Beiträge von cLindner

    Hallo Herr Schaffert,
    Zitat:
    Vermutlich hatten die Krankenkassen Angst, dass die Krankenhäuser aufgrund des Abschlags bei Verlegung anstatt zu verlegen, in den Fällen wo möglich, die Patienten am Abend entlassen mit dem Hinweis, sich am nächsten Morgen im anderen Krankenhaus vorzustellen. Das soll wohl durch diese Regelung unterbunden werden

    Die DKR wurden erstellt von der DKG, GKV, PKV und der IneK ...
    Sie meinen die GKV hat Angst und die anderen geben nach???

    Viele Grüsse
    Claudia
    :chili: :chili: :chili:

    Hallo liebe Forumsfreunde,

    uns allen liegt ja der neue DRG Katalog für 2004 mittlerweile vor.
    Ich habe ein großes Problem mit der Kostenübernahme eines artefiziellen Sphincters.
    Die tatsächlichen Kosten für das prothetische Material wurden bis jetzt ja nicht im DRG abgebildet. Ist das im nächsten Jahr denn so? Aus dem neuen Katalog konnte ich nichts "herauslesen". Es ist total wichtig, denn ich würde gern unserem Versicherten diese Operation schnellstmöglichst zukommen lassen.
    HD N394 Harninkontinenz
    OPS 55970 Implantation bei artefiziellem Harnblasen-Sphincter.

    Es eilt, vielen Dank für Eure/Ihre Hilfe.
    Claudia
    :chili: :chili: :chili:

    Hallo Frau Wendt,

    die DRG 901Z ist in diesem Fall doch vollkommen korrekt. Es handelt sich ja nicht um eine "echte" Fehler-DRG und ein RG wurde auch vereinbart. 2 Fälle dürfen auf keinen Fall abgerechnet werden, da die Grundlage fehlt.
    Viele Grüsse
    Claudia
    :chili: :chili: :chili:

    Hallo Herr Kratz,

    ich habe das Glück einen der Autoren von GKinD vor Ort zu haben, der mir mit Rat und Tat zur Seite steht. Ich kann mich erinnern, das er mir erzählt hat, das die Kodierrichtlinien von GKinD von der Inek anerkannt sind. Sie widersprechen ja auch nicht den DKR. Wenn Sie Rechtssicherheit wollen, sprechen Sie doch jemanden von GKinD an, sie geben Ihnen bestimmt gerne Auskunft.
    Viele Grüsse
    Claudia
    :chili: :chili: :chili:

    Hallo,
    logisch klingt es für mich auch, wie Sie es beschreiben, aber als Vertreter einer KK kennen Sie bestimmt auch den Leitfaden der Spitzenverbände der KK zu Abrechnungsfragen... und da rechnet man ausschließlich mit den Belegungstagen. Z. B. Seite 20/21 mit dem Beispiel auf Seite 22. Der Entlassungstag gehört nicht in die Berechnung der OGVD ...
    Und nun???
    Viele Grüsse
    Claudia
    :chili: :chili: :chili:

    Guten Tag, Freunde des Forums,

    Aus dem KHEntgG geht hervor: Wird eine Patient wegen Komplikationen wieder in dasselbe KH aufgenommen, ..., darf für die Kalendertage innerhalb der Grenzverweildauer dieser FP die FP nicht erneut berechnet werden.

    Im KFPV steht: Maßgeblich für die Ermittlung der Verweildauer ist die Zahl der Belegungstage (nicht Kalendertage), ..., ohne den Verlegungs- und Entlassungstag aus dem KH, ...

    1. Fall: 08.05. - 15.05.03 - 7 Belegungstage
    2. Fall: 22.05. - 30.05.03
    Obere Grenzverweildauer 19 Tage (1. Tag mit Zuschlag)
    Meines Erachtes wird ab dem 27.05.03 tagesbezogenes Entgelt, da der Entlassungstag nicht als Belegungstag gesehen wird und nicht zur Verweildauer hinzugezogen wird.

    Wer kann mir sagen, welche Tage zur Berechnung der Oberen Grenzverweildauer bei Wiederaufnahme wegen Komplikationen genommen werden????

    Viele Grüsse und Merci

    Claudia
    :chili: :chili: :chili:

    Hallo Herr Wilke,

    mir ist eine sogenannte schwarze Liste nicht bekannt und finde Sie auch nicht sinnvoll. Interessehalber würde ich mich aber trotzdem interessieren, welche Diagnosen man auf dieser Liste findet.

    Viele Grüsse aus Niedersachsen

    Claudia
    :chili: :chili: :chili:

    Hallo DRG-Junkies,

    Patientin wird wegen I00 Rheumatisches Fieber und L52 Erythema nodosum aufgenommen und entlassen.
    HD I00
    ND L52
    Meiner Meinung nach (haha) ist das Fieber ein Symptom des Erythemas. Muß hier nicht umgekehrt kodiert werden?
    HD L52
    ND I00

    Viele Grüsse
    Claudia
    :chili: :chili: :chili:

    Hallo Freunde,
    diese Konstellationen werden bei uns täglich abgerechnet und sie sind auch für uns nachvollziehbar. Wenn der 1. Fall ein Tagesfall ist, versuchen wir, das eine vorstationäre Behandlung abgerechnet wird. In 99 % der Fälle erfolgreich. Es gibt für uns keinen Zweifel, das hier 2 DRGs abgerechnet werden. Manche Dinge muß man halt hinnehmen. Eine gute Kommunikation zwischen KH und KK ist das A und O, bei uns klappt das hervorragend.
    Viele Grüsse aus Niedersachsen
    Claudia
    :chili: :chili: :chili: