Beiträge von grubie

    Hallo Herr Fuechsel,

    zum ersten Fall. Das ganze ist natürlich abhängig von der mGVWD der DRG\'s in den Häusern. Das zweite Haus muss bei Rüückverlegung vor Erreichen der mittleren Verweildauer ebenfalls Verlegungsabschläge anrechnen. Die Fallzusammenführung im ersten Haus erfolgt in Abhängigkeit vom Zeitabstand Aufnahme1 - Aufnahme2 und der OGVD der ersten DRG, wenn die 2. DRG aus der selben Basis-DRG ist.

    Zum Fall 2:
    Die 2. Klinik rechnet ihre DRG ab, evt. mit Verlegungsabschlag, wie auch die erste Klinik, wenn sie vor Erreichen der mVWD verlegt.

    Grundsätzlich sind Verlegungspauschalen DRG\'s, zu deren Definition ausser Diagnosen auch eine Verlegung (oder Tod) gehört.

    Eine Verrechnung zwischen Krankenhäusern gibt es im DRG-System nicht. Ein Haus, eine DRG.

    Allerdings gibt es eine Verbringungsleistung (bei Rückverlegung innerhalb von 24h). Dann rechnet das zurückverlegende Haus einen zu verhandelnden Betrag mit dem anderen Haus ab. Dafür kann das Leistungs-anfordernde Haus aber auch die entsprechende DRG mit der Kasse abrechnen.

    Hallo Forum,

    zur Abwechslung mal ein kleines Kuriosum.

    Darf ein Kostenträger die Bezahlung einer stat. Behandlung verweigern, die durch eine Komplikation einer rituellen Beschneidung verursacht wurde (Was gerade einer versucht)?

    Also beim BSG hab ich noch nichts gefunden!

    Na, da bin ich aber auf die Diskussion gespannt.

    :d_gutefrage:

    Hallo Herr Berger,

    Sie und Herr Godel meinen (fast) dieselbe Datei. Seit einiger Zeit gibt es schon die Daten der Kalkulationsrunde 2004 (Daten 2003) als DRG-Browser.

    Herr Godel, wenn Sie eine MDC und DRG im Browser gewählt haben, haben Sie in der unteren Hälfte des Browserfensters mehrere Reiter. Der Reiter \"Kosten\" zeigt die Kostenträger-Matrix mit allen Modulen (mittlere Inlier-Kosten; Inlier bezieht sich sowohl auf Kosten als auch auf die VWD).

    Hallo Zabi,

    also innerhalb eines Falles gibt es keine Abrechnungswechsel. Ausschlaggebend ist der Aufnahmezeitpunkt des Patienten im Bezug auf das Inkrafttreten Ihrer Vereinbarung. Liegt die Aufnahme davor, wird in altem Modus abgerechnet. Es sei denn, Sie haben mit den Kassen eine rückwirkende Abrechnung der §6 DRG\'s vereinbart. Dann müssen Sie alles stornieren und neu berechnen. Ansonsten giebts den Ausgleich am Jahresende.

    Gruss,

    Hallo Forum,

    ich versteh die ganze Diskussion und auch das Konstrukt mit den Zusatzentgelten nicht so ganz. Mir scheint, wir sind von dem Zwang befallen, alles selbst ganz neu und viel schöner zu erfinden. :a_augenruppel:

    Warum können wir nicht einfach von dem Wissen und der Erfahrung anderer profitieren? Ich behaupte einfach mal, dass jemand, der seit 16 Jahren
    DRG\'s entwickelt, wertvolles Know-How entwickelt hat, das man nicht einfach vom Tisch kehren kann.

    In Australien gibt es das Pharmaceutical benefits Scheme (PBS), in dem Medikamente ausserhalb des DRG-Topfes über ein eigenes Budget vergütet werden. Die Medikamente werden rezeptiert und dann abgerechnet. Eine Patienten-bezogene Erfassung des Medikamentenverbrauchs und Abrechnung hätte den selben Effekt wie unser ZE-System und wäre m.E. mit wesentlich weniger Aufwand verbunden. Ok,ok, wir sprechen in diesem Zusammenhang auch von der Positiv-Liste (Pharmavertreter zucken bestimmt schon zusammen :erschreck: ). Aber den OPS-Müll, der da produziert worden ist, kann ich unseren Ärzten wirklich nur noch schwer verkaufen.

    Abgesehen davon:

    Ist das nicht schön, dass durch die Zusatzentgelte der landesweite Basisfallwert gesenkt wird? :d_gutefrage:

    Schönen Gruss vom linken Niederrhein,

    Hallo Küste,

    das von Ihnen gezeigte Beispiel ist nach §301 vollkommen korrekt. Sowohl für die Hauptdiagnose als auch für Nebendiagnosen ist die Ergänzung um eine Sekundärdiagnose möglich (Ich weiss zwar nicht, was passieren soll, wenn man zwei Sekundärdiagnosen angibt, aber naja).

    Ich hoffe, dass die Zeile ansonsten in Ordnung ist. So wie von Ihnen gezeigt, hat das Problem eher nichts mit Ihrem KIS zu tun.

