Schönen guten Tag allerseits! :3
Nun habe ich zwei Tage nicht ins Forum gesehen und bin leicht geplättet über die Diskussion, die sich inzwischen entwickelt hat.
Noch einige ergänzende Sätze: die Begründung der Kasse, uns die MDK-Gutachten nicht zuzusenden, war viel simpler als alles hier diskutierte: "wir haben nicht genug Mitarbeiter, um zu kopieren." Nun, wer hat schon im Krankenhaus genug Mitarbeiter zum telefonieren bzw. anderweitigem Nachfragen?! Ich habe inzwischen anläßlich eines Telefonates (Fallmanagement) mit einer anderen Kasse dort mal nachgefragt. Meine Ansicht ("wie soll ich die Kürzung von Rechnungen ohne Begründung verstehen und wie ggf. einen Widerspruch formulieren? Widerspruch wogegen?")wurde dort geteilt und sogar die Rechtsabteilung bemüht. Der auch hier zitierte §277 wurde erwähnt. Im Übrigen haben wir nur mit einem Kostenträger dieses Problem.
Nun habe ich auch meine Kontakte zum MDK bei dieser Gelegenheit aufgefrischt. Die Begeisterung angesichts meiner Bitte, die Stellungnahmen von Patienten unseres Krhs. und dieser Kasse auch zu uns zu senden, kannte keine Grenzen; und es wurde auch rechtlich nicht als möglich angesehen. Im Gespräch wurde auch zwischen "Stellungnahme" und "Begutachtung" unterschieden, mit dem Hinweis, §277 beziehe sich nur auf Gutachten. Diese seinen jedoch die Ausnahme, in der Regel würden nur Stellungnahmen gegeben. :isnihn:
Mein Versuch, im Internet den Landesvertrag NRW zu finden, war bisher erfolglos. Vielleicht hat noch jemand einen Tipp?
Ansonsten werde ich ein erneutes Gespräch mit der Kasse suchen, und vielleicht gibt's in Köln ja auch noch Rheinland-spezifische Lösungsansätze...:look:
Und jetzt warten zwar keine Kleinkinder, aber anstrengende Verwandte auf mich
Schönen Abend allerseits! :bounce: :bounce: :bounce:
Conny