Beiträge von geoff

    Hallo,

    es ist zu sehr empfehlen, sich von vornherein an allgemein konsentierten Kennzahlen aus dem OP-/Anästhesiebereich zu orientieren. Das macht ein späteres Benchmark oder die Kompatibilität zu anderen Auswertungen bzw. Softwarelösungen einfacher.
    Diese sind im "Glossar perioperativer Prozesszeiten und Kennzahlen" aufgeführt und definiert (findet sich in jeder Internetsuche ...)

    Die Kennzahlen K20-K23 würden die o. g. Fragestellung abbilden. Unter K20 findet sich dann beispielsweise:

    OP-Auslastung Schnitt-Naht-Zeit (%)
    Def.: Schnitt-Naht-Zeit innerhalb der OP-Kapazität (K8 in K18, kumuliert nach OP-Bereich und Beobachtungszeitraum)/OP-Kapazität (K18, kumuliert nach OP-Bereich und Beobachtungszeitraum).
    Bem.: Diese Kennzahl ist in Abhängigkeit von der Art der operativen Fachabteilung und der durchschnittlichen OP-Dauer zu bewerten.
    Diese Kennzahl gibt keine Hinweise auf die Profitabilität der genutzten OP-Zeit.

    Nun gibt es durchaus klinikindividuelle Anforderungen, weswegen davon abgewichen werden muss. Es kommt halt auf die Fragestellung an.

    VG
    geoff

    Guten Morgen,

    ich halte die zusätzliche Kodierung von K65.09 für korrekt. Die K81.0 bildet ein akute Cholecystitis in verschiedenen Ausprägungs-Graden ab, darunter u. a. die Gangrän. Aus systematischer Sicht sehe ich hier aber die Kodierung einer "Cholecystitis" vorn. Es kommt hinzu, das die Gangrän ja "nur" die Nekrotisierung der Gallenblasenwand abbildet.

    Natürlich sind häufig Abszesse daran assoziiert. Hierfür gibt es aber nunmal den eigenständigen Kodes K65.09, den ich getrennt von und nicht "monokausal" zu K81.0 sehe.

    Einschränkend muss man hier m. E. den OP-Bericht sehen, es wird eine "Entdeckelung des Abszesses" beschrieben, auch die Folgemaßnahmen wie Spülung und Drainage sind abszeßtypisch. Für uns als Kliniker reicht das, ich ahne aber schon die ablehnende Begründung in der gutachterlichen Stellungnahme. Es würde nicht wundern, wenn dann wieder Passagen auftauchen, die fordern, dass sich Pus entleert oder eine irgendwie geartete detaillierte Beschreibung einer "Abszesshöhle" vorliegen muss etc. . Und dann kommt man MDseits zum Schluss, dass bei der o. g. Dokumentation alles auf die Gangrän bezogen wird.

    VG
    geoff

    Hallo MiChu,

    In § 1 Abs 4 der Vereinbarung vom 06.02.204 wurde eine Regelung aufgenommen, wonach die Leistungen der Anlage 1 nicht über die Vergütungssystematik nach § 115b SGB V abrechenbar sind. Diese Klarstellung war erforderlich, da in dem ersten Referentenentwurf der Rechtsverordnung des BMG noch die alternative Möglichkeit für die Abrechnung der Leistungen nach EBM gegeben war. In der mit dem PKV-Verband geschlossenen Vereinbarung fehlt dieser Absatz, da der Bezug zu § 115b SGB V für den Bereich der PKV nicht relevant ist.

    [...] (4) Eine Abrechnung für die in der Anlage 1 der Hybrid-DRG-Verordnung genannten Leistungen
    über die Vergütungssystematik für Leistungen des Vertrages nach § 115b SGB V ist
    ausgeschlossen. [...]

    MfG

    geoff

    Guten Morgen,

    [...] Das Hochladen der Daten in einer Cloud der Kassen lehnen unsere Datenschützer als bedenklich ab ... Mich würde es brennend interessieren, wie die anderen Krankenhäuser damit umgehen..[...]

    Wir haben bei uns eine DSGVO-konforme Cloud-Lösung genau über den Anbieter realisiert, der auch für den MD BB die Unterlagen-Plattform für die Strukturprüfungen lieferte. Damit ist zunächst mal den Datenschützern die o. g. Argumentation entzogen. Ferner haben auch die Kassen keine tragenden Argumente, sich dagegen "zu wehren" ...
    (Da öffentlich zugänglich und vom MD BB selbst offen kommuniziert, somit keine Werbung: Fa. Secudos, Qiata)

    Die bei uns genutzte Oberfläche sieht natürlich gänzlich anders aus als beim MD, ist längst nicht so "knorrig und starr" und hat ein modernes look & feel sowie Usability. Klinikweit ist diese Lösung dann auch insbes. in den Sekretariaten und Fachabteilungen zum unkomplizierten und schnellen Unterlagenaustausch mit externen Partnern gedacht. Bis dass über TI-Strukturen alles vernünftig läuft, wird leider wohl noch viel Zeit vergehen.

    VG
    geoff

    Guten Tag,

    im Dunstkreis des MD BB erleben wir das ebenfalls bzw. wird häufiger auf Kostenträgerseite von der "Vorberatung durch den MD" gesprochen.

    Mal ganz von o. g. Problem abgesehen: das zum Thema "Unabhängigkeit", "Neutralität" und extra als "Zeichen" dazu durchgeführte Umbennung von MDK zu "MD". Es handelt sich um den gleichen Mitarbeiterpool, der weiterhin die Vorberatung bei den Kassen durchführt.

    Zum obigen Problem: aus der Vorberatung entsteht ja für Sie keine Verpflichtung, Begründungen zu liefern bzw. auf Falldialoge einzugehen. Die Annahme oder Ablehnung des FD ist Ihre Entscheidung.

    Wir handhaben es genau w. o., da weiterhin keine Anrechnung auf die Prüfquote bei abgeschlossenen Falldialogen erfolgt, führen wir generell keine FD durch.

    MfG

    geoff

    Hallo,

    was spricht gem. D008b gegen eine Kodierung der "Verdachtsdiagnose" Bronchial-CA?

    Diese ist zum Zeitpunkt der Entlassung nicht sicher bewiesen aber auch nicht ausgeschlossen, jedoch "behandelt" als ob ... Hier könnte man die Diagnostik, die auf Tumorsuche ausgerichtet war, als Ressource anführen.

    Allerdings ist dies abrechnungstechnisch bzgl. vollstationär im vorliegenden Fall fraglich, da man aufgrund der "dürftigen" auch ambulant/vertragsärtzlich zur erbringenden Diagnostik wohl auf "vorstationäre Abklärung" verwiesen wird.

    MfG

    geoff

    Guten Morgen,

    DKR 1102v ist ja nun durch die Entscheidung des Schlichtungsausschusses v. 27.04.2022 ergänzt. Danach liegt ein "relevanter Aufwand" im Rahmen der Adhäsiolyse vor, [...] wenn das Fortschreiten einer Operation oder die eigentlich geplante Operation durch eine notwendig werdende Adhäsiolyse deutlich behinder oder verzögert wird ... [...].

    Im benannten Fall sind zudem die Adhäsionen ja wohl Folge der abdominellen Vor-OP´s und somit ein "eigenständiges" zusätzliches Problem, was nicht wie z. B. bei einer Hernie "assoziiert" an den zu oerierenden Befund und somit monokausal in Ursache und operativem Vorgehen zu betrachten ist.

    Aus diesen beiden Gründen würde ich die zusätzliche Kodierung für korrekt halten.

    Beste Grüße

    geoff

    Hallo,

    da wäre der Operateur erst einmal aufzuklären über Begriffe wie "monokausale Kodierung", "Ressourcenverbrauch" etc.

    K65.09 "meint" überwiegend lokale Prozesse/Abszesse, die dann aber auch zumindest mit Begriffen wie "Ausräumung", "Lavage", "Antibiotikagabe" usw. im OP-Bericht oder Fieberkurve eine Entsprechung finden sollten.

    Mit der Kodierung der Darmperforation (im vorliegenden Fall K63.1? Oder perf. Divertikulitis?, Bem.: hier wäre die Peritonitis sowieso inkludiert), und ohne die o. g. Entsprechungen ist die K65.09 m. E. nicht zusätzlich kodierbar.

    MfG

    geoff

    Hallo in die Runde,

    hat eigentlich schon irgendjemand etwas von der Vereinbarung zur einheitlichen sektorengleichen Vergütung gehört, die KBV, GKV-SV und DKG bis zum 31.03.2023 vereinbaren sollten?

    Ich finde keine offizielle Quelle zu irgendeinem "Ergebnis". Unter Vorbehalt und gerüchteweise ist mir zu Ohren gekommen, dass "das wohl auf längere Sicht nichts wird ...."

    Beste Grüße

    geoff

    Hallo,

    wir mussten jetzt auch einmal mit Nachdruck auf KHG §17c Abs. 2b verweisen, da uns in einem Fall EKK60 (fehlende Mitwirkung) nach Ablauf der Frist übermittelt wurde. Da gab es zwar auch ein Versäumnis auf unserer Seite, aber der Hauptgrund war nach tel. Rücksprache für den Kostenträger wohl der fehlende Unterlageneingang. Da wird sich noch Einiges zurechtrütteln müssen. Was insbesondere fehlt, ist der Mut zu einem offiziellen Statement, dass im Innenverhältnis MD - Kostenträger eben diese digitale Übermittlung z. Zt. nicht realisiert werden kann.
    (Vielleicht schafft man dies ja nach 6 Jahren, siehe LE-Portal 2022 nach erstmaliger Festlegung der digitalen Übermittlung in PrüfvV 2016!)

    Hinsichtlich der gesicherten Übermittlungswege haben wir uns nun auch zu einer eigenen Plattform entschlossen, die wir Kostenträgern zum gesicherten Austausch anbieten. Darüber wickeln wir dann auch andere vertrauliche Vorgänge mit externen Partnern ab.

    Gruß

    geoff