Zitat
Original von Scholz:
Hier besteht ja nun ein deutlicher Widerspruch zu Ihren Bestrebungen (die Sie ja auch mehrfach publiziert haben), die Kataloge von *für die Abrechnung* überflüssigen Kodes zu befreien.
Zitat
Original von roeder:
Ich trete dafür ein, nur Kodes zu kodieren, die auch Informationen transportieren. Alles andere ist vertane Zeit. Das müssen nicht nur abrechnungsrelevante Kodes sein (wo habe ich das geschrieben ?).
z. B. hier:
Rochell B., Roeder N., (2001), DRG-gerechte Dokumentation. Leistungstransparenz oder Datenfriedhof?, Deutsches Ärzteblatt, 15:A 967-971 (Download: Artikel
http://drg.uni-muenster.de/de/downloads/l…r/daeb_roro.zip
Literaturangaben (ZIP 5kb))
Und hier
Roeder N., Rochell B., (2001), Im DRG-System schreibt der Arzt mit der Kodierung die Rechnung, f&w, 2:162 ff. (Download:
http://drg.uni-uenster.de/de/downloads/l…w_kodierung.zip
)
Zitat (jeweils gleich):
„Das Ziel der OPS-Dokumentation sollte es sein, nur die aus ökonomischer Sicht und im Rahmen der externen Qualitätssicherung wesentlichen Leistungen verpflichtend abzubilden. Um Datenfriedhöfe zu vermeiden,...“
und zuletzt hier
Zitat
Original von roeder:
Den individuellen Aufwand wird der OPS nie richtig abbilden können. Somit stimme ich der Forderung zu, in den OPS nur Leistungen aufzunehmen, die ökonomisch "wertvoll" sind, oder anzeigen, dass ein Mehraufwand erfolgte (z.B. Verweildauerverlängerung nach Bülaudrainage).
Trauen Sie denn den Ärzten nicht zu, selbst zu entscheiden, welche Prozeduren sie verschlüsseln wollen? Dieser von Ihnen befürchtete Datenfriedhof ist doch eigentlich edv-technisch gar kein Problem. Soviel Speicherkapazität wird es wohl geben, um die von mir geforderten *Möglichkeiten* bereitzustellen. Ich fordere nicht mehr Platz als eine elektronische Patientenakte (EPA) in Zukunft ohnehin benötigen wird. Je nach Zweck müssen (und sollten/dürfen) ja nicht immer alle Daten übermittelt werden, z. B. sicher nicht im Rahmen des derzeit gültigen §301 patientenbezogen an die Krankenkassen...
Hier würde die per Grouper im Krankenhaus ermittelte DRG völlig ausreichen. Das wäre dann genau eine Ziffer pro Behandlungsfall und gewiß kein Datenfriedhof.
Überlassen Sie doch die Entscheidung, wieviel kodiert wird, den Ärzten und dem Krankenhaus. Es gibt genügend Krankenhäuser, die die in den o. g. Veröffentlichungen genannte innerbetriebliche Leistungserfassung per DKG-NT gar nicht durchführen (und m. E. auch nicht so durchführen müssen, um eine Kostenträgerrechnung zu machen). Die wären froh, manche Details mit einem geeigneten OPS-Kode zu verschlüsseln. Da gibt es immerhin reichlich Überschneidungen zwischen DKG-NT- und OPS-Prozeduren, soviele, dass ich meine, dass letztlich *ein* Schlüsselwerk in Zukunft auch reichen würde.
Um es noch einmal zu wiederholen: Es geht mir um die *Möglichkeit* medizinische Sachverhalte zu verschlüsseln aus Gründen, die eben nicht nur DRG-relevant (extern) sondern ggf. für die eigene Kostenrechnung (intern) oder auch gar nicht abrechnungsrelevant sein müssen, z. B. wie Sie auch schreiben für die Qualitätssicherung taugen oder sonstige Statistiken (z. B. Ausbildungskataloge).
Alle diese Daten werden ja z. Zt. auch erfasst, z. T. eben als DKG-NT oder als FP/SE-QS-Bogen oder in tausenden von Formularen, auch das geht nicht von allein. Wenn es hierfür nun aber ein universelles Format gäbe, wäre das so schlimm?
Es geht mir um ein universell brauchbares Datenformat. Eine kleinste Einheit für recherchierbare medizinische Information.
Es wäre natürlich interessant, zu klären, ob alles das, was während eines Krankenhausaufenthaltes bisher in Papierform dokumentiert wird (Redundanz?) es wert ist, auch in Zukunft in einer elektronischen Patientenakte (EPA) erfasst zu werden und ggf., wenn dies keinen großen Aufwand erfordert (was ich mir dringend wünschen würde), auch zu verschlüsseln, um es zu den verschiedensten Zwecken recherchieren zu können. Aber ich denke, so dumm wird man in der Vergangenheit nicht gewesen sein, dass man Dinge aufgeschrieben hat, die "keine Information transportiert haben".
Darf ich noch einmal zum Thema "Refined ICD/OPS"?
Zitat
Original von Scholz:
„F R E I T E X T ___ F Ü R ___ A L L E“
Wenn also ein Resteklassenkode verwendet wird und FREITEXT mit übermittelt wird, kann jederzeