Beiträge von grubie

    Hallo Versus,

    Ihre Frage kann man mit mit einem eindeutigen Ja beantworten. Wird der Patient verlegt, werden keine Abschläge auf die untere Grenzverweildauer vorgenommen. Eine Begründung dafür liefert übrigens der Abschlussbericht des InEK für das DRG-System 2005 (Seite 20).

    Gruss,

    Also, das mit den Grenzverweildauern habe ich folgendermassen gemeint:

    Wenn sich durch die Änderung der Zuordnungsregeln einer DRG das Patientengut in der DRG verändert (im Falle der E76 kommen Patienten hinzu oder werden einem anderen Schweregrad zugeordnet), kann sich auch die Grenzverweildauer, die Sie mit den Kassen natürlich selbst verhandeln müssen, verschieben!

    Ob Sie das tun, oder nicht, und ob die Kassen das akzeptieren oder nicht, ist natürlich eine andere Frage.

    Wenn Sie aber eine DRG nach §6 vereinbaren, fordern die Kassen eine DRG-konforme Abrechnung. D.h. Sie müssen alle Kennzahlen, die in der KFPV für die \"normalen\" DRG\'s ausgewiesen sind, für die §6 DRG\'s auch ausrechnen.

    Hallo Frau Bross,

    da haben die Kostenträger zwar recht, Sie dürfen aber im Rahmen der vorstat. bzw. nachstat. Behandlung erbrachte Leistungen nach KFPV für die Gruppierung des stat. Aufenthaltes mit heranziehen (KFPV 2005 §1 Abs. 6 Satz 4)

    Gruss,

    Zitat


    Original von lehch:
    Ich starte 3M QS-MED professional aus medico//s WMC Version 12.00 und kriege keine Übernahme der Seitenlokalisation von Prozeduren für das Modul 17/1 aus WMC.

    Da werden Sie wohl auf die 12.01 und die letze Version vom QS-Med umsteigen müssen. Dann ist der Fehler (bei aktuellem Hotfix-Stand) behoben.

    Gruss,

    Zitat


    Original von Medconam:
    Hallo Forum,
    habe eine Frage zu folgenden Fall:
    Ein Kind kommt nachts um 2:00 Uhr mit Pseudogroup


    Hallo Medconam,

    eigentlich ist es ja unhöflich, anderleuts Tippfehler zu belächeln, aber Pseudogroup?
    Wenn das mal nicht ein freudscher Vertipper war.

    Und weil Karneval ist:

    38 jähriger Medizincontroller wird mit Pseudogroup in die Klinik eingeliefert. Nach endoskopischer Entfernung der Definitionshandbücher aus dem Magen kommt es zum spontanen Abführen von Widerspruchsschreiben.

    Frage:

    Kann die Kasse die Leistung wegen des Tatbestandes der Selbstverstümmelung verweigern? Schließlich hätte er ja einen anderen Beruf wählen können.

    :totlach:


    Schönen Gruss vom :a_harlekin: Niederrhein,

    Zitat


    Original von MDK-Opfer:


    Gibt es irgendwo eine vernünftige Definition bzw. Kriterienauflistung für teilstationäre Behandlung?

    Da hätten Sie mal das Forum durchsuchen können. Da gibts schon eine Menge zu.
    Also es gibt da mehrere Quellen. Zum einen sind da die Landesverträge nach §112 SGB V (nach Bundesland einzusehen bei der AOK im Internet), zum anderen gibt es ein Urteil des BSG zu dem Thema (AZ B 3 KR 4/03 R), dortselbst auf der Webseite einzusehen.

    Und was den Nickname betrifft: Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass mit 50% Wahrscheinlichkeit auch \"Internes Organisationsopfer\" zutrifft.

    :biggrin:

    Nichts für ungut,

    Zitat


    Original von KK:
    Geldrückforderungen durch die Krankenkassen wegen der Angabe der Nebendiagnose R63.3 (Nahrungsmittelverweigerung/-schwierigkeit) vom Jahr 2004 - müssen wir das einfach so hinnehmen?

    Das ist ein weit verbreitetes Problem. Meiner Ansicht nach ist der Einsatz von R63.3 differenziert zu betrachten. Bei Patienten mit einer Gastroenteritis oder einem SHT ist das Problem der Nahrungsaufnahme kein eigenständiges med. Problem, sondern in der HD mit enthalten.

    Zitat


    Problem2:
    betrifft die Kodierung eines Schädelhirntraums bzw. Gehirnerschütterung, Verweildauer bei uns max. 4 Tage. Wann darf ich welche Diagnose kodieren?
    S09.7 (SHT) fällt in X60A
    S06.0 (Gehirnerschütterung) in B80Z


    Bitte entschuldigt diese Fragen, bin leider ein medizinischer Leihe!!

    Kein Problem, wir bremsen auch für med. Laien.
    8)

    Aber Spass beiseite. Hier kann (!!) die Kasse recht haben. S09.7 ist nur anzugeben, wenn mehrere Verletzungen des Kopfes vorliegen (Siehe ICD 10 GM). Eine isolierte Commotio ist mit S06.0 zu verschlüsseln.

    :a_harlekin:
    Gruss vom jecken Niederrhein,

    Hallo Forum,

    kleiner Nachtrag zur Geschichte:

    Die Kasse weigert sich immer noch, zu zahlen. Wir bekamen den Tip, uns das Geld doch vom Versicherten wieder zu holen!
    :a_augenruppel:

    So sieht also die Zukunft aus.