Beiträge von grubie

    Hallo Frau Kulinski,

    tja, da gibt es einige Für und Wieder bei Ihrer Frage.

    :d_gutefrage:
    1. Antwort: Ja, die zusätzliche Abrechnung von ZE37 müsste möglich sein, da bei der Kalkulation der entspr. DRG\'s die Zellapherese nicht in die Preiskalkulation eingegangen ist. Zumindestens taucht die OPS im Projektbericht bei den DRG\'s nicht auf.

    2. Antwort (nach Radio Eriwan): Kommt drauf an. Die Zellapherese ist ja standardmässig Bestandteil der Stammzellentnahme und müsste in der DRG enthalten sein. Damit wäre das Zusatzentgelt nicht abrechenbar.

    Was mich wundert (und was ich als Indiz für eine noch schlechte Kodierlage im Bundesgebiet halte) ist, dass, obwohl seit 2002 möglich, keines der an der Kalkulation teilnehmenden Häuser die Zellapherese verschlüsselt hat, weder in den DRG\'s A15 noch A42, obwohl das ja eine Standardprozedur der Stammzelltransplantation ist.

    Unter dem Budgetdeckel macht eine zusätzliche Abrechnung des ZE37 keinen Sinn, es sei denn, Sie wollen Ihre Basisrate drücken. Sollten Sie aber für die Stammzelltherapie eine Budgetausweitung bekommen, würde ich mit dem 3M-Projektbericht als Argumentationsbasis durchaus die Zellapherese als Zusatzentgelt verhandeln. Da wir die Stammzelltherapie im Budget integriert haben, haben wir kein ZE berechnet.

    Schöne Grüsse aus Krefeld,

    Ich kann Ihren Argumenten zwar folgen, jedoch lässt die Definition maschineller Beatmung in den DKR mit der Formulierung 'Die Atmung wird unterstützt durch das Verstärken oder Ersetzen ...' einen Interpretationsspielraum zu ;) . Ich poste hier mal meine Frage und die Antwort vom InEK:

    1. Frage :kong::

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    leider sind die Kodierrichtlinien auch in diesem Jahr noch nicht so interpretationssicher, wie
    wir uns das wünschen. Ein Evergreen ist hier die nicht invasive Beatmung auf
    Intensivstationen.

    Das Kapitel in den Spez. Kodierrichtlinien ist hier ausgesprochen zweideutig und daher
    bitte ich um eine offizielle Klarstellung.

    Es geht ganz speziell um die Behandlung von Intensivpatienten mittels CPAP.

    Nach der Definition der maschinellen Beatmung am Beginn des Kapitels (DKR 1001c)
    gehört CPAP zu den maschinellen Beatmungsformen und muss deshalb mit OPS-Kode
    und Dauer kodiert werden.

    Im Unterabschnitt 'Kontinuierlicher positiver Atemwegsdruck...' wird die Kodierung von
    CPAP im ersten Absatz exklusiv auf Neugeborene beschränkt, um direkt anschliessend im
    zweiten Absatz beim Erwachsenen doch wieder zugelassen zu werden, wenn nicht eine
    Störung wie Schlafapnoe vorliegt!

    Daher hätte ich gerne folgende Klarstellung:

    1. Was sind Störungen wie Schlafapnoe?
    2. Wird auf Intensivstationen der alleinige Einsatz von CPAP bei Erwachsenen jetzt
    a. gar nicht
    b. immer
    c. nur nicht bei Schlafapnoe

    kodiert?

    Schönen Gruss,

    2. Die Antwort:

    vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14.01.2004.

    Grundsätzlich ist nach den Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) und den amtlichen Klassifikationen in der jeweils gültigen Version zu kodieren.

    Die Kodierung der Beatmung sind in der DRK 1001c der Dt. Kodierrichtlinien Version 2004 geregelt.

    [glow=#FF0000,3]Ach nee !!![/glow]

    Die maschinelle Beatmung über ein Maskensystem wird bei intensivmedizinisch betreuten Patienten der Beatmungsdauer angerechnet, wenn diese an
    Stelle der bisher üblichen Intubation oder Tracheotomie eingesetzt wird.

    Die OPS-301 Kodes unter 8-711 (Maschinelle Beatmung bei Neugeborenen) sind nicht für die Verschlüsselung von Beatmungsmustern beim Erwachsenem
    vorgesehen.

    Tschuldigung, den Kommentar zu der Antwort konnte ich mir nicht verkneifen. Aber ich geh jetzt ja auch :drink:
    --
    Rolf Grube
    FA für Anästhesie
    Med. Controlling
    Klinikum Krefeld gGmbH
    Lutherplatz 40
    47805 Krefeld

    Leider sind die meisten Beiträge im Forum zum Thema CPAP falsch. Ich habe jetzt eine offizielle Stellungnahme vom InEK zu diesem Thema.

    CPAP, wenn beim Erwachsenen als Ersatz für Intubation oder Tracheotomie eingesetzt, wird als maschinelle Beatmung verschlüsselt.

    Dafür wird die Maskenbeatmung und die Beatmungsdauer mittels OPS erfasst und zusätzlich natürlich die Beatmungsstunden. Der OPS für CPAP ist natürlich immer noch nur für Neugeborene und Schlafapnoe-Patienten sind, wie in den DKR beschrieben auch ausgenommen.

    Aber damit ist jetzt klar, dass CPAP auch als Stand-alone Methode als Beatmung zählt.
    --
    Rolf Grube
    FA für Anästhesie
    Med. Controlling
    Klinikum Krefeld gGmbH
    Lutherplatz 40
    47805 Krefeld

    Da Reha-Kliniken zum dritten Sektor des Gesundheitssystems gehören, fallen sie nicht in den Topf der stat. Versorgung. Daher ist eine Verlegung in eine Reha-Klinik als Entlassung zu sehen, d.h. es wird kein Verlegungsabschalg fällig.
    --
    Rolf Grube
    FA für Anästhesie
    Med. Controlling
    Klinikum Krefeld gGmbH
    Lutherplatz 40
    47805 Krefeld

    Hallo zusammen,

    das kann man noch beliebig komplizieren :no:

    Auch bei den ausländischen Patienten gäbe es da noch Ausnahmen. Wenn ausländische Patienten nämlich zum Zwecke der med. Behandlung einreisen und von ihrer Krankenkasse mit einem entsprechenden Formular E111 oder E112 ausgestattet sind, wird budgetrelevant über die AOK abgerechnet. Diese Formulare sind zwar eigentlich Auslandskrankenscheine für private/berufliche Aufenthalte, werden aber auch für Behandlungsaufenthalte ausgegeben.
    --
    Rolf Grube
    FA für Anästhesie
    Med. Controlling
    Klinikum Krefeld gGmbH
    Lutherplatz 40
    47805 Krefeld

    Hallo InEK-geplagtes Deutschland,

    ich habe mir die Mühe gemacht die Daten "zu Fuss" aus der Datenbank zu holen. :dance1:

    In den von medico erzeugten Daten waren sowieso zu viele Fehler. Das ganze hatte dann auch noch den Vorteil, dass ich jetzt fit in VBA-Programmieren bin.

    Gruss,

    Rolf Grube

    Hallo,

    ich hab aus der Systematik mal eine Tabelle mit den "gültigen" Stern-Diagnosen zusammengestellt und als PDF hier angehängt.

    Rolf Grube

    P.S.: Oups, habe gerade gemerkt dass ich zu langsam war. Mann sollte doch erst ALLES lesen. Immerhin sind es bei mir 772 Diagnosen!

    In Nordrheinwestfalen gibts sowas auch nicht. Wär ja auch viel zu transparent :)

    Wir werden eine BR von 2840 € haben (beachte den tempus). Eigentlich wollten wir die Tagesfälle ausgliedern,

    wollten die Kassen :no: aber nicht(I wonder why).

    Gruss,

    Rolf Grube

    P.S.: Michael, das in Bayern zeigt mal wieder, dass wir uns vor der geballten Anhäufung von Kompetenz in Ministerien echt in Acht nehem müssen! :teufel: