Beiträge von cLindner

    Guten Morgen Christoph,

    die Kodierrichtlinien sind in diesem Fall für mich eindeutig.

    Das Neugeborene ist für mich in diesem Fall krank, aber ist es für den DRG so ausschlaggebend?

    Gruß aus Niedersachsen vor dem Frühstück

    Claudia
    :chili: :chili: :chili:

    Hallo Forum,

    kleiner Patient (4 Jahre) wird entlassen mit HD K509 Morbus Crohn,
    ND sind u. a. A080 Enteritis durch Rotaviren.

    Frage: Muß in diesem Fall nicht die Enteritis die HD werden, weil sie akut ist????

    Viele Grüsse aus Niedersachsen im Sprühregen

    Claudia
    :chili: :chili: :chili:

    Hallo Freunde,
    sehr lustig, wie schön, das wir uns immer noch Humor behalten haben.

    Meiner Meinung ist die medizinische Indikation für die Sectio die Angst der Patientin. Entscheidend dafür ist aber, ob der Gynäkologie dies auch für sinnvoll hält ... Wenn nicht könnte die Patientin nach Absprache mit dem KH ja die Differenz bezahlen ... Das die KK darüber entscheidet, finde ich irrelevant. Sie sollten sich auf Nachwuchs freuen und auf neue Mitglieder ...

    Viele Grüsse aus Niedersachsen

    Claudia
    :chili: :chili: :chili:

    Liebe Freunde,,

    hätte ich gewußt, was ich mit meiner Frage auslöse ... ohohoh!!!
    :teufel:
    Es ging mit lediglich ums logische Verständnis und die Antwort ist bei mir angekommen ... Vielen Dank!

    Jetzt geben wir uns wieder alle die Hand und sind lieb zueinander ...

    Schönen Wochenanfang

    Viele Grüsse
    Claudia
    :chili: :chili: :chili:

    Hallo Freunde,

    Folgendes Problem:
    Patientin mit Non-Hodgkin-Lymphom hat als Nebendiagnose G82.04 Schlaffe Paraplegie. Der Grouper orientiert sich nicht an der Hauptdiagnose sondern nimmt die Nebendiagnose als "Hauptdiagnose", es kommt als Ergebnis die DRG B60A Nicht akute Paraplegie mit oder ohne OR-Prozedur, mit äußerst schweren CC.
    Ich kenne das Prüfschema nicht auswendig. Weiß jemand ob unser Grouper in diesem Fall korrekt arbeitet?

    Viele Grüsse aus Niedersachsen

    Claudia
    :chili: :chili: :chili:

    Hallo Freunde im Forum,

    folgendes Problem:
    HD I10 Essent. Hypertonie
    ND E660 Adipositas
    ND H911 Presbyakusis
    ND R101 Schmerzen im Bereich des Oberbauches
    ND Z921 Dauertharapie mit Antikoagluanzien
    ND R11 Übelkeit und Erbrechen
    ND I48 Vorhofflattern und Vorhofflimmern
    OPS 14409 Endoskopische Biopsie an ob. Verdauungstrakt, Galleng. etc.
    OPS 4632 Diagn. Ösophagogastroduodenoskopie

    Die Prozeduren deuten auf die HD Bauchweh, wieso kann hier die Hypertonie die HD sein????

    Viele Grüsse aus Niedersachsen

    Claudia
    :chili: :chili: :chili:

    Hallo Andrea,

    meiner Meinung nach sind die o. g. Fälle auf jeden Fall getrennt abrechenbar. Es sind 2 verschiedene DRGs und es handelt sich nicht um eine Komplikation. Die Krankenkasse stellt sich in diesem Fall aber dialogtechnisch ganz schön stur. Die Definition der "Zusammenlegung" zweier Fälle gilt nur bei Rückverlegung in dasselber Optionshaus.
    Aber aus kooperativen Gründen könnte man deine beiden Fälle zusammengroupen. Die Kasse würde doch dabei Geld sparen, weil sie keine 2 DRGs bezahlen müßte.

    Viele Grüsse
    Claudia*
    * hat bald Feierabend

    :dance1: :smile: :dance1: