Beiträge von geoff

    Hallo E_Horndasch,

    Sie haben Recht :-), in den Produktbeschreibungen oder auch sonstigen schriftlichen Beschreibungen/Gebrauchsanweisungen etc. geht es drunter und drüber mit den Begrifflichkeiten. Da wird z. B. als Produktname die "Venenverweilkanüle" geführt, in der Beschreibung wird dann von "Kathetermaterial" gesprochen usw.

    Ich möchte jetzt in diesem Thread auch keine Grundsatzdefinition über die Begriffe führen und Pschyrembel/Wikipedia und andere Quellen bemühen. Danach würde es wohl darauf hinauslaufen, dass auch die gewöhnliche Venenverweilkanüle über eine (Metall-)"Kanüle" gestochen und gelegt wird, dann nach Zurückziehen der "Kanüle" noch der (kurze) Verweil- "Katheter" verbleibt.

    Somit träfe getreu nach Wortlaut und formal der o. g. OPS zu. Da jedoch anzunehmen ist, dass die Intention des OPS gem. der täglichen Praxis und durchaus aufwändigerer peripherer "Katheter" (z. B. mit Seldigner-Technik) eine andere ist, müsste dann auch wohl der wohl der OPS-Text modifiziert werden.

    Beste Grüße

    geoff

    Hallo,

    die Ausgangsfrage von diertje war ja, ob der OPS auch für "Braunülen" passt.

    Ich denke, die Frage klärt sich, wenn man die Überschrift zu 8-8-31 "Legen und Wechsel eines Katheters in periphere und zentralvenöse Gefäße" heranzieht.

    Hier wird lediglich von "Kathetern" gesprochen, ein Unterschied zu "Kanülen". Und noch wird alles das, was wir gemeinhin (nicht nur im Klinikjargon) als "Braunüle" oder "pVK" bezeichnen, tatsächlich als Kanüle bewertet.

    Dies trifft dann auch wohl die Intention der Differenzierung in den OPS 8-831.03, über den man wohl periphere "Katheter" wie z. B. den Midline-Katheter abbilden wollte und eben nicht die alltäglichen Braunülen/pVK´s.

    Beste Grüße

    geoff

    Hallo,

    werfe zuätzlich mal folgenden Aspekt in den Raum: wenn die Kasse nicht den Ablauf mit Leistungsentscheid und Erörterungsverfahren nach 1. GA durchläuft, ist denn dann das 2. (Folge-)GA nicht ein "neuer" Prüfauftrag, für den dann die Frist zur Beauftragung als überschritten gilt?

    VG

    geoff

    Hallo Sabrina,

    zum Schluss der DKR 1001 findest sich das Kapitel "Atmungsunterstützung: Kontinuierlicher positiver Atemwegsdruck (CPAP), High flow nasal cannula (HFNC) und Humidified high flow nasal cannula (HHFNC)".

    Dort ist geregelt, dass dies nur bei Neugeborenen und Säuglingen zu kodieren ist.

    Ansonsten gilt grundsätzlich, dass es ein Verfahren sein muss, "bei dem bei positiver Druckbeatmung eine Druckdifferenz zwischen Inspiration und Expiration von mindestens 6mbar" bestehen muss.

    Die eingesetzten Verfahren sollten bei Zweifeln hinsichtlich der (fehlenden) Fachkenntnis dann mit den Intensivmedizinern bzgl. dieser Parameter abgeglichen werden.

    MfG

    geoff

    Hallo Cyre,

    es heißt ja "... bemessen nach der Zahl der Kalendertage..." ab Aufnahmedatum des ersten Falles.

    25.8. Tag 1

    26.8. Tag 2

    27.8 Tag 3

    28.8. Tag 4

    29.8. Tag 5

    30.8. Tag 6

    Gruß

    geoff

    Guten Morgen,

    m. E. ist das mit 26h korrekt abgerechnet.

    Es gibt keine Vorschrift, die Druckdifferenz stündlich dokumentieren zu müssen. Das macht auch keinen Sinn, gerade bei beatmeten Patienten, die man "phasenweise" auf bestimmte Beatmungsparameter einstellt. Wenn dann wieder Änderungen vorgenommen werden, werden diese dokumentiert. Auch hier kann man zusätzlich das Prinzip "einmal pro Schicht" anwenden ...

    Wenn dies vom MD nicht anerkannt würde, dann widerspricht das gängiger Praxis und würde von uns beklagt. Im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung mit PDMS auf Intensivstationen erledigt sich das demnächst sowieso, da alle Parameter ständig digital erfasst sind....