    Gruss vom Linken Niederrhein,

    Hallo Herr Hirschberg,

    wir haben den DRG-Explorer im Klinikum Krefeld im Einsatz. Als KIS haben wir medico//s.
    Insgesamt bin ich mit dem Tool eigentlich sehr zufrieden. Da der DRG-Explorer komplett webbasiert ist, habe ich ihn im Intranet unseren Kollegen verfügbar gemacht.
    Grundsätzlich bietet Ihnen der DRG-Explorer tagesaktuell Daten auf zwei Arten an:
    1. Vorstrukturierte Reports
    Nach Auswahl von Auswahlkriterien (Zeitraum, Detailebene) wird zu einem Themenbereich ein vorstrukturierter Report erstellt, der dann ausgedruckt oder in verschiedenen Formaten (pdf,doc,rtf etc.) abgespeichert werden kann. Das ist für\'s Berichtswesen sehr hilfreich und erschlägt sicherlich schon einen wesentlichen Teil.
    2. Pivot-Tabellen (OLAP-Funktionalität)
    Hier werden die Daten in Pivot-tabellen angezeigt. Durch Hinzufügen von Feldern der Würfel oder Erzeugung von berechneten Feldern sind diese Tabellen leicht anzupassen. Eine graphische Darstellung ist ebenfalls möglich. Die gesamte Funktionalität entspricht in etwa der von Pivot-Tabellen in Excel. Ein 1:1 Export in Excel ist ebenfalls möglich. Der besondere Charm dieser Tabellen im DRG-Explorer ist, dass hier ein Drill-Down auf den einzelnen Patienten möglich ist, zu dem dann der DRG-Arbeitsplatz direkt geöffnet werden kann.

    Was momentan schlecht gelöst ist, ist die Verwaltung von Plandaten. Das Programm verarbeitet eingespielte Plandaten zwar klaglos, aber die vorherige Aufbereitung der Plandaten ist zur Zeit dem Anwender überlassen. Hierzu benötigt man aber ein gerütteltes Mass an SQL-Wissen und eine richtige Datenbank (z.B. SQL-Server), da mit Access die Möglichkeiten, z.B. einen mehrfachen Outer-Join zu erstellen, nicht gegeben sind.

    Wenn man diese Hürde aber genommen hat, ist ein Herunterbrechen auf Monat, Fachabteilung, Basis-DRG und Schweregrad möglich.

    Sollte ich ein Gesamtstatement abgeben, würde ich sagen, ein mittlerweile ziemlich rundes Tool, das mir zeitnah Informationen in dem Detailgrad liefert, wie ich es haben will.

    :d_neinnein: Ich krieg keine Verkaufsprovision, wollt ich an dieser Stelle nur mal sagen!

    Gruss,

    Herr Sommerhäuser hat fast recht. Sowohl mit GnuPGP als auch mit PGP lassen sich aber die Verschlüsselungsalgorithmen auswählen. Sie (Sender und Empfänger) sollten sich auf einen Algorithmus einigen (z.B. RSA/3DES; in der neuesten PGP-Version als RSA-Legacy bezeichnet ). Mit einem entsprechend langen Schlüssel ist das immer noch sicher genug.
    :jaybee:

    Gruss,

    Zitat


    Original von SaRo:
    Also bitte ich um Verständnis, dass beide Seiten (insbesondere am Anfang einer Karriere) Fehler machen dürfen.

    Verständnisvolle Grüße aus dem tief verschneiten München
    Robert Wolf:sleep:


    Na ja,

    Fehler macht ja jeder, Herr Wolf, davon kann sich keiner freisprechen. Aber der geschilderte Fall ist doch ein bischen absurd, etwa so, wie die Forderung einiger Kassen, in konkreten Fällen (ohne MDK-Prüfung) von uns zu verlangen, die Hauptdiagnose Myokardinfarkt in KHK zu ändern.
    :totlach:

    oder die partout einen männlichen Patienten in eine gynäkologische DRG packen wollten.
    :laugh:

    Ich seh das mit Humor, irgendwo muss man ja seinen Spass auf der Arbeit hernehmen.

    Hallo Kolleginnen und Kollegen,

    zum Thema Anforderungen an ein MDK-Gutachten gibt es eine interessante Info der KGNW (im Anhang) über ein Urteil des Sozialgerichtes Magdeburg bezüglich dieses Themas. Ich bin mir nur nicht ganz sicher, ob ich das als Ohrfeige für den MDK oder als Auforderung zur Mehrarbeit in Krankenhausarchiven werten soll.
    Da in dem von den Krankenkassen zur Zeit initiierten Prüfungsausmass für den MDK nicht machbar, wird man gespannt sein müssen, welche Auswirkungen sich nun wirklich aus dem Urteil ergeben.

    Mit solch rechtlichen Erkenntnissen ist es eben doch so wie mit Evidence-Based-Medicine...

    Sie setzen sich nur sehr, sehr langsam durch. :threemonkey: