Guten Morgen,
das war ja eine bewgte Nacht im Forum. Ich kenne die Problematik auch, sowohl aus kodiertechnischer Sicht, als auch daß meine Mutter davon betroffen war.
Ideale Lösung kann sein, wenn man bei der Vorbereitung der Patientinnen bittet, sie möchten für diesen \"eigentlich kosmetischen Eingriff, der aber bei nicht-durchführung durchaus die Gesundheit beeinträchtigen kann\" bei ihrer Krankenkasse eine Kostenübernahmeerklärung besorgen.
Der Arzt gibt diesen Patientinnen eine kurze ärztl. Stellungnahme mit, warum dieser Eingriff indiziert ist. Wir haben gute Erfahrungen damit gemacht. In der Regel bekommen die Pat. die Übernahmeerklärung von den Kassen ohne Probleme.
Verschlüsselt werden kann dann z. B. mit Z42.1 (ich denke, das Inklusivum erklärt den Sachverhalt ganz gut).
Gemeinsam mit der Prozedur der Reduktionsplastik gäbe das z. B. eine J23Z.
Ich bin der Meinung, damit kann man ganz gut leben...