    Die Anrechnung von 24h am Folgetag erfolgt zu Recht, da nur <8h, am Aufnahme-, Entlass- oder Verlegungstag die tatsächlich Stundenzahl herangezogen werden muss. Dies liegt aber im o. g. Fall nicht vor.

    Einen Angriffspunkt für den MD sehe ich allenfalls in der Frage, "galt der Patient zu diesem Zeitpunkt noch als intensivmedizinisch versorgt?".


    Beste Grüße

    geoff

    Hallo,

    wir sehen ebenfalls als nicht unwesentlichen Aufwand die datenschutzkonforme Übermittlung,

    Nicht, dass sich das im Einzelfall nicht lösen ließe, aber hier geht´s ums "große Ganze".

    Aktuell kocht jede(r) sein eigenes Süppchen: MD bei uns einerseits mit LE-Portal für Fallprüfungen, Qiata für Strukturprüfungen, diverse Kostenträger haben sich ihrerseits mit jeweils unterschiedlichen "Lösungen" für die EÖV an uns gewandt....

    Überall andere Software, Account-Registrierung, User registrieren, Logins generieren, Einarbeitung/Schulung etc. .... dann wieder Mitarbeiterwechsel - alles von vorne, etc ....

    Ehrlich gesagt: irgendwann verliert man den Überblick! Da wird die Digitalisierung zum Hemmschuh!

    Ich denke, ein wesentlicher Punkt sollte neben den inhaltlichen Aspekten der "Erörterung" u. a. dieser ressourcenfressende formale Aspekt sein.

    Warum gibt es hier keine z. B. keine "einheitliche" Plattform des GKV? Allerdings - wenn ich an die Vorbereitungszeit von fast 6 Jahren für den MD zum LE-Portal denke (seit 2016 in PrüfvV digitale Übermittlung verankert) und was jetzt dabei herauskommt, dann ist man eigentlich schon wieder desillusioniert.

    Beste Grüße

    geoff

    Hallo,

    aus eigener medizinischer Erfahrung stimme ich den o. g. "strengen" Anforderungen an tatsächliche medizinische Indikation zu. Es gibt nach Studien und Literatur kaum etwas, nach dem bei Thrombos >50.000 die Gabe von TK´s ohne weitere medizinisch zwingenden Gründe belegt werden könnte. Es gibt sogar Autoren (und natürlich den MD! ), die von > 20.000 sprechen ....

    Als MedizinController musste ich dies dann auch in mehreren Streitfällen leidlich erfahren. Wir haben damals nach ausgiebiger Recherche keine Erfolgsaussichten für SG-Klagen gesehen, wenn lediglich der Laborwert "Thromobs <100.000" die Indikation zur Gabe von TK´s war.

    Beste Grüße

    geofff

    Hallo,

    evtl. hilft auch dieser Aspekt aus den Auslegungshinweisen des Berufsverbandes Geriatrie in der Argumentation weiter:

    [...] Nach Auffassung der DRG-Fachgruppe wird die aktuelle Definition der Teambesprechung als reines Mindestmerkmal dem klinischen Alltag sowohl mit Blick auf die Besonderheiten des geriatrischen Patienten und somit aus fachlich-inhaltlichen Gründen als auch organisatorischen Gründen in keiner Weise gerecht. Aus Sicht der Fachverbände kommt der multiprofessionellen wöchentlichen Teambesprechung in der Geriatrie eine Doppelfunktion zu.

    Demnach ist die Durchführung der Teambesprechung als solches ein Strukturmerkmal, die Besprechung des einzelnen Patienten im Rahmen der Sitzung zugleich jedoch ein Prozessmerkmal.
    Die Teambesprechung in der Geriatrie ist ein wiederkehrend stattfindender multiprofessioneller Informationsaustausch zu den Ergebnissen der bisherigen Behandlung und den weiteren Behandlungszielen der einzelnen Patienten an einem Tag in der Kalenderwoche. Die Teambesprechung ist daher als ein allgemeines Strukturmerkmal zu definieren, welches sich nicht nach dem Aufnahmedatum/Beginn der geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung einzelner Patienten richtet. Das Zusammenwirken der an der Patientenbehandlung beteiligten Berufsgruppen im Rahmen einer multiprofessionellen Teambesprechung stellt eine organisatorische Herausforderung dar.
    Durch die Definition der wöchentlichen Teambesprechung als allgemeines Strukturmerkmal wird klargestellt, dass die Durchführung der Teambesprechung den krankenhausinternen Abläufen entsprechend verbindlich zu regeln ist. In der Doppelfunktion ist die Durchführung der Teambesprechung als solches daher ein Strukturmerkmal, die Besprechung des einzelnen Patienten im Rahmen der Sitzung zugleich jedoch ein Prozessmerkmal. Die DRG-Fachgruppe wird sich daher im Rahmen des jährlichen Vorschlagsverfahrens weiterhin für eine sachgerechte Definition der Teambesprechung einsetzen. [...]

