Beiträge von dlast

    Hallo Forum,

    leider haben wir mal wieder ein Problem mit einer KK bezüglich der Anerkennung der G-AEP-Kriterien:
    Einige (wenige!) Patienten haben wir, für einen eigentlich obligat ambulanten Eingriff, stationär aufgenommen und zur postoperativen Überwachung eine Nacht in unserem Hause versorgt. Bei unkompliziertem Verlauf wurden die Patienten i.d.R. am Folgetag entlassen.
    Grund für die stationäre Aufnahme war die (dokumentierte) fehlende häusliche Versorgungsmöglichkeit, da es sich hierbei um alleinstehnde Personen handelte ohne weitere Familienanbindung.
    Nun fordert die KK die Fälle doch ambulant abzurechnen mit der Begründung, dass die fehlende häusliche Versorgung bei einer geplanten Operation auch mittels einer Verordnung von häuslicher Krankenpflege durch den Krankenhausarzt (!) im Vorfeld sichergestellt hätte werden können. Dazu wird auf §10 Abs. 2 zum Vertrag AOP verwiesen. ?(

    Hat die Kasse recht?

    Wir finden die Kasse hat nicht recht. Wozu gibt es denn die G-AEP-Kriterien? Vielleicht kann demnächst die häusliche Krankenpflege die komplette postoperative Betreuung übernehmen. :biggrin:

    Was können wir tun? Wäre toll wenn aus dem Forum der ein oder andere Hinweis käme wie wir gegen das Anliegen der Kasse vorgehen könnten.

    Grüsse aus dem sonningen Bayern

    DL

    Hallo Forum,

    unser Haus plant ggf. im Laufe des Jahres unsere Klinik um eine Station mit einem speziell geriatrischem Spektrum zu erweitern. Ich habe die Aufgabe dieses Spektrum erlösmäßig zu kalkulieren...
    Hier jetzt meine Frage:
    Kann mir jemand eine grobe Übersicht/ Liste über ein typisch geriatrisches DRG-Spektrum geben ... sofern dies überhaupt möglich ist?(.
    Ich denke hier in erster Linie an jemanden der eine solche Abteilung bereits in seinem Hause hat. Vielleicht gibt es da ja eine Liste der in diesem Bereich abgerechneten DRGs (hoffe die Zahl ist wesentlich kleiner als 824)
    :)

    Grüsse

    D. Last

    Hallo Forum,

    kann mir vielleicht jemand sagen, ob es irgendwelche Pläne, Paragraphen o.ä. gibt, worin steht, daß alle Krankenhäuser in Zukunft einen Kostendatensatz übermitteln müssen, so wie es die Häuser getan haben die an der Erstkalkulation beteiligt waren ?

    Gruss aus dem subtropischen Bayern

    D. Last?(


    P.S. Kenne bislang §2 der Vereinbarung Entgeltsystem "...die Vereinbarungspartner streben mittelfristig eine Beteiligung von allen Krannkenhäusern an der Kalkulation an..." Gibt es dazu auch konkretere Aussagen

    Hallo Forum,

    kann mir vielleicht jemand sagen, wo ich eine möglichst aktuelle Liste über ambulant durchführbare Operationen finde ?

    Viele Dank schon mal,

    Grüsse aus München (jetzt auch noch Pokalsieger :dance1: )

    D. Last

    Hallo Forum,
    wir stellen uns die Frage, ob es irgendwelche Nachteile ... oder auch Vorteile haben könnte, wenn wir das Budget für 2003 erst im Herbst mit den Kassen verhandeln?( , auch im Hinblick auf die separate Verhandlung für 2004. Im Moment erscheint es leider?( schwierig einen baldigen Termin zu finden.
    Zur Info noch: wird sind ein Nicht-Optionshaus (Umstieg also 1.1.2004) der Regelversorgung.
    Grüsse aus dem sonnigen Bayern

