Guten Tag Herr Rembs,
natülich sollte man so etwas wie Rechtschaffenheit, Ehrlichkeit und Integrität beachten. Dies muss aber auf Gegenseitigkeit beruhen. Allein dieses Forum zeigt doch, wie es da bei den Kassen steht!X(
johncedric
Betriebswirt
Guten Tag Herr Rembs,
natülich sollte man so etwas wie Rechtschaffenheit, Ehrlichkeit und Integrität beachten. Dies muss aber auf Gegenseitigkeit beruhen. Allein dieses Forum zeigt doch, wie es da bei den Kassen steht!X(
johncedric
Betriebswirt
Hallo Forumleser,
Grundsätzlich bin ich der Auffassung, das nur ein richtige Codieren durchgeführt werden sollt. Allerdings vertrete ich ebenfalls die Meinung, dass man sich für 2003/2004 einen Puffer nach oben lasen sollte, d.h. eher einen etwas geringeren CMI und dafür etwas höhere Baserate. Wenn ich das Gesetz richtig verstehe, so lässt sich doch durch ein Up-Coding vorhersehbare Mindererlöse vermeiden. Das Gesetz besagt doch nur, dass etwaige Mehrerlöse durch Up-Coding (über das verhandelte Budget hinaus) zu 100% ausgeglichen werden muss, kompensiert man aber nur Mindererlös, so ist kein Ausgleich fällig. Oder sollte sich hier ein Denkfehler eingeschlichen haben?
johncedric
Betriebswirt
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Brinkmann,
selbstverständlich sind die Fälle, welche einer DRG zugeordnet werden nicht immer kostenhomogen, aber genau dass ist das Problem oder vielleicht auch nicht. Umsonst sind nicht die Mengendiskussionen in aller Munde. Ich finde es auch völlig o.k., dass es unter diesem Aspekt zur Leistungsumverteilung zwischen den Kliniken in Deutschland geben wird (soweit es Versorgungsauftrag zulässt). Danach wird von jeder Klinik -neben einer Grundversorgung-nur noch die rentable Leistung erstellt. Wenn dies nicht geschehen würde, so hätte das DRG-System seine Zweck verfehlt.
jc
Betriebswirt
Sehr geehrte Damen und Herren,
mal abgesehen von dem geschilderten Eingangsproblem, wurde in einem der Häuser grundsätzlich schon eine Vorbereitung bzw. Durchführung zur Änderung der Organisation des Bereitschaftsdienstes getroffen (ausser Erfurt)? Dies ist ein spannendes Thema, wobei die Auswirkungen des EuGH-Urteils in meinen Augen noch völlig in den Sternen steht.
Fakt ist eigentlich nur eines, man benötigt mehr Personal, aber ob es unbedingt zu Mehrkosten führt, ist nicht unbedingt die Folge. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass durch den EuGH zwar festgelegt wurde, dass BD=Arbeitszeit, es ist aber nicht einsehbar, dass von den bisherigen Vergütungsformen des BD abgewichen werden soll, denn zur Vergütung hat der EuGH keine Aussage getroffen. Grundsätzlich sollte man die arbeitszeitrechtliche und vergütungsrechtliche Komponente getrennt betrachten.
jc
(Betriebswirt)
ZitatAlles anzeigen
Original von Diekjacobs:
Zur 90%-Hürde eine weitere Frage:Jedes KH, welches die Zielgröße 90% des (bereinigten) Gesamtbetrages mit DRG-FP abrechnen kann, ist berechtigt, ab dem 01.01.2003 auf DRGs umzusteigen. Wie ist das Erreichen dieser Hürde "unwilligen" Kostenträgern konkret anzuzeigen?
- Gesamtbetrag des Jahres 2003 oder 2003?
- wenn 2003: Ausgangsbasis kann dann doch nur der geforderte Gesamtbetrag gem. Formular B1, Zeile 13, Spalte 3 gemeint sein, oder?
- Wie kann genau der Nachweis erfolgen, dass basierend auf diesem Betrag mindestens 90% über DRG darstellbar sind?
- Existiert ein kausaler Zusammenhang zwischen den 90% und der Bestimmung, dass den Verhandlungspartnern (möglichst) bis zum 31.10. eine Aufstellung über Art und Anzahl der DRG-Leistungen des 1. Halbjahres 2002 vorzulegen ist?