Hallo stei-di,
wir erhalten mit Inkrafttreten des MDK-Reformgesetzes auch mit ansteigender Häufigkeit Rechnungsabweisungen per DTA mit o. g. ähnlichen Begründungen. Oft wird tatsächlich auch eine MBEG gewünscht, neuerdings erhalten wir auch wieder von einer großen Kasse zunehmend die Aufforderung, einen Kurzbericht nach Landesvertrag § 112 zu versenden.
Man versucht halt, die Begrenzungen durch die Prüfquote damit zu umschiffen ...
Das ändert aber nichts daran, dass aufgrund der aktuellen Datenschutzbestimmungen eine geeignete medizinische Information ausserhalb des Prüfverfahrens nach § 275 nicht "mal eben" gegenüber den Sachbearbeiter*Innen der Kostenträger offengelegt werden darf.
Wir kommen unserer "Mitwirkungspflicht" nach. Aber egal ob MBEG, Vorverfahren (was wir aktuell generell ablehnen) oder Kurzbericht n. §112 - es wird nur pauschal auf die schon nach §301 übermittelten Diagnosen u. Prozeduren hingewiesen, "die die medizinische Notwendigkeit ergeben" und "wenn dies nicht ausreichen sollte" ansonsten anheim gestellt, dass man "gern bereit ist, gegen Vorlage einer Schweigepflichtentbindungserklärung des Versicherten oder im Rahmen einer Prüfung n. §275" weitere medizinisch inhaltliche Informationen darzulegen.
Das ist aufreibend, aber mit geeigneten Textbausteinen machbar. Zumindest lässt es den unsäglichen (wahrscheinlich von schlauen Leitungen der Kostenträger entwickelten Griff in die "Trickkiste - wie kann ich möglichst die Prüfquotenbegrenzung umgehen?)" u. E. zunächst mal ins Leere laufen ....
Insgesamt ist es zu bedauern, dass man auf diese Art und Weise miteinander umgeht.
Beste Grüße
geoff