Beiträge von B. Gohr

    Guten Tag!
    Es muss nicht für jeden Tag eine psychologische oder ärztliche Leistung dokumentiert sein.
    Wichtig ist, dass die Berufsgruppen vorhanden sind und dass mindestens ein Therapieverfahren der Ärzte oder Psychologen pro Woche zum Einsatz kommt (steht direkt unter der Aufzählung der Verfahren/ über der Aufzählung der Intensivmerkmale).


    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Guten Tag,
    bei uns wird generell getrennt zwischen Aufnahmegespräch und intensiver Diagnostik. Reguläre Aufnahmeuntersuchungen, -gespräche, Visiten, Entlassgespräche und und und werden grundsätzlich bei uns nicht als anrechenbare Leistung dokumentiert.
    Anders verhält es sich mit den intensiven Untersuchungen, die bislang unter den Diagnostik-Kode gefallen sind. Diese werden OPS-konform als Leistung mit angerechnet.

    Unserer Ansicht nach ist eine ausführliche Anamnesearbeit während der Aufnahme überhaupt nicht möglich. Dafür braucht es deutlich mehr Zeit.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Hallo fnk,
    eine Sichtüberwachung aus einem Nebenraum ist keine Betreuung.
    Unabhängig davon ist eine durchgängige Betreuung oder Beaufsichtigung der Kleinstgruppe über mindestens 2 Stunden sicher nicht gegeben, wenn die Aufsichtsperson im Nebenraum sitzt.

    Viele Grüße ins FNK,

    B. Gohr

    Guten Tag!

    Kleiner Tipp am Rande:
    Legen Sie alle relevanten Unterlagen mit zur Krankenakte, die die Adipositas und Folgeprobleme betreffen. Transportscheinkopien, Bettmietebeleg, Diätessenbestellscheine...
    Der MDK wird nämlich nach genau diesen Unterlagen suchen und Ihnen sonst die Adipositas streichen.

    Viele Grüße,
    B. Gohr

    Guten Tag!

    Hallo liebe Mitstreiter,

    ich war heut in der Kindertagesklinik unterwegs, und dort kam unter anderem die Frage auf, ob man im tagesklinischen Verlauf ggf. eine 1:1 Betreuung dokumentieren kann. Ich bin durchaus der Meinung, dass dies möglich sei. Gibt es dazu schon Erfahrungen?
    Wie wird das in der Praxis gehandhabt, kommt man am Tagesende nicht auf die volle Stunde, wird dann in Einzeltherapie umdokumentiert? macht das das System evt. automatisch?

    Liebe Grüße
    Schnabb


    Selbstverständlich kann die 1:1-Betreuung/Kleinstgruppenbeaufsichtigung auch in einer Tagesklinik erbracht werden.
    Wird nicht mindestens eine Stunde erreicht, kann auch keine Leistung verschlüsselt werden.


    Zu GW: Ihre Argumentation klingt plausibel und nachvollziehbar. Bleibt aber weiterhin die Frage nach der Auslegbarkeit bei Überprüfung durch z.B. MDK.

    Das sieht der MDK bislang bei uns ziemlich entspannt: Jedes einzelne Intensivmerkmal wird für jeden Tag geprüft. jede einzelne Stunde 1:1-Betreuung ebenfalls. Und es wird fröhlich gestrichen, wo es nur geht. Bei jedem einzelnen Fall, der ein ET auslöst.
    Sie können also davon ausgehen, dass die 1:1-Zeit gestrichen werden wird ab dem Zeitpunkt, an dem der Patient zusätzlich noch andere Therapien erhielt.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Hallo Marsfraeulein,
    gemeint ist, dass natürlich für den gesamten Behandlungszeitraum eine psychotherapeutische Komplexbehandlung im Vorfeld eingetragen werden kann. Es muss nur bei Bedarf rückwirkend wochenweise umgestellt werden auf Regelbehandlung. Und eben genau dies sollte jede EDV-Lösung können.
    Darf ich fragen, mit welcher Software Sie arbeiten?

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Hallo Marsfraeulein!
    Das "Problem" dabei ist eigentlich gar keines. ;)
    Natürlich planen Sie für den Patienten eine psychotherapeutische Komplexbehandlung. Aber kodieren können Sie diese i. d. R. erst nach dem Ablauf von 7 Tagen (mit Bezugsdatum des ersten Periodenbeginns). Bis dahin haben Sie doch ohnehin keinen validen Behandlungskode.
    Haben Sie also Wochen dabei, in denen keine 3 TE zustande kamen, dann wird es eine Regelbehandlung werden. Sie machen also im Grunde weiter, wie bisher.
    Eine halbwegs schlaue EDV-Lösung sollte das übrigens auch eigenständig können.

    Was den MDK betrifft: Viel auffälliger als der Wechsel zwischen den Behandlungsarten dürfte es für die Krankenkassen sein, wenn der Patient mehrere Wochen grundsätzlich ohne TE bei Ihnen liegt (Fehlbelegung?).

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Guten Tag zusammen!
    ich sehe nicht, dass PEPP verschwindet. Zumindest nicht in den paar Zeilen des Eckpunktepapiers.


    Im Papier steht doch vielmehr:

    Zitat

    Auf der Grundlage des bundesweiten und empirisch kalkulierten Entgeltkatalogs wird das Budget [...] vereinbart.

    Zitat

    An der Leistungsorientierung der Vergütung und der empirischen Kalkulation wird festgehalten.

    Zitat

    Die auf empirischen Daten gestützte Kalkulation bundeseinheitlicher Bewertungsrelationen erfolgt unter Verwendung der Kostendaten von Kalkulationshäusern

    Damit ist doch PEPP nicht vom Tisch, sondern es geht damit erst richtig los.
    Man sende mir bitte mal kurz einen Erwachsenen, der mich in den Arm nimmt und tröstet - ich befürchte, die riesige Dokumentationswelle und MDK-Streitigkeiten über Qualität fängt gerade erst an.

    Aber, um wieder sachlich zu werden:
    Wie GW schon schrieb: Wir werden sehen, was hinterher im Gesetz steht.

    Ich wünsche Ihnen allen ein schönes Wochenende!

    B. Gohr


    PS: @NV:
    2017 halte ich für sehr sportlich. Wenn die IT-Anbieter allein für die PrüfvV 2016 bereits 10 Monate benötigen (Einführung daher erst ab 2017!), dann kann mir niemand erzählen, dass zum Jahresbeginn 2017 anders als nach PEPP abgerechnet werden kann.

    Hallo zusammen!
    Ich bin mal so frei...

    "Die Gesundheitspolitiker der großen Koalition verständigten sich am Donnerstag in Berlin auf entsprechende Eckpunkte für das Pauschalierte Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik. Dabei werde sich die Vergütung daran orientieren, ob eine Einrichtung diese Menschen nach modernem wissenschaftlichen Standard behandelt, erläuterte Gesundheitsminister Hermann Gröhe nach einem Treffen mit Fachverbänden."

    https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/65…rie-beschlossen

    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/date…_II_Version.pdf


    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Hallo Armada66,


    Eine Beschränkung der MDK-Prüfung auf den Prüfanlass besteht nicht. Eine Erweiterung des Prüfanlasses ist dem Krankenhaus anzuzeigen.

    Also alles richtig gelaufen, wenn im Gutachten steht, dass weitere Nebendiagnosen geprüft wurden.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Zu unterstellen, dass es bei der Anzahl und Verschiedenheit der Fachleute an Kompetenz, Sachverstand und Begründetheit fehlen würde, wäre m.E. zumindest vermessen.

    Da gebe ich Ihnen uneingeschränkt recht.


    Ich präzisiere meinen obigen Post:
    Es wirkt in solchen Artikeln (für Anwender des Systems), als hätten die Praktiker keine Ahnung vom System und reduzierten alles auf eine vermeintlich schlechte Patientenversorgung.
    Für den uninformierten Leser hingegen klingt es, und das ist ja das Ziel der Geschichte, als würden bald Horden von marodierenden Schwerstkranken durchs Land streifen.
    Schlauerweise steht das Zitat dann direkt hinter der Frage nach der Entlassung nach 26 Tagen. Hier vermischt man also Fehlinformation gezielt mit Sachlichkeit einer Praktikerin.

    Die große Frage ist doch: Was in welchem Artikel ist Pressemanipulation, was Polemik und was ist einfach falsch?

    Viele Grüße,

    B. Gohr