Beiträge von WStark

    Sehr geehrtes Forum,

    Zitat

    im Hinweis zum OPS 1-430 heißt es: Die nachfolgende Kodes unfassen die Entnahme von 1 bis 5 Biopsien. Die Entnahme von mehr als 5 Biopsien ist mit dem Kode Stufenbiopsie zu kodieren.
    Üblicherweise spricht man von einer Stufenbiopsie, wenn z.B. an der OL-Aufzweigung, am OL-Abgang, im Tracheobronchialwinkel, an der Hauptcarina usw. Proben entnommen werden. Allerdings lässt es der Hinweis offen, ob mit diesem Kode nicht auch mehr als 5 PEs an gleicher Stelle kodiert werden können. Anfrage an DIMDI läuft.


    Hier die Antwort des DIMDI:

    Zitat

    Bei der Stufenbiopsie geht es um die Anzahl der Biopsien und nicht um die Anzahl der Lokalisationen. Bei weniger als 5 Biopsien sind verschiedene Lokalisationen separat zu kodieren.


    Ein schönes und sonniges Wochenende

    Sehr geehrtes Forum,

    Patientin wird zur weiteren Diagnostik von Pleuraergüssen aufgenommen. Diese beruhen nach entsprechender Diagnostik auf einer Linksherzinsuffizienz NYHA IV, diuretische Therapie, Trinkmengenbegrenzung usw. erfolgt. Außerdem lag initial eine tachykarde, im Verlauf normofrequente Arrhtyhmia absoluta bei atypischem Vorhofflattern vor, hier LZ-EKG, Anpassung der medikamentösen Therapie.
    Unsererseits HD I50.14 mit DRG F62B.
    Versicherung möchte unter Bezugnahme auf DKR D002b (Fall aus 2012!) I48.00 als Hauptdiagnose, die I50.14 sei nicht nachzuvollziehen.
    Kommentar im Brief der Versicherung zur daraus ermittelten DRG F71B:

    Zitat

    Diese Pauschale gibt unseres Erachtens den Aufenthalt entsprechend der durchgeführten Behandlung und dem Aufwand wieder.


    Dieser Kommentar lässt einen nur noch verzweifeln. ;(

    hat die Patientin wirklich eine O2-Sättigung von 63% ?

    Ein Wert von 63 paßt eher zum Partialdruck (63 mmHg) oder aber Zahlendreher und die Sättigung liegt - unter Sauerstoff - bei 93%.
    Jedes einzelne würde mir aber bei seit einem Jahr laufender Langzeit-Sauerstofftherapie ausreichen, um die J96.10 zu kodieren (Respiratorische Insuffizienz, > 1 Woche, hypoxisch).

    Ein schönes Wochenende

    Sehr geehrter Herr Selter,

    bei Herrn Ballings Anfrage gab es keinen speziellen Code für das nichttraumatische Muskelhämatom (bis 2011). Folglich war D68.30 die spezifischste Kodierung.
    Ab 2012 existiert ein Inklusivum unter M62.8- mit genau eben diesem Zusatz. Insofern habe ich zwei Möglichkeiten, möglichst spezifisch zu kodieren.

    Anfrage an das DIMDI läuft und wird berichtet.

    Sehr geehrte(r) ultimaraziel,

    wenn eine druckunterstützte Beatmung unter intensivmedizinischen Versorgungsbedingungen erfolgt, dann können Sie diese kodieren, unabhängig vom Interface. In Ihrem Falle als jeweils einzelne Beatmungsperioden. Der Klarheit halber würde ich dann aber auf den Begriff "..." (Sie wissen schon welchen, frei nach Harry Potter) verzichten.

    Sehr geehrtes Forum,

    Patient unter Marcumar stellt sich wegen Schmerzen in der linken Leiste mit Schwellung/Einblutung im linken O'Schenkel vor, kein Trauma.
    Es findet sich ein großes Hämatom in der Adduktorenloge links, konservative Therapie, Konakion-Gabe.

    Wir hatten D68.30 verschlüsselt (spezifisch für Ursache der Blutung, aber nicht spezifisch für Lokalisation).
    MDK wünscht - ohne weiteren Kommentar ! - M62.85 (sonstige näher bezeichnete Muskelkrankheit).
    Im Inklusivum findet sich Nichttraumatisches Muskelhämatom -> unspezifisch für Ursache der Blutung, aber spezifisch für Lokalisation.

    Unterschied immerhin 0,207 RG.

    Trifft die Antwort des DIMDI auch auf diese Situation zu? ?(

    Sehr geehrte(r) Masch,

    was ist denn eigentlich gemeint?

    wir haben hier einen Patienten der nach einer Lungenembolie eine bleibende Lungenfunktionsstörung hat und sauerstoffpflichtig ist


    Liegt eine lungenfunktionelle Störung vor? Obstruktion? Restriktion?
    Oder liegt eine respiratorische Insuffizienz vor mit entsprechenden BGA-Werten? hypoxämisch? hyperkapnisch? Seit wann sauerstoffpflichtig (> 1 Woche)?
    Außerdem noch die Frage nach dem rechten Herzen ...

    Sehr geehrte(r) ultimaraziel,

    Zum Thema CPAP und Beatmung sei auf die anderen Threads hierzu verwiesen.

    Sollten Sie aber mit dem Begriff "Masken-CPAP" definitiv verwirrend eine z.B. druckunterstützte Beatmung meinen, so dürfen Sie diese unabhängig von der Dauer kodieren, sofern diese unter intensivmedizinischen Versorgungsbedingungen erfolgt.