Hallo,
nach der S2k-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin "Prolongiertes Weaning" ist der diskutierte Fall als "Weaning in progress" einzustufen und m. E. damit auch abzurechnen.
Es heißt hier unter Absatz 3.3: "... Entsprechend der oben genannten Definitionen ist ein Patient, der nach Extubation oder Dekanülierung erfolgreich nicht-invasiv beatmet wird und entsprechend auf eine Normalstation verlegt oder sogar nach Hause entlassen werden kann, nicht entwöhnt. So konnten Schönhofer und Kollegen in einer großen Kohortenstudie an 403 Patienten mit invasiver Beatmung für >2 Wochen, die expliziert zum Weaning in ein spezialisiertes Weaningzentrum verlegt wurden, zeigen, dass von den Patienten, die nach Hause entlassen wurden, immerhin ein Drittel eine Langzeit-NIV in häuslicher Umgebung fortführten [11]. Dies unterstreicht, dass die NIV zur Unterstützung der Extubation/Dekanülierung einerseits und zur Behandlung einer chronischen ventilatorischen Insuffizienz andererseits nicht immer voneinander getrennt werden können. Die internationale Task Force definiert für extubierte/dekanülierte aber noch NIV-pflichtige Patienten eine intermediäre Kategorie („Weaning in progress“) [9]. Da aber wie oben beschrieben die Langzeit-NIV für einen erheblichen Teil der Patienten im weiteren Krankheitsverlauf als Dauerbehandlung indiziert sein kann, schlägt die vorliegende Leitlinie vor, zwischen „komplettem Weaning“ und „Weaning von der invasiven
Beatmung“ zu unterscheiden (siehe auch Kapitel 3.6). ..."
Vielleicht dienen auch noch andere Inhalte der o. g. Leitlinie als Argumentationshilfe. Hier der Link:
http://www.awmf.org/uploads/tx…ertes_Weaning_2014_01.pdf
Beste Grüße
geoff