Beiträge von B. Gohr

    Hallo Franziska,
    ich stelle mir die Frage, warum ihr die Patienten nicht einfach entlasst und dann ggf. neu aufnehmt. Ihr bindet euch mit der Beurlaubung so viel ans Bein und verursacht für euch Kosten, die doch gar nicht nötig sind.

    Fairerweise für den Kostenträger muss man sich auch die Frage stellen, ob die Patienten, die ihr "zum Auskurieren" nach Hause beurlaubt, tatsächlich so schwer krank sind, dass sie grundsätzlich vollstationär bei euch liegen müssten. Entweder, sie sind so schwer krank, dass sie die stationäre Behandlung benötigen - dann können sie auch bei euch weiter behandelt werden; oder sie sind eben nicht so krank, wie man meint, dann müssen sie aber auch nicht beurlaubt werden, sondern nach der Erholung wird neu vom aufnehmenden Arzt eingeschätzt, wie notwendig die Behandlung ist.

    Liebe Grüße,

    B. Gohr

    Hallo Anyway,

    das sehe ich genauso. Nur die OÄ leider nicht. Sie erfasst die Visite nun weiterhin als ET, verzichtet allerdings auf das Wort "Visite".

    Zu etwas anderem ließ sie sich nicht bringen. Dafür darf sie dann die Fälle mit dem MD erörtern, wenn es soweit ist. :rolleyes:

    Eine Visite wird inhaltlich ja nie, da bin ich ganz bei Ihnen, an eine Einzeltherapie herankommen. Manchmal entwickeln sich aus Visiten aber tatsächliche Einzeltherapien, da wäre die verschenkte Zeit (gern auch spontan über 30 Minuten) dann schade. Aber das sind dann so Edge-cases.

    Ich wollte mit meinem Hinweis oben im Übrigens nicht darauf hinaus, dass man Visiten zu den TE mitzählen sollte, sondern allein auf den MD-Trigger hinweisen. :)

    Guten Tag,

    sobald Sie den begriff "Visite" in die Dokumentation schreiben, wird der MD Ihnen diese Leistung streichen. Da ist egal, ob da Einzeltherapie zusätzlich steht. Lassen Sie den Vermerk auf Visiten weg, ist alles schön. Selbst so erlebt in zig Gutachten.

    Sie können natürlich versuchen, das bei den Kassen oder vor Gericht vorzubringen, wenn Sie die Kosten und Mühen nicht scheuen.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Hallo zusammen,

    korrigieren Sie mich gern, wenn ich mich irgendwo verlesen habe. Soweit ich es sehe, geht es hier um einen PEPP-Fall.

    Da sind Querbetrachtungen der FPV zwar nett, aber schlussendlich doch nicht zielführend.

    Hier gilt allein die PEPP-Vereinbarung und diese sagt schlicht, dass alle Falldaten aller Fälle zu einem Gesamtfall zusammengefasst werden.

    Formal ist der Gutachter also auf völlig sicherem Boden, auch wenn ich das nur zähneknirschend hinnehmen möchte.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Hallo Ju,

    ob eine Diagnose aus den Bereichen illegaler Drogen F11/F12/F14/F15 ... auch schon dann als Nebendiagnose kodiert werden darf, wenn lediglich der DSCU (Drogenschnelltest) positiv ist?

    Nein.

    Vgl. PD003:

    Zitat

    Abnorme Befunde

    Abnorme Labor-, Röntgen-, Pathologie- und andere diagnostische Befunde werden nicht kodiert, es sei denn, sie haben eine klinische Bedeutung im Sinne einer therapeutischen Konsequenz oder einer weiterführenden Diagnostik (nicht allein Kontrolle der abnormen Werte).

    Der Screen reicht allein also nicht. Es sei denn, siehe im Text.

    Einige Kassen hinterfragen die Ndn per Falldialog und ihnen reicht es dann, die Substanz als positiv getestet vermerken zu können.

    Ich mag es, wenn Kassen freundlich zu den Leistungserbringern sind.

    Und was ist, wenn zB Amphetamine positiv getestet wurden, im Verlauf (falls der DSCU als Ressource nicht ausreicht) jedoch nichts mehr dazu steht, würden Sie dann dennoch als Aufnahme-Nebendiagnose die F15.0 kodieren?

    Nein. Kein Aufwand = Keine Kodierung. Wenn Nichts weiter dokumentiert ist, hat es offenbar keine therapeutische Relevanz gehabt. Also keinen Aufwand verursacht. Also wird es nicht kodiert.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Hallo medman2,

    Weshalb wird das Antragsverfahren nicht so modifiziert, dass die Industrie für "ihre" Verfahren Anträge stellen kann und gut ist?

    wir setzen niedrigdosiertes Ketamin als hoffnungsvolle Alternative zu EKTs ein.

    Verstehe ich Sie richtig, dass wir nach Ihrem Vorschlag warten müssten, bis Baier, ratiopharm, Hexal und wie sie alle heißen, beim InEK einen NUB-Antrag stellen für die Ketamininfusionsgabe?

    Oder müsste der Hersteller des Überwachungsmonitors den Antrag stellen? Oder 3M als Hersteller für die Ableitungselektroden?

    Bitte entschuldigen Sie das überspitzte Beispiel, aber gerade in der Psychiatrie und Psychosomatik sehe ich eher eine Chance für NUBs, wenn die Krankenhäuser die Anträge schön allein stellen. Gern natürlich als quasi-Sammelantrag in identischer Aufbereitung mit nur unterschiedlich belegten Kosten.

    VIele

    Hallo zusammen,

    Für die DKR-Psych Version 2020 wurde keine Kodierrichtlinie
    inhaltlich geändert.

    Einmal kurz bitte die Hand heben, wen das tatsächlich noch erstaunt. Nach all den Jahren.

    Aber Hauptsache, wir wissen weiterhin, wie Endoskopien zu kodieren sind. -.-

    Entschuldigung wenn ich mich hier an das Thema mit dranhänge aber ich bin grad völlig verunsichert.

    Ich hab in meiner Ausbildung gelernt dass es sich bei Z-Codes lediglich um Informationen handelt und nicht um Diagnosen und dass diese in der ( in meinem Fall PEPP ) Kodierung nichts zu suchen haben . Wird das im DRG anders gehandhabt ?


    Freundliche Grüße aus Bayern.

    Hallo,

    vollkommen unabhängig davon, ob Sie nun das Psych-Entgelt- oder DRG-System nutzen: Die Fälle sind nach den (Psych-)-DKR zu kodieren und wenn Sie zur Darstellung eines Falles eine Diagnose/einen Faktor aus dem Z-Bereich benötigen, dann sollten Sie die natürlich mit angeben.