    D. Last

    Weitere Erfolgsmeldung aus Bayern,

    14.028 Datensätz, 14 Fehler.

    Allerdings auch ´ne ganze Menge Hinweise (hier soll wohl Werbung für den Fileinspektor gemacht werden...);D

    Gruss aus Erding, kühl aber sonnig,

    D. Last

    Hallo Forum, hallo Herr Konzelmman,

    mich würde in diesem Zusammenhang die Vereinbarung mit den Kassen interessieren, da bei uns kürzlich ein Patient unmittelbar postoperativ nach einer Hüft-TEP verstarb...und die Kasse die FP nicht abrechnen will. X(
    Weiß jemand ob es auch in Bayern eine ähnliche Vereinbarung gibt ?

    Viele Grüsse aus dem vorfrühlingshaften München,

    D. Last

    Zufallsbefund als Hauptdiagnose?

    Hallo Forum, hallo Herr Selter,

    obwohl die Frage nach der richtigen Hauptdiagnose hier breits ausführlich diskutiert wurde, bin ich nach wie vor nicht davon überzeugt, warum im aufgezeigten Fall das Gangrän die Hauptdiagnose sein soll.
    Dazu ein weiteres Beispiel:
    Patientin kommt zur Konisation wegen rezidivierend auffälligem CK-Abstrich. Die von der Patientin bereits mitgebrachten Laborwerte zur präoperativen Abklärung zeigen einen auffälligen Befund (z.B. Sturzsenkung), die weiteren, auch im Rahmen der präoperativen Routine, diagnostischen Maßnahmen (z.B. Röntgen Thorax) führen letztendlich zu einem bislang unentdeckten Bronchialkarzinom mit anschließender Lungenteilresektion und entsprechenden weiteren Therapiemaßnahmen. Die ursprünglich geplante Konisation wurde ebenfalls durchgeführt, der histologische Befund war allerdings unauffällig bzw. zeigte nur einen geringradige Dysplasie.
    Veranlaßt hat den Aufenthalt m.E. die Zervixdysplasie. Die von der Patientin mitgebrachten Laborwerte, sowie die weiteren präoperativen Maßnahmen führten allerdings zum Bronchial-Ca.
    Wenn ich Herrn Selter nun richtig verstanden habe, wäre dann das Bronchial-Ca die Hauptdiagnose, da es ja bei Aufnahme auch schon bestand und auch kurz darauf diagnostiziert wurde (Pat. lag zunächst auf der Gyn). Oder sollte doch die Zervixdysplasie, sie hat ja meiner Meinung nach die Aufnahme veranlasst, Hauptdiagnose sein???
    ... warum dann nicht auch die Schluckstörung als Hauptdiagnose ?!?...
    siehe auch DKR 2003 Seite 5 Bsp. 1 Zitat: "Entscheidend für die Auswahl der Hauptdiagnose sind die Umstände der Aufnahme. Somit ist ... die Hauptdiagnose, weil ... die Aufnahme hauptsächlich veranlasste."

    MfG aus dem wieder weißen München,

    Dirk Last. :rotate:

    Hallo Forum,

    unser Haus plant zur externen Qualitätssicherung das Pogramm QS-med anzuschaffen, da man ja ab 1.1.2003 das kostenlose Programm von der BQS nicht mehr verwenden kann (?!?). Nun stehen wir vor dem Problem, dass wir nicht wissen wie lange wir diese Software dann überhaupt noch benutzen können. Wenn ab 2004 nur noch nach DRGs abgerechnet wird, ist das Programm u.U. dann wertlos oder wir brauchen ein teures up-date... Oder anders ausgedrückt: Zahlen wir nächstes Jahr besser Abschläge für nicht durchgeführte Qualitätssicherung (käme uns günstiger :-p ), als dass wir uns für teures Geld eine zeitlich begrenzte Software-Lösung beschaffen? ?( ?( ?(

    Grüsse aus Bayern,

    D. Last