Beiträge von geoff

    Hallo rokka,

    der OPS 8-916.13 ist eindeutig und vollumfänglich spezifisch für dieses Verfahren (Injektion eines Medikamentes an das sympathische Nervensystem zur Schmerztherapie, mit bildgebenden Verfahren, an den prävertebralen Ganglien (Plexus coeliacus, Plexus hypogastricus).

    In der Systematik läuft das Ganze im 8er Kapitel der "Schmerztherapie" (8-91). Eine andere Indikation würde sich mir auch nicht erschließen.

    Also, m. E. ist das nach aktuellem Katalog auch so zu kodieren.

    Gruß

    geoff

    Hallo,

    wenn genügend Ressourcen für eine wohl folgende Auseinandersetzung bis hin zur SG-Klärung zur Verfügung stehen, würde ich mich auf eine zwingend vorzulegende (pathologische) BGA nicht einlassen.

    Noch gibt es klinische Symptomatik (z. B. Dyspnoe, Zyanose), die o. g. Pulsoxymetrie etc. die im klinischen Bild definitiv zu einer Diagnose der respir. Insuffizienz ausreichen (Differenzierung hypoxisch/hyperkapnisch u. U. ausgenommen).

    Bei uns hat der MDK einmal die J96 mit der Begründung gestrichen "pathologische BGA liegt nicht vor". Da hatte MDK Recht: der Patient kam nämlich notärztlich unter Sauerstofftherapie, die bei uns dann kontinuierlich fortgeführt wurde und unter dieser O2-Therapie und leichter Sedierung gab es "nur" normale O2- und CO2-Werte in den BGA´s.

    Wir haben es kaum fassen können, aber unser Widerspruch mit Begründung "sollen wir den Patienten erst zyanotisch werden lassen um eine pathologische BGA zu erhalten" ging bei MDK und Kostenträger nicht durch, so dass die SG-Klärung herbeigeführt werden musste.

    Dort hat man dann in unserem Sinne entschieden und das Ganze nicht von einer BGA abhängig gemacht, sondern auf den klinischen Gesamtzustand abgehoben.

    VG

    geoff

    Hallo,

    [...] Zu beachten ist, dass unter diesem Aspekt eine umgehende Rechnungsstornierung mit Neuberechung und entsprechenden ICD's sinnvoll ist, weil bei Verschiebung dieser Maßnahme ins nächste Quartal infolge Zunahme von Abschlussrechnungen eine Erhöhung der prüfbaren Fälle erfolgt [...]

    Ist das zu befürchten, wie medman2 schreibt?

    In den Festlegungen des GKV-SV steht doch u. a. unter "Abgrenzung der (zu liefernden) Daten allgemein (S. 8/19):

    [...] Die Schlussrechnung wurde weder storniert noch zurückgewiesen. [...]

    D. h. für uns aktuell, dass "stornierte" Rechnungen und dann neu generierte Rechnungen den Zähler nicht erhöhen.

    Oder haben wir da etwas mißverstanden?

    Gruß

    geoff

    Hallo J. N.,

    ja, es ist zu befürchten, dass neben "sachl.-rechn." auch sämtliche anderen vermeintlichen Prüfqualtiäten herangezogen werden, um die Beschränkung der Prüfquoten zu umgehen.

    In der Regel besteht eine Obliegenheit oder Mitwirkungspflicht, jedoch ist zu vermeiden, die aktuell gütligen Datenschutzbestimmungen auszuhebeln.

    Und insbesondere die aus den 90er Jahren stammenden Landesverträge genügen dahingehend keinerlei rechtlichem Anspruch.

    Somit ist eine Beantwortung von Kurzberichten, die einem Kostenträger tatsächlich Aufschluss über relevante Fragen gibt, nicht möglich. Das würde in den meisten Fällen über die 301er Daten hinaus eine Erörterung medizinischer Inhalte erfordern, die unter o. a. Aspekten schlichtweg auf diesem Wege nicht erlaubt sind.

    Kurzum: wir beantworten solche Anfragen nur noch mit nichtssagenden Allgemeinplätzen (Mitwirkungspflicht!) und verweisen ansonsten auf die Datenschutzbestimmungen und regen eine persönliche Schweigepflichtentbindungserklärung des Versicherten oder eine Prüfung gem. §275 SGB V an.

    Mit einem großen Kostenträger versuchen wir gerade, das Thema dieser absurden, auf beiden Seiten unnötige Ressourcen verbrennenden Kurzberichte auf generellem Wege zu klären.

    Beste Grüße

    geoff

    Hallo papiertiger_2,

    in den Dokumentationsvorgaben zum TISS/SAPS-Score steht unter "Spezielle Interventionen auf ITS":

    "Hier ist die Durchführung einer oder mehrerer der folgenden Interventionengemeint: z.B. Intubation, Tracheotomie, Anlage einer ECMO/ECLS,Endo/Bronchoskopie, Pleuradrainage, andere Drainage-Anlagen, Notfall-Operation, Abdominallavage, Bauchlagerung bei ARDS. Routineinterventionen wie z.B. zentraler Venenkatheter oder andere Katheteranlagen, Sonographien, Röntgenuntersuchungen werden dabei nicht berücksichtigt."

    https://www.dimdi.de/static/.downlo…edizin-8009.pdf

    Damit dürfte bzgl. der Speziallagerung (Bauchlage) die Sache klar sein.

    Hinsichtlich der Isoliermaßnahmen bin ich da skeptisch, da ja der OPS 8-987 zur Verfügung steht. ... Und sollten dessen Mindestvorgaben nicht erfüllt werden, dann fällt der Aufwand auf einer Intensivstation m. E. unter die o. g. "Routineinterventionen".

    Beste Grüße

    geoff

    Hallo an Alle,

    gestern haben wir über unsere Landeskrankenhausgesllschaft die Information erhalten, dass das Ergebnis der Klärung zw. DKG und GKV-Spitzenverband zur Berechnung der Prüfquote nun das sog. "vorvergangene Quartal", also aktuell 3. Quartal 2019 ist.

    Näheres und die genauen Umstände wird jeder in seinen jeweiligen Mitteilungen lesen, jetzt besteht wenigstens eine "gemeinsame" Grundlage.

    Hier die kurze Zusammenfassung:

    [...]

    Vor diesem Hintergrund hat die DKG ihre Auffassung, wonach die Bezugsgrundlage für die Anwendung der 5%-Quote für das erste Quartal 2020 die Schlussrechnungen desselben Quartals sind, aufgegeben. Demnach errechne sich die maximal zulässige Anzahl von Fallprüfungen im erste Quartal 2020 aus den im dritten Quartal 2019 bei der jeweiligen Krankenkasse eingegangenen Schlussrechnungen. Rechtsverbindliche Wirkung entfaltet die konsentierte Auslegung der Selbstverwaltungspartner nicht. [...]

    Gruß

    geoff

    Hallo stei-di,

    wir erhalten mit Inkrafttreten des MDK-Reformgesetzes auch mit ansteigender Häufigkeit Rechnungsabweisungen per DTA mit o. g. ähnlichen Begründungen. Oft wird tatsächlich auch eine MBEG gewünscht, neuerdings erhalten wir auch wieder von einer großen Kasse zunehmend die Aufforderung, einen Kurzbericht nach Landesvertrag § 112 zu versenden.

    Man versucht halt, die Begrenzungen durch die Prüfquote damit zu umschiffen ...

    Das ändert aber nichts daran, dass aufgrund der aktuellen Datenschutzbestimmungen eine geeignete medizinische Information ausserhalb des Prüfverfahrens nach § 275 nicht "mal eben" gegenüber den Sachbearbeiter*Innen der Kostenträger offengelegt werden darf.

    Wir kommen unserer "Mitwirkungspflicht" nach. Aber egal ob MBEG, Vorverfahren (was wir aktuell generell ablehnen) oder Kurzbericht n. §112 - es wird nur pauschal auf die schon nach §301 übermittelten Diagnosen u. Prozeduren hingewiesen, "die die medizinische Notwendigkeit ergeben" und "wenn dies nicht ausreichen sollte" ansonsten anheim gestellt, dass man "gern bereit ist, gegen Vorlage einer Schweigepflichtentbindungserklärung des Versicherten oder im Rahmen einer Prüfung n. §275" weitere medizinisch inhaltliche Informationen darzulegen.

    Das ist aufreibend, aber mit geeigneten Textbausteinen machbar. Zumindest lässt es den unsäglichen (wahrscheinlich von schlauen Leitungen der Kostenträger entwickelten Griff in die "Trickkiste - wie kann ich möglichst die Prüfquotenbegrenzung umgehen?)" u. E. zunächst mal ins Leere laufen ....

    Insgesamt ist es zu bedauern, dass man auf diese Art und Weise miteinander umgeht.

    Beste Grüße

    geoff

    Hallo rokka,

    vielen Dank für Ihr vehementes Engagement, sich gg die VWD-Kürzung und Streichung der Plasmapherese aufzulehnen.

    Wir haben gerade mit dem Kostenträger eine einvernehmliche Lösung gefunden, insbesondere zur Plasmapherese.

    Ich möchte hier im Detail nicht näher darauf eingehen, aber aus MedController-Sicht ist die Lösung auch unter o. a. Einlassungen o. k.

    Gruß

    geoff

    Hallo Forumsgemeinde,

    gerade habe ich Bescheid von unserer Landeskrankenhausgesellschaft erhalten, dass sehr wohl Bedenken und unterschiedliche Sichten auch auf anderen Ebenen auf die "Festlegung" des GKV-SV Bund zur Ermittlung der Prüfquote bestehen.

    Aus diesem Grund laufen gerade Bemühungen/Verhandlungen von der DKG bzgl. einer einvernehmlichen Lösung.

    Es empfiehlt sich also, abzuwarten ....

    geoff

    Liebe Frau Koch,

    den Ärger aus Ihrem Blickwinkel betrachtet kann ich gut verstehen. Ich hoffe aber gleichzeitig, dass hier jetzt nicht reihenweise von allen Seiten Frust ausgeschüttet wird, das könnte endlos werden ... (-: Denn genauso viele und ebenfalls begründete Defizite der aktuellen Regelungen könnte man aus Kliniksicht in die Diskussion werfen.

    In der Sache (Prüfquote, welches Quartal?) haben Sie Recht mit der "durchgehenden" Regelung.
    Es ist aktuell einfach wichtig, dass A L L E nach den gleichen Voraussetzungen und der gleichen Berechnungsmethode vorgehen. Dazu braucht es gerade ein verbindliches Statement.

    Wenn der GKV-SV das auch so "festlegt", so ist das doch nichts anderes, als beispielsweise die sog. "SEG 4" - Kodierempfehlungen, die vom MDK uneingeschränkt mit "Gesetzeskraft" und verbindlich für alle versehen werden.

    Zunächst ist das mal eine einseitige Festlegung, nichts anderes ....

    Beste Grüße

    geoff