Beiträge von Scholz

    Hallo Forum,

    an meiner ersten Einschätzung, dass die maschinenlesbare Meldung nicht von Menschen zu lesen ist (aber offenbar von Menschen ausgefüllt werden soll), hat sich noch nicht viel geändert.

    Trotzdem ist die aktuell am 4. Mai 2005 von der AOK veröffentlichte Variante der xls-Datei schon ein kleiner Fortschritt gegenüber der ersten Version vom 4. April 2005:

    Link: Meldeformular neu

    Es gibt Kapitelüberschriften und man soll nur noch einmal pro Krankenhaus eine Spalte ausfüllen. Der eingearbeitete Blattschutz behindert allerdings ein Herunterkopieren des Markierungs-\"x\" über die Überschriftsgrenzen (nicht so schlimm).

    Das geänderte Formular berücksichtigt auch die Einsprüche der DKG.

    -> Position DKG zum alten Formular

    -> Vorspann zum neuen Formular auf der AOK-Seite

    Da in der Zwischenzeit außerdem kleine Korrekturen an den Abschnitten 1 bis 3 AOP-Katalog erfolgten und auch der Anhang 2 des EBM 2000 plus angeblich noch geringfügig angepasst werden soll (ca. 10 bis 20 \"vergessene\" OPS-Ziffern) ist es für jeden schwierig, eine aktualisierte \"inoffizielle\" Überarbeitung dieser Dateien zu erstellen. Ich habe es trotzdem gemacht und werde versuchen, eine Datei hochzuladen (neues Posting).

    8137 OPS-Ziffern habe ich im Anhang 2 EBM 2000 plus gefunden, \"nur\" 2499 davon stehen in Abschnitt 1 AOP-Katalog, nochmal ca. 200 OPS in Abschnitt 2.

    Alle zusammen laufen auf \"nur\" 137 EBM Ziffern in maximal 26 EBM-Fachgebieten hinaus.

    Unsere letzte (nicht maschinenlesbare) AOP-Meldung passte für 3 Krankenhäuser zusammen auf 1 DIN-A-4-Blatt und enthielt die alten EBM-Ziffern aus dem alten AOP-Katalog nach Kapiteln (GOZ von ... bis GOZ ... aus Kapitel ..., Kapitel ... usw.) mit Ausnahme der über Ermächtigungen erbrachten Leistungen.

    Eine ähnliche Meldung würde ich gerne wieder erstellen, gerne auch als Excel-Tabelle. Die genauere Darstellung der abgerechneten OPS-Ziffern, die sicherlich Teil der 2499 + ca 200 aus Abschnitt 1 und 2 sind, erhielten die Krankenkassen m. E. dann mit der laufenden Abrechnung.

    Eine Prüfung müsste m. E. gegen den AOP-Katalog erfolgen und nicht gegen die Meldung. Diese könnte daher auch summarisch erfolgen. Das ist nur meine Meinung.

    Ein weiterer Kritikpunkt an dem Verfahren ist m. E. die Vorschrift, diese Meldung \"an alle möglichen Stellen\" schicken zu müssen. Es wird doch wohl kaum so sein, dass jeder KK-Landesverband bzw. jede KK für jedes AOP-Krankenhaus jede einzelne OPS-Ziffer darauf prüft, ob sie auch gemeldet wurde. Wie gesagt, gegen den AOP-Katalog kann man sicherlich prüfen, egal welches Krankenhaus gerade abrechnet. Aber wer weiß, vielleicht unterschätze ich auch die Möglichkeiten der Bürokratie.

    Mit freundlichen Grüßen

    Guten Abend, Herr Sommerhäuser, hallo Forum,

    Zitat


    Original von Admin:
    Oder ist es nur wieder ein Benennungsproblem in der fall.csv (= sollte dort besser neutral zu lesen sein: \"Tage-Ohne-Verguetung\" statt \"Urlaubstage\")...

    Ganz genau das ist es. Habe heute mal eine Mail ans InEK geschrieben mit dem Vorschlag, hier einen entsprechenden Schlüssel festzulegen. Es geht ausschließlich darum, \"nicht bezahlte Tage\" als solche zu kennzeichnen. Der Patient war sicherlich nicht beurlaubt im Wortsinn.

    \"Beurlaubungen\" gäbe es dann aus verschiedenen Gründen:

    Tage mit externer Verlegung bei Rückverlegung

    Tage zwischen Fallzusammenlegung aus anderen Gründen

    Beurlaubungen a. W. d. Patienten oder anderen wichtigen Gründen

    \"nicht bezahlte Tage\"

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    Auch Fallzusammenlegungen erscheinen oft nur in der entgelte.csv korrekt als ein Fall, sollten sie zumindest.

