Beiträge von B. Gohr

    Hallo zusammen,

    Privat- und Zusatzversicherte unterschreiben bei Aufnahme in der Regel aber entsprechende Erklärungen, die es dem Leistungserbringer gestattet, im Rahmen der Behandlung und Abrechnung entsprechende Daten (analog zu "Kassenpatienten") an die Kostenträger zu senden.

    Anders wäre eine Bearbeitung der Fälle im klinischen Alltag auch kaum handhabbar.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Hallo zusammen!

    Vielleicht hat man nach Jahren der Kalkulation auch einfach bemerkt, dass die Pflege keine validen Kostentrenner erzeugen kann und deshalb mit Bezug auf die Dokumentationsreduktion nach PsychVVG die Kodes gestrichen.

    Man darf gespannt sein. Es hat nicht zufällig jemand einen OPS19-Leak irgendwo gefunden? ;)

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Guten Tag!
    Was ist eine Ernährungsberatung denn sonst, wenn nicht eine therapeutische Maßnahme?
    Ein kurzer Klönschnack?

    Wir befinden uns hier im Bereich der Psychiatrie. Hier gilt immer noch:

    Zitat


    Als angewandte Verfahren der Spezialtherapeuten und Pflegefachpersonen gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:

    • Bezugstherapeutengespräche
    • Behandlung und spezielle Interventionen durch Pflegefachpersonen
    • Beratung, Adhärenz-Förderung und Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierten Psychopharmakotherapie


    Also Therapieeinheit ja, therapeutische Maßnahme nein?

    LG,
    B. Gohr

    Aus einem Entlassungsbericht:

    "Eine konsiliarische Vorstellung der Patientin in der pomologischen Fachabteilung ergab keinen dringenden Handlungsbedarf."

    Pomologie ist die Obstbaukunde. An apple a day ... ?

    Gruß
    M. Hollerbach

    Gemeint war sicher die PoMologie. Die Lehre über die Postmoderne.
    Dann ist klar, dass es keinen dringenden Handlungsbedarf gab. Das Problem wurde augenscheinlich einfach wegdiskutiert.

    Guten Tag!

    Workaround für AGFA Orbis NICE:

    - Erstfall-Entlassdatum auf Entlassdatum des Zweitfalls ändern.
    - Zeit dazwischen als Abwesenheit einpflegen
    - Therapie- und PsychPV-Formulare (wie alle anderen Formulare auch) über Korrekturen > Fall-/Scheinwechsel des Zweitfalls auf den ersten Fall umhängen
    - Im Erstfall fehlende Diagnosen des Zweitfalls ebenfalls übertragen
    - Aufnahmetag-PsychPV-Formular des Zweitfalls "korrigieren" und neu signieren (warum auch immer, anders geht es nicht)
    - OPS-Generierung für den Erstfall anwerfen
    - Zweitfall stornieren/löschen/auf abgerechnet setzen.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Guten Tag.

    Die Begleitung des Patienten zur EKT und zurück ist aber, im Gegensatz zum MRT, tatsächlich Teil der Kalkulation für die beiden EKT-OPS.
    Fragen Sie am Besten mal bei Ihrer Geschäftsführung, was da mit den Kassen verhandelt wurde.

    Hier ein Auszug aus dem Kalkulationsschema der DKG:
    YBz0klR.png


    Es sei im Übrigen einmal dahingestellt, ob die Begleitung eines Patienten zum MRT tatsächlich eine anrechenbare Leistung nach OPS ist - aber das ist ein anderes Thema.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Hallo ecfisch,
    tatsächlich habe ich mich im Bruch vergriffen. Die Angabe zur Woche stammt noch aus 2015 und wurde in 2016 gestrichen.

    Im Jahr 2016 gibt es keine Angabe zu Zeitraum, Anzahl und Intervall der Leistungen durch die Berufsgruppen. Sie können den Kode auch anwenden, wenn es keine anrechenbare Leistung gab. Die Patienten innerhalb dieser Gruppe sind ohnehin allesamt Intensivpatienten. Realistischerweise ist hier also die Hürde entfernt worden.

    Viele Grüße,

    B. Gohr