    VG

    geoff

    Hallo,

    die Presseberichterstattung des GKV-Spitzenverbandes und MD Bund von heute morgen müsste mit Attributen versehen werden, die ich der Etikette wegen hier lieber nicht aufführen möchte.

    GKV-SV:

    [...] Die medizinischen Dienste haben, trotz erschwerter Pandemie-Bedingungen und damit verbundenen Beschränkungen, die erste bundesweite Strukturprüfung in deutschen Krankenhäusern erfolgreich abgeschlossen. Der GKV-Spitzenverband dankt allen Beteiligten für diese Kraftanstrengung ... [...]

    Bei wem ist "die erste Strukturprüfung abgeschlossen"? Bundesweit bei allen? So liest sich das doch für den gemeinen Leser ...

    Stattdessen warten viele Kliniken auf Ihre Bescheide, richten sich auf "vorbehaltliche Zahlungen" der Kostenträger oder sogar Ablehnung der Zahlungen ein etc.

    Und ja - wir wollen ebenfalls den ausdrücklichen Dank an den MD nicht vergessen für seine aussergewöhnliche Kraftanstrengung in Covid-Zeiten. Der ressourcensparende Effekt massiv zurückgegangenen Fallprüfungsaufträge an den MD (Covid-Begrenzungen 5%) wurde sicher durch die "schweren Zeiten" zunichte gemacht. Da konnten trotzdem nur mit zu würdigender Kraftanstrengung parallel die Strukturprüfungen gestemmt werden!

    [...] Acht Prozent der deutschen Krankenhäuser erfüllen die Strukturqualitätsmerkmale jedoch noch nicht [...]

    s.o., Kommentar merguet

    [...] Etwa 14.300 Anträge und damit rund 95 Prozent der Anträge haben die Medizinischen Dienste in der Zeit von Ende Mai 2021 bis zum 31. Januar 2022 geprüft. [...]

    ?? Es mag ja sein, dass man 14.300 Anträge "in Bearbeitung" und möglicherweise MD-intern erste "Ergebnisse" hat - jedenfalls spiegelt sich das meines Wissens nicht in 14300 ergangenen Bescheiden für die Kliniken wider. Das aber suggeriert der Artikel.

    Also liebe Autorin Stoff-Ahnis: anbetracht der obigen Anmerkungen bitte die Hausaufgaben machen, bevor meinungsbildende faktisch falsche Artikel dieser Art in der Öffentlichkeit publiziert werden. Man könnte sie auch "Fake News" nennen.

    Wenigstens der MD Bund ist in seiner Pressemitteilung journalistisch etwas sauberer und titelt mit "weitestgehend" abgeschlossenen Strukturprüfungen und schreibt im Folgenden über "vorläufige Auswertungen".

    Leider wird aber wohl die abstruse PM des GKV-SV bei Kostenträgern und allgemein in der Öffentlichkeit die höhere Reichweite erzielen.

    VG

    geoff

    Hallo MiChu,

    wir handhaben das genau so, wie es in den o. g. Auslegungshinweisen beschrieben ist.

    [...] Eine Teilnahmebestätigung durch Unterschrift jedes einzelnen Teilnehmers wird nicht gefordert. Für die Dokumentation ist es daher ausreichend, wenn die fachärztliche Behandlungsleitung gemäß der ihr obliegenden Gesamtverantwortung die Teilnahme und Beiträge der genannten Berufsgruppen bestätigt. Durch die Klarstellung des DIMDI mit dem Satz „Weitere Nachweise zur Durchführung der Teambesprechung sind nicht erforderlich“ wird deutlich, dass die Vorlage von unterzeichneten Anwesenheitslisten zum Nachweis der Beteiligung aller Berufsgruppen nicht erforderlich ist. Es wird jedoch empfohlen, zum Nachweis der regelmäßigen Teilnahme aller Berufsgruppen entsprechende Anwesenheitslisten zu hinterlegen, mindestens jedoch über eine Verfahrensanweisung innerhalb des Hauses die Teilnahme aller Berufsgruppen sicherzustellen.[...]

    Die in Fettdruck dargestellten Items haben wir abgebildet, das Ganze findet komplett in einer geeigneten Software digital statt. Die darin generierten Berechtigungsstrukturen und auch das digitale Logbuch sind ergänzend zu erwähnen.

    Der hiesige MD hat das bisher akzeptiert.

    VG

    geoff