Hallo Forum,
an meiner ersten Einschätzung, dass die maschinenlesbare Meldung nicht von Menschen zu lesen ist (aber offenbar von Menschen ausgefüllt werden soll), hat sich noch nicht viel geändert.
Trotzdem ist die aktuell am 4. Mai 2005 von der AOK veröffentlichte Variante der xls-Datei schon ein kleiner Fortschritt gegenüber der ersten Version vom 4. April 2005:
Link: Meldeformular neu
Es gibt Kapitelüberschriften und man soll nur noch einmal pro Krankenhaus eine Spalte ausfüllen. Der eingearbeitete Blattschutz behindert allerdings ein Herunterkopieren des Markierungs-\"x\" über die Überschriftsgrenzen (nicht so schlimm).
Das geänderte Formular berücksichtigt auch die Einsprüche der DKG.
-> Position DKG zum alten Formular
-> Vorspann zum neuen Formular auf der AOK-Seite
Da in der Zwischenzeit außerdem kleine Korrekturen an den Abschnitten 1 bis 3 AOP-Katalog erfolgten und auch der Anhang 2 des EBM 2000 plus angeblich noch geringfügig angepasst werden soll (ca. 10 bis 20 \"vergessene\" OPS-Ziffern) ist es für jeden schwierig, eine aktualisierte \"inoffizielle\" Überarbeitung dieser Dateien zu erstellen. Ich habe es trotzdem gemacht und werde versuchen, eine Datei hochzuladen (neues Posting).
8137 OPS-Ziffern habe ich im Anhang 2 EBM 2000 plus gefunden, \"nur\" 2499 davon stehen in Abschnitt 1 AOP-Katalog, nochmal ca. 200 OPS in Abschnitt 2.
Alle zusammen laufen auf \"nur\" 137 EBM Ziffern in maximal 26 EBM-Fachgebieten hinaus.
Unsere letzte (nicht maschinenlesbare) AOP-Meldung passte für 3 Krankenhäuser zusammen auf 1 DIN-A-4-Blatt und enthielt die alten EBM-Ziffern aus dem alten AOP-Katalog nach Kapiteln (GOZ von ... bis GOZ ... aus Kapitel ..., Kapitel ... usw.) mit Ausnahme der über Ermächtigungen erbrachten Leistungen.
Eine ähnliche Meldung würde ich gerne wieder erstellen, gerne auch als Excel-Tabelle. Die genauere Darstellung der abgerechneten OPS-Ziffern, die sicherlich Teil der 2499 + ca 200 aus Abschnitt 1 und 2 sind, erhielten die Krankenkassen m. E. dann mit der laufenden Abrechnung.
Eine Prüfung müsste m. E. gegen den AOP-Katalog erfolgen und nicht gegen die Meldung. Diese könnte daher auch summarisch erfolgen. Das ist nur meine Meinung.
Ein weiterer Kritikpunkt an dem Verfahren ist m. E. die Vorschrift, diese Meldung \"an alle möglichen Stellen\" schicken zu müssen. Es wird doch wohl kaum so sein, dass jeder KK-Landesverband bzw. jede KK für jedes AOP-Krankenhaus jede einzelne OPS-Ziffer darauf prüft, ob sie auch gemeldet wurde. Wie gesagt, gegen den AOP-Katalog kann man sicherlich prüfen, egal welches Krankenhaus gerade abrechnet. Aber wer weiß, vielleicht unterschätze ich auch die Möglichkeiten der Bürokratie.
Mit freundlichen Grüßen