auch die Krankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde, also kein ICD für eine angeborene Pneumonie. In diesem Fall wäre es der ICD P23, der aber auch in einen Fehler-DRG führt. Eine Pneumonie würde ich mit einem ICD aus J verschlüsseln, so ist es auch in den speziellen Kodierrichtlinien der Neonatologie beschrieben. Siehe hierzu DKR D013a.
    Viele Grüsse
    Claudia
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    Hallo Anton,
    zu 1.
    Die Grouper gehen bei der Einstufung in die richtige DRG nach einem festgelegtem Schema vor. Es sieht aus wie ein Entscheidungsbaum. Ich kann ihn eine grosse Übersicht zukommen lassen, auf dem er abgebildet ist. Wenn ein Patient ein Polytrauma erlitten hat, behandelt der Grouper das wie eine Art Pre-DRG, d. h. egal, was sonst noch für OPs oder Komplikation vorliegen.

    zu 2.
    Einen höheren Wert als 4 existiert nicht als CCL Wert. Nicht jede Nebendiagnose mit einem CCl Wert von 4 "erschwert" die Hauptdiagnose.

    zu 3.
    Natürlich spielt die Anzahl der ND eine gewisse Rolle. Man kann aber nicht sagen, dass je höher die Anzahl der NDs ist, desto höher der PCCL Wert. Es kommt auch immer auf die Kombination an. Einige ICD sind inclusive anderer ICDs, usw.

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen ein wenig helfen und ich habe mich verständlich ausgedrückt. Vielleicht haben die anderen Forumsmitglieder ja auch eine gute Antwort parat.
    Viele Grüsse

    Claudia
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    Hallo,
    meiner Meinung nach auf keinen Fall eine Komplikation. Es darf eine neue DRG abgerechnet werden. Die Ursache der Wiederaufnahme liegt in dem Unfall, nicht im vorigen KH-Aufenthalt.
    MFG
    claudia
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    Sie irren sich nicht, die Zusammenlegung der Fälle wird erst in 2004 praktiziert.
    Ich würde aber in diesem Fall mit dem Kostenträger über die Abrechnung vorher sprechen, ob sie sich darauf einlassen würden.
    MFG
    Claudia
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    Hallo,
    wenn beim ersten Fall Abschläge berechnet wurden, weil die UGVD unterschritten wurde und der Pat. innerhalb der OGV wiederaufgenommen wird wegen Komplikationen, dann muß die Krankenkasse den Abschlag erstatten, da ja die Behandlung innerhalb der OGV stattfindet. Wenn dann die OGV überschritten wird kommen noch Zuschläge dazu.
    So ein Fall ist mir aber noch nicht bekannt. Wurde noch nicht bei uns abgerechnet.
    MFG
    Claudia
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    Hallo,
    die abzurechnende DRG ergibt sich aus der richtigen Kodierung, in diesem Fall die R64Z. Das ist die abzurechnende DRG beim Tagesfall (Kalendertag), HD wäre die Strahlentherapie und ND die zu behandelnde Krankheit. Nachzulesen in den Deutschen Kodierrichtlinien.
    Mit freundlichen Grüssen
    Claudia
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