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    Zusatzentgelte findet man ja leider nicht im Grouping-Ergebnis (obwohl dies sicherlich machbar gewesen wäre). Durch die Nennung in P21-entgelte.csv stehen sie trotzdem z. B. für Benchmarks zur Verfügung.

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    Wer sich für die absoluten Fallerlöse interessiert, wird ebenfalls in P21-entgelte.csv fündig. Plausi-Prüfung auf korrekte Zahlbetragsanwendung ist möglich (In Zshg. mit fall.csv Aufnahmedatum. Problem unterjährig wechselnder Basisfallwerte!).

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    Ach ja, die IK-Nummer der Rechnungsempfänger stehen auch in der entgelte.csv.

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    Welche Auswertung man nun bevorzugt :i_respekt: , hängt in der Tat von verschiedenen Faktoren ab, da gebe ich Ihnen Recht. Welche Bedeutung ein Prozent hin oder her im CMI hat, brauche ich Ihnen, Herr Sommerhäuser ja auch nicht erklären, ich verweise nur mal auf den Anfang dieses Threads, Frau Attorney hat uns die Probleme geschildert, die gar nicht so selten sein dürften.

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    Da heißt es immer, das Krankenhaus verwendet einen zertifizierten Grouper. Wer zertifiziert den Rest der Software?

    Einen schönen Abend noch :kangoo:

    Schönen guten Tag Herr Sommerhäuser, hallo Forum,

    ambitioniert und sportlich, durchaus!

    Das Entscheidende ist m. E., dass die Differenzen erklärbar sind. Schauen Sie mal erst nach :strauss: , ob Sie alles erklären können.

    Gerade die von Ihnen genannten Abrechnungsänderungen nach KK- und MDK-Einsprüchen sind ein Stolperstein :boom: für jedes KIS-System. Eine Klarstellung hierzu in der Datensatzbeschreibung wäre sogar hilfreich.

    Beispiel Kürzung OGVD-Zuschläge oder Forderung von UGVD-Abschlägen obwohl/weil der Patient länger stationär war:

    Nur wenn die von der KK nicht bezahlten Tage in FAB als gekürzt und in FALL als Urlaubstag erscheinen, stimmen Leistungs- und Abrechnungsdateien im P21 wieder zusammen.

    Eine Änderung der Hauptdiagnose mit nachfolgend anderer DRG ist da noch vergleichsweise einfach umzusetzen.

    Anderes Thema: Wo finden wir die Zusatzentgelte leichter als in der Datei entgelte.csv?

    Oder: Ist es nicht absolut einfach, eine Ist-E1 aus der Datei Entgelte.csv zu machen?

    Daher also meine Meinung, dass die Entgelte.csv-Datei \"Goldstandard\" ist.

    Da aber viele Auswertungen auf den gegroupten Dateien Fall, FAB, OPS und ICD aufsetzen (insbesondere die Übergangsgrouper :grouper: benötigen diese Dateien), halte ich eine Übereinstimmung von Leistungs- und Abrechnungsdaten nicht für nebensächlich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Hallo Forum, hallo Attorney,

    seit Januar 2003 rechnen wir DRGs ab. Sehr schnell musste ich feststellen, dass es (mehr oder minder große) Unterschiede zwischen verschiedenen CMI-Berechnungen gab, je nach Programm. Sei es nun 3M-, IMC- oder P21-Daten, KIS-spezifische Auswertungen usw.

    Daraus habe ich folgende Konsequenz gezogen: Traue nur den abgerechneten Entgelten!

    Diese habe ich dann aus der Patientenabrechnung extrahiert.

    Das ist für mich \"Goldstandard\".

    Der Vergleich mit anderen Auswertungen deckt auch heute noch immer wieder Fehler auf.

    Eigentlich wäre es ein Leichtes, die P21-Daten mit sich selbst abzugleichen. Und zwar die Dateien Fall, FAB, OPS und ICD batchgroupen und dann mit der Datei Entgelte verproben.

    Wenn hier aber deutliche Differenzen bestehen, ist etwas faul im System und zwar am ehesten in den Dateien Fall, FAB, OPS und ICD (ich will nicht ausschließen, dass die Datei Entgelte Fehler hat, das müsste dann wiederum mit den Daten der Patientenabrechnung gegengeprüft werden).

    Wenn aber die Dateien Fall, FAB, OPS und ICD das Problem sind, ist es natürlich schwierig, mittels Übergangsgrouper die Forderungs-E1 zu erstellen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Liebes Forum,

    darf ich hier mal einhaken, weil es mich schon lange interessiert. (Habe deswegen vor einigen Monaten schon einmal ans InEK gemailt und wurde auf die Vereinbarung der Selbstverwaltung verwiesen).

    Was alles wird in der Datei Entgelte.csv übermittelt?

