Hallo,
bzgl. der Unterlagen zum/im Folgeverfahren sprechen wir zunächst mal über die "ausführliche Begründung" bzw. Gegendarstellung, die einfach in der DTA-INKA-Meldung keinen Platz mehr findet (z. B. begrenzte Zeichenzahl). Ohne diese hätte ein Folgeverfahren ja nun mal überhaupt keinen Sinn, da wird sicher auch Herr Breitmeier zustimmen.
Wie ich oben schon schrieb, es gab für uns in manchen Fällen Anlass, dass beim MDK ein Folgeauftrag ausgelöst wurde, dort aber wohl noch nicht einmal der INKA Kurztext angekommen war. Was soll also ein Folgeauftrag ohne Inhalt? Oder ein Folgeauftrag, zum dem ein INKA-Kurztext nicht ausreicht? Kurze Rückmeldung dazu? - Fehlanzeige.
Und bevor jetzt wieder der "eklatante Verstoss ... durch Übersendung neuer Unterlagen" angeführt wird:
oft handelt es sich um "ergänzende" Unterlagen wie z. B. Röntgenbilder/-befunde o. ä. Diese stellen zum Erstgutachten jedoch kein Versäumnis und jetzt keine "neuen" Unterlagen dar. Sie wurden nämlich ursprünglich nicht versendet, weil z. B. die Röntgenbefunde im 2fach fachärztlich und 1fach assistenzärztlich vidierten und unterschriebenen Artzbrief (Dokument !) wörtlich aufgeführt sind. Im MDK-ErstGA werden jedoch darauf beruhende ICD oder OPS als "nicht belegt" attestiert (man möchte wohl Fotos oder Original-Befunde gucken, wortgetreues Diktat im Arztbrief reicht nicht, die pulmonale Infiltrate sind herbeigelogen, befundende(r) Radiolog*in hat keine Ahnung, unterschreibender Chefarzt, Oberarzt, Assistenzarzt ebenfalls nicht ...., ).
Da bleibt bei diesem häufig ungefilterten stereotypen MDK-Reflex nur, diese Unterlagen quasi zur Erhärtung des fachlich u. formal schon korrekt belegten Befundes, diese zusätzlich beizubringen. Leider springen manche MDK-Gutachter*innen unverständlicherweise erst darauf an.
Es werden also keine "neuen" Unterlagen beigebracht, da hier redundant schon belegte medizinische Inhalte lediglich in anderer Form geliefert werden. Leider u. wohlgemerkt: geliefert für ärztliche Kolleg*innen, die quasi auch noch den "Erläuterungstext im Anhang des Lehrbuchs" benötigen.
Ähnliche und häufige Konstellationen dieser Art gibt es beispielsweise auch zu Inhalten aus OP-Berichten, die aus Mediziner-/Facharztsicht in ihrer Terminologie komplett ausreichen, jedoch ebenfalls vom MDK angezweifelt werden als "nicht belegt". Da fragt man sich wirklich manchmal, wer da wo und wann seine (Facharzt?)-Ausbildung gemacht hat. Wenn ich also ein Röntgenbild benötige, um eingebrachten Knochenzement (im OP-Bericht komplett mit Lokalisation und Einbring-Prozeß diktiert, Chargenaufkleber in der Kurve) zu verifizieren, dann ist das nicht mehr nachvollziehbar und ohne Augenmaß. Auch hier muss leider noch der "ergänzende Anhang" her ....
Vielleicht bringen die Erörterungsverfahren demnächst ja Besserung und ersparen uns hier diese Diskussionen.
VG
geoff