Beiträge von SuSeKA

    Guten Abend,
    habe Ihren Eintrag heute erst gelesen, daher so späte Antwort.

    Der Behandlungsvertrag ist nicht an die Schriftform gebunden und kommt schon durch konkludentes Handeln zustande. Daher ist diesbezüglich zunächst mal keine Notwendigkeit gegeben, einen Vertrag ausfüllen zu lassen.

    Aber: bei uns ist es so, dass sich auf dem Behandlungsvertrag noch andere Themen befinden (Einverständnis Datenverarbeitung, Übernahme der Kosten, wenn niemand sonst zahlt, Datenweitergabe an externe Unternehmen etc.) Diese Einverständniserklärungen benötigen Sie auch bei vorstationären Gründen.

    Daher empfehle ich auf jeden Fall, aus Beweisgründen immer einen Behandlungsvertrag unterschreiben zu lassen, vor allen Dingen, wenn Sie eine Kostenübernahmeverpflichtung im Vertrag haben.
    Viele Grüße
    Susanne Seiler

    Guten Abend zusammen,

    war gerade heute auf einer Fortbildung bei unserer Krankenhausgesellschaft, in der wir auch über dieses Thema gesprochen haben. Die Aussagen der Referentinnen war recht klar, dass das Hin und Her des Patienten keine Rolle spielt und auf jeden Fall der inhaltliche Zusammenhang gegeben ist (und damit keine separate Abrechnungsmöglichkeit). In Baden-Württemberg orientieren wir uns an der 30-Tages-Frist, die bei uns bis 2005 oder 2006 in einer Gemeinsamen Absprache festgelegt war.

    Viele Grüße aus Baden
    Susanne Seiler

    Guten Abend,

    vielleicht kann ich noch einen neuen Sachverhalt ergänzen:
    Die PBeaKK hat mit dem Verband der Leitenden Krankenhausärzte einen Vertrag abgeschlossen, in dem auch reduzierte Faktoren vereinbart sind. Ist der liquidierende Chefarzt Mitglied in dem Verband, ist er auch an den Vertrag gebunden, ist er kein Mitglied, dann nicht.

    Grundsätzlich besteht das Vertragsverhältnis zwischen Patient und Krankenhaus, so dass zunächst einmal die Kürzungen der dahinter stehenden Kasse \"Risiko\" des Patienten sind. Üblicherweise begründen die Abrechnungsstellen aber vor einer weiteren Betreibung, warum sie auf der Berechnung bestehen und leiten dann das weitere Mahnverfahren inkl. gerichtl. Betreibung ein.

    Einen schönen Abend
    Susanne Seiler

    Guten Abend,

    ich habe noch eine ergänzende Frage zu dem Thema \"Familienspende\":

    wie können denn (falls überhaupt) die sonstigen Leistungen, die für/am Spender erbracht werden, abgerechnet werden, wie z. B. Echokardiographie, EKG, Röntgen, Labor etc.? Sind diese Leistungen mit der DRG des Empfängers abgegolten?

    Vielen Dank und Grüße
    Susanne Seiler

    Hallo und guten Abend an alle,

    wie gehen Sie denn in Ihren Häusern mit dem Thema um? Läuft denn schon die Vorbereitung zur Einführung? Bei uns ist diesbezüglich noch absolute Stille, aber die Einführung zum 01.01.11 steht doch, oder habe ich da etwas falsch verstanden?

    Grüße
    Susanne Seiler

    Hallo an alle,
    vielen Dank für die Hinweise! Habe mich unvollständig ausgedrückt, selbstverständlich muss die Patientin SELBST zahlen und es geht jetzt um den Kostenvoranschlag und die Vorauszahlung. Es gibt keinerlei medizinische Notwendigkeit für den Eingriff.

    Habe jetzt mit der J10B kalkuliert.

    Gibt es noch etwas zu berücksichtigen außer der MwSt-Pflicht? Wie gehen Sie in anderen Häusern mit stationären Selbstzahlerwunschleistungen um?

    Einen schönen Abend an alle
    Susanne Seiler

    Guten Abend an das Forum,

    habe folgendes Abrechnungsproblem: eine ältere Dame soll ein nicht medizinisch indiziertes Facelifting erhalten, wegen zahlreicher internistischer Vorerkrankungen im stationären Kontext. 3 Tage stationär und 1 Tag IMC. Wie würden Sie den Aufenthalt abrechnen? Welche DRG käme in Frage?

    Vielen Dank an alle

    Susanne Seiler

    Hallo zusammen,

    habe aktuell folgendes Problem: Für unsere teilstationären Dialysepatienten wird pro Behandlungstag ein Fall angelegt und per DTA übermittelt. Die TK schickt uns jetzt etliche Fälle zurück mit dem Vermerk, dass im Quartal bereits ein Fall übermittelt wurde.

    Haben andere Häuser das gleiche Problem und wie gehen Sie damit um? Welche gesetzliche Grundlagen gibt es?

    Vielen Dank und schönen Abend

    Susanne Seiler

    Vielen Dank für die schnellen Antworten! Habe mich mal durch die alten Beiträge durchgelesen und erkannt, dass das Thema ja ganz differenziert beleuchtet werden muss und die \"reine\" Wunschsectio ohne irgendwelche medizinischen Indikationen eher die Ausnahme darstellen wird. Ich bin jetzt mal gespannt auf die Aussagen unserer Frauenklinik.

    Ein schönes WE
    und viele Grüße
    Susanne Seiler