    Ich kenne sehr wohl die von Herrn Sommerhäuser genannten Grundlagen, insbesondere die -> P21-Datensatzbeschreibung vom 17.12.2004. Aber was genau steht bei dem jeweiligen KIS drin?

    Wir haben die Entgeltarten 70 und folgende bis 76 einschließlich und die Pseudoentgeltart \"00000000\" enthalten. Gerade bei den 76ern gibt es auch außerhalb der FPV 2005 \'zig landesspezifische Zusatzentgelte. Müssen die eigentlich übermittelt werden?

    Mich interessiert das deswegen, weil ich mir vorstellen kann, dass hier einiges an Geld neben dem DRG-System vorbei vereinbart wird.

    Bitte nur mal unter -> http://www.team301.de die langen Listen der Entgeltarten ansehen. Je nach Bundesland gibt es da ganz unterschiedliche ZEs. Ein Grund für unterschiedliche Landesbasisfallwerte?

    Wer weiß mehr?

    Mit freundlichen Grüßen

    Hallo Herr Schaffert,

    das stationäre Budget zu kürzen, wenn die Leistungen nicht mehr stationär, sondern ambulant erbracht werden, ist für mich nachvollziehbar. Irgendwie soll sich das ambulante Operieren ja auszahlen (auch für die Beitragszahler).

    Für die ambulanten Leistungen darf das Krankenhaus schließlich auch abrechnen.

    Es kommt darauf an, was unterm Strich bleibt.

    Hängt natürlich von den gezahlten Erlösen ab und von sehr, sehr vielen Spezialregeln. Ich kann daher Ihren Vorbehalt gut verstehen.

    Ziemlich entscheidend ist die Anzahl der nach Wegfall der ambulanten Operationen verbleibenden stationären Fälle (und deren Schwere, also der CaseMix).

    Wenn der CM wirklich unter die Vereinbarung fällt, wird es ernst. Da kann man froh sein, wenn dieser Schritt bereits 2003 erfolgt ist, als es 95% Ausgleiche gab. Auf jeden Fall muss man sich auch kostenmäßig gesund ( ? ) -schrumpfen und kalkulieren, ob sich das ambulante Operieren lohnt.

    Wenn alle diese Umstände ungünstig sind, fragt man sich wirklich, ob man seine AOP-Meldung abschicken soll. Vermutlich wird aus dem Recht, Leistungen anzubieten bald die Pflicht werden, es zu tun, damit Patienten noch versorgt werden.

    Hallo Herr Flöser,

    Abziehen in den Budgetverhandlungen geht schon. Man wird Sie fragen, wie viele Leistenhernien oder Varizen Sie statt stationär nun ambulant erbringen, Ihnen die jeweiligen Erlöse gegenüberstellen und die Differenz einbehalten wollen. Nun kommt es darauf an, ob es sich um Mehrfälle handelt, die wegfallen oder um regulär vereinbarte stationäre Fälle (s. o. zu den Mindererlösausgleichen).

    Ich halte eine Meldung der ambulant erbrachten [f1](Vergangenheitsform!)[/f1] Eingriffe nicht grundsätzlich für falsch, ich wollte hauptsächlich darauf hinweisen, dass diese Daten im Nachhinein als Ist-Statistik \"von alleine\" anfallen. Die prospektive Meldung dagegen halte ich allerdings für weitgehenden bürokratischen Unsinn, sei es nun die AOP-Meldung oder die Forderungs-/Vereinbarungs-E1.

    Mit freundlichen Grüßen

    Hallo Herr Flöser und Herr Schaffert,

    soweit ich Excel kenne, geht CopyPaste etc. hier wirklich komfortabel. Aber dies bezieht sich lediglich auf den technischen Aspekt.

    Was bedeutet dieses Formular denn inhaltlich?

    Gebe ich nun bei z. B. 300 ambulanten Operationen im Jahr alle 2300 OPS-Schlüssel an, da ich noch nicht weiß, welche der Operationen ich genau erbringe?

    Nächstes Jahr könnte ich ja vielleicht noch angeben, wie viele Eingriffe pro OPS ich das Jahr drauf erbringen will. Im E1 mache ich den Blödsinn ja auch...

    Wenn ich verschiedene Schlüssel nicht melde und ich rechne sie später trotzdem ab, verweigert mir dann die Kasse die Zahlung?

    Da wir alle keine Propheten sind und letztlich auch nur die Daten des Vorjahres extrapolieren können, hielte ich es für völlig ausreichend, die Vorjahresdaten in die genannten Tabellen einzufüllen. Dies könnten die Krankenkassen allerdings auch selbst tun.

    In diesem Sinne sollte der §1 des AOP-Vertrages vielleicht noch einmal überarbeitet werden (Lieferung der Vorjahresdaten als Übersicht, ggf. Hinweis auf geplante gröbere Leistungsveränderungen).

    Analog könnte man selbstverständlich auch die Anforderungen an die Unterlagen zur Budgetverhandlung (Forderungs-/Vereinbarungs-E1) modifizieren.

    Vorschläge zum Bürokratieabbau fallen leider nicht immer auf offene Ohren. Ich gebe die Hoffnung aber nicht auf.

    Mit freundlichen Grüßen

    Zitat


    Original von Matthias Offermanns:
    Zu Ihrer letzten Frage. Eigentlich müssen Sie jetzt wieder eine Meldung an die Kostenträger senden, da Sie im letzten Jahr noch Angaben zum alten EBM gemacht haben. Dieser gilt aber seit heute nicht mehr. Auf folgender Homepage http://www.krankenhaus-aok.de finden Sie die Vorstellung der Krankenkassen darüber, was Sie übermitteln sollten.

    Hallo Forum!

    Wenn ich mir diese Excel-Tabelle ansehe, bin ich froh, dass sie maschinenlesbar ist.

    Wer außer einer Maschine mag einen derartigen Katalog auch sonst lesen?

    Wer mag ihn (prospektiv und abteilungsbezogen) erstellen?

    Wofür soll denn bitte diese Mitteilung gut sein? Die Empfänger der Mitteilung (nach §1 AOP-Vertrag) könnten ihre Maschine schließlich auch am Ende des Jahres die abgerechneten OPS/EBM-Ziffern lesen lassen.

    Wer hier weiter denkt, fragt sich sicherlich auch, wozu die Forderungs- und die Vereinbarungs-E1 mit all ihren Details im Rahmen der Budgetverhandlung eigentlich gut ist und ob es bald auch eine ähnliche Bürokratie im AOP-Bereich geben wird.

    Auch im stationären Bereich könnte man sich auf eine Ist-E1 beschränken.

    Einen fröhlichen 1. April wünscht

    Guten Abend,

    die Zeilen Hinweis/Inklusiva/Exklusiva dienen der Klarstellung:

    Welche(r) Sachverhalt(e) soll(en) mit dem voranstehenden Kode verschlüsselt werden, und für welchen gibt es gegebenenfalls einen anderen Kode?

    Ich versuche mal ein allgemeines Beispiel: Über Volltextsuche bzw. Thesaurus habe ich einen oder mehrere Treffer zu einem Suchbegriff. Über die genannten Zusatzinformationen kann ich dann besser entscheiden, was sich die ICD-Verfasser mit ihrer Definition gedacht haben, ob es evtl. noch einen besser zutreffenden Kode gibt.

    Wie genau eine Verschlüsselung möglich ist, ist je nach ICD-Kapitel bzw. Abschnitt unterschiedlich, ändert sich auch von Version zu Version, s. Beispiel Herzinsuffizienz oder Hypertonie oder Niereninsuffizienz. Wenn es nur eine Aufteilung in zusätzliche Schlüsselstellen gibt, kann man dies im systematischen Verzeichnis gut erkennen.

    Wenn Schlüssel aber an verschiedenen Stellen auftauchen, wie im Eingangsbeispiel von Simon, dienen die Zeilen Hinweis/Inklusiva/Exklusiva sozusagen als Querverweis.

    Ein Mensch kann \"Läuse\" und \"Flöhe\" haben. Wenn ich also \"Läuse\" im Kapitel \"kleine Tiere\" finde und dort steht Exkl. Flöhe, dann muss ich für \"Flöhe\" zusätzlich noch den Schlüssel für \"Flöhe\" verwenden. Dort steht möglicherweise Exkl. Läuse. Bin ich auf der Suche nach Flöhen bei Läusen gelandet, zeigt mir das Exklusivum, dass ich dort falsch bin.

    Nur in dem angenommenen Fall, dass es Läuse und Flöhe nicht gleichzeitig gäbe, müsste ich mich für einen der Schlüssel entscheiden, nachdem ich nochmal genau nachgesehen habe, was denn da krabbelt. Das liegt aber dann nicht am Exkl. sondern an der jetzt mal gemachten Voraussetzung, dass nur eins von beiden Tierchen da sein kann (entgegen dem Sprichwort).

    Beispiel hierfür könnte sein: Entscheidung zwischen Herzinsuff NYHA 1 oder NYHA 2 usw., wobei man hier eigentlich ohne Exkl. auskommt, da die Schweregrade direkt hintereinanderstehen.

    Nur für seltene Spezialfälle gibt es Regeln in den DKR, ein berüchtigtes Kapitel wäre hier der Diabetes mellitus mit seinen Schlüsselnummern für Komplikationen. Dort gibt es in der Tat Beispiele für \"Exklusiva\" anderer Art, die sich der Logik (meiner jedenfalls) wiedersetzen und daher rein formal geregelt werden.

    Schönen Abend noch