Beiträge von WStark

    Sehr geehrter Herr Trosbach,

    Definitionshandbuch, Band 3, Seite 36ff. erklären den Sachverhalt.
    Hauptdiagnose E11.70 führt in MDC 10 (Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten). Der Grouper sucht dann alle DRG nacheinander ab. Dabei bleibt er bei einer Prozedur aus Tabelle K40-1 und einem PCCL <2 in der DRG K40Z "hängen". Bei einem größeren PCCL oder bei Abwesenheit einer Prozedur aus Tabelle K40-1 geht er weiter und wird dann in der DRG K60 A/B fündig. (Vgl. zeitgleiche Erklärung von Hr. Selter.)

    Also: HD E11.60 / E11.70 / E11.90
    wenn PCCL<2 und Prozedur aus Tabelle K40-1 ->> K40Z
    wenn PCCL>2 und Prozedur aus Tabelle K40-1 ->> K60A
    wenn keine Prozedur aus Tabelle K40-1 oder vorangehenden ->> K60 A/B.

    mfg aus dem heiteren Löwenstein

    W. Stark

    Vielen Dank für Ihre Antwort
    Folgerung für Kodierleitfaden / Kodierhilfe:

    Bronchopneumonie bei infektexacerbierter COPD: HD J44.0, ND J18.0
    infektexacerbierte COPD : HD J44.0
    Pneumonie bei COPD : HD zB J13, ND J44.8

    mfg
    W. Stark

    Liebe Forum-Gemeinde,
    in einem Buch von Aventis, Titel "Leitfaden: DRG" findet sich auf Seite 83 folgende Kasuistik:
    Anamnese: 52jähriger Patient, seit 15 Jahren chron. Bronchitis, Nikotinabusus, zunehmend häufig Exacerbationen, Luftnot, Beinödeme. Jetzt Orthopnoe, Husten+Auswurf, erhöhte Temperaturen (38,8°C).
    Diagnostik: RöThorax mit Zeichen eines Cor pulmonale, Labor, EKG, LuFu, BGA
    Verlauf: iv-antibiotische Thrapie einer Bronchopneumonie, Optimierung der antiobstr. Therapie und Therapie der Herzinsuffizienz mit Diuretikum und Digitialis (?!).
    Diagnosen:
    HD J44.0, ND J18.0, I50.0, I27.9 -> DRG E65A

    Meine Fragen betreffen die Doppelkodierung von J44.0 und J18.0:
    1. Für eine Bronchopneumonie findet sich in der Kasuistik kein überzeugender Hinweis, insofern dürfte diese auch nicht verschlüsselt werden (auch eine Infektion der unteren Atemwege bei COPD wird antibiotisch behandelt). Ist jemand anderer Meinung?
    2. Weitergehend: Eine Koinzidenz von COPD mit Infektion der unteren Atemwege in Verbindung mit einer Bronchopneumonie? Die Entzündung spielt sich in sich überschneidenden Organbereichen ab, das Beschwerdebild ähnelt sich. Auskultatorisch und radiologisch aber ist eine Differenzierung in den meisten Fällen möglich.
    Insofern wäre entweder J44.0 oder Pneumonie mit J44.8 zu kodieren.
    3. Andere Argumentation: Bei eben ähnlichem Beschwerdebild keine sichere Differenzierung möglich und somit weder sichere Bestätigung noch sicherer Ausschluß. Mit einer antibiotischen Therapie behandle ich beide Erkrankungen. Also (DKR D008b) doch beide Diagnosen kodieren?

    Viele Grüße aus Löwenstein in Wolken
    W. Stark

    Zitat


    Original von Mehlhorn:
    irgendwie hüpfen :dance2: Sie zwischen den Bestimmungen der :kr: und dem, was der Grouper dann daraus macht, argumentativ hin und her.

    Wenn nun aber das System als lernendes System angesehen wird, so sollte man auch die Auswirkungen der korrekten Anwendung der Kodierrichtlinien auf das Grouping-Ergebnis betrachten. Insofern systembetrachtender Ansatz und nicht hin-und-her-Hüpfen.

    Zitat


    Original von Mehlhorn:
    Ich denke, man sollte sich abgewöhnen, immer bei der Frage der Auslegung der :kr: auf das Geld zu sehen (oder sind Sie Arzt geworden, weil Sie viel Geld bekommen wollten? ;) )

    Ohne Worte
    X(

    W. Stark

    Zur Klarstellung: Ich halte nichts davon, bestimmte Diagnosen zu kodieren, nur weil sie vielleicht PCCL-erhöhend wirken könnten.

    Ich kann allerdings nicht verstehen, warum bei einer Klebsiellen-Pneumonie mit zielgerichteter, keimangemessener antibiotischer Therapie der Erregernachweis nicht honoriert wird.
    In diesem Fall gilt nämlich genau nicht:
    "Wenn keine Relevanz, dann wird er entweder gar nicht bestimmt oder er wurde zufällig bestimmt."
    Und insofern müßte doch eigentlich meine Mühe auch honoriert werden, oder? -> Klärungsbedarf.

    Grüße nach Thüringen

    W. Stark

    Das mit dem höheren RG bei 901Z habe ich so auch wahrgenommen, andererseits sollte die Kodierung ja auch sachgerecht sein.

    Spannend wird dann die Diskussion mit den Kostenträgern, weil bei einer 901Z wohl in absehbarer Zeit vielleicht auch Nachfragen zu erwarten sind.

    Grüße aus dem heiteren Nordwürttemberg

    W. Stark

    Erstdiagnose einer Wegener-Granulomatose mit Lungenbeteiligung mittels transbronchialer Biopsie (BRSK in Narkose mit Biopsie) ergibt M31.3 als HD, weil J99.1 als Stern-Dg nicht erlaubt ist.

    Medizinisch-fachlich wäre eigentlich E02 zutreffend (vgl. Situation bei J84 oder J68.4). Weil aber M31.3 und nicht J99.1 lt. DKR die HD darstellt und M31.3 als Bindegewebserkrankung zählt: DRG 901Z.

    Ungereimtheit im System oder gibt es einen besseren Kodiervorschlag?

    Herzliche Grüße aus Löwenstein
    W. Stark