Beiträge von WStark

    Sehr geehrte medcont,

    aus den DKR:

    Zitat

    Verlegung in ein anderes Krankenhaus
    Wenn ein Patient mit einer Verdachtsdiagnose verlegt wird, ist vom verlegenden Krankenhaus die Verdachtsdiagnose-Schlüsselnummer zu kodieren.

    Somit als HD J86.0 mit Keim

    Guten Tag,

    Zitat

    Der Malignom-Kode ist als Hauptdiagnose für jeden Krankenhausaufenthalt zur Behandlung der bösartigen Neubildung und zu notwendigen Folgebehandlungen (z.B. Operationen, Chemo-/Strahlentherapie, sonstige Therapie) sowie zur Diagnostik (z.B. Staging) anzugeben, bis die Behandlung endgültig abgeschlossen ist, also auch bei den stationären Aufenthalten, die beispielsweise auf die chirurgische Entfernung eines Malignoms folgen. Denn obwohl das Malignom operativ entfernt worden ist, wird der Patient nach wie vor wegen des Malignoms behandelt.
    [...]
    Erfolgt die Aufnahme nur zur Behandlung von Metastasen, ist/sind die Metastase(n) als Hauptdiagnose-Kode anzugeben und zusätzlich, sofern bekannt, eine bzw. mehrere Nebendiagnose(n) für den Primärtumor.
    [...]
    Erfolgt hingegen die Aufnahme zur lokalen Chemotherapie oder lokalen Bestrahlungstherapie der Metastase(n), ist/sind die Metastase(n) als Hauptdiagnose und der Primärtumor als Nebendiagnose anzugeben.
    Erfolgt die Aufnahme des Patienten sowohl zur Behandlung des Primärtumors als auch der Metastasen, ist gemäß DKR D002 Hauptdiagnose diejenige Diagnose als Hauptdiagnose auszuwählen, die die meisten Ressourcen verbraucht hat.


    Wenn ich diese -gekürzte- Fassung der DKR 0201f anschaue, so dürfte Absatz 1 auf Sie zutreffen, da das Staging und somit die Behandlung bei Verlegung zu Ihnen nicht abgeschlossen war. Dies steht dann zwar zunächst im Widerspruch zu Absatz 2, Ihren Angaben könnte man jedoch den Auftrag entnehmen, daß nicht nur Metastasen hätten behandelt werden sollen. Hiernach wäre dann dem MDK Recht zu geben. Allerdings sehe ich einen Widerspruch zwischen dem ersten und letzten Absatz (Primarius HD bis Behandlung abgeschlossen VS. HD nach Ressourcenverbrauch), wonach Sie dann doch die HD nach Ressourcenverbrauch auswählen könnten.

    Guten Tag,

    Zitat

    Ich sehe das auch so, der MDK schreibt allerdings:
    I50.13: bei bds. Pneumonie + exacerbierte COPD kann nicht von einem Stadium NYHA III ausgegangen werden - I50.9.

    Woher nimmt der Mitarbeiter des MDK diese Gewißheit?

    Natürlich kann die Luftnot bei kleinster Belastung schon durch eine COPD IV erklärt sein. Auf der anderen Seite: Wenn es bei einer - wohl dilatativen - Kardiomyopathie zu einer biventrikulären Dilatation kommt, dann liegt in der Regel auch eine höhergradige Herzinsuffizienz vor und die ist dann eben auch so zu kodieren (Medikation, Bilanz, RöntgenVerlauf, ...).

    Zitat

    Was ist vordergründig ursächlich für die Dyspnoe? [Dies ist nämlich zumeist Grund, warum \"der MDK\" eine der beiden Diagnosen mit .9 bewertet].

    Womit begründet \"der MDK\" dies? Die Herzinsuffizienz ist eine klinische Diagnose mit Einteilung nach Belastbarkeit / Luftnot (siehe Hr. Horndasch), der Schweregrad der COPD läßt sich meistens lungenfunktionell festlegen.

    Sehr geehrter KODI79,

    Unter C49 finden sich die malignen Neoplasien der Weichteile (Fett, Gefäße, Knorpel, ...). Die Neoplasien des Uterus sind mit C53 bis C55 zu kodieren, je nach Lokalisation (Zervix, Corpus, andere).

    Hallo Lunge,

    in unserer Klinik spricht man von einer ausgeglichenen oder isogasischen BGA auch bei Werten z.B. pO2 55 mmHg, pCO2 55 mmHg und dabei normwertigem pH.

    Von daher dachte ich an die J96.1.

    Sehr geehrte Herren,

    wie wäre es mit J96.1 als Hauptdiagnose?

    Zitat

    Bei Aufnahme zeigte sich ein auch in den Wachheitsphasen bestehendes auffälliges pathologisches Atemmuster. Im Screening für schlafbezogene Atemstörungen stellten wir die Indikation für die Einleitung einer intermittierenden Heimbeatmung fest.

    Eine SBAS zieht nicht zwingend eine Beatmungspflichtigkeit nach sich. Wenn aber die BGAs die Kriterien der ventilatorischen Insuffizienz erfüllen und die Indikation zur ISB (intermittierende Selbstbeatmung) steht, warum dann nicht die J96.1 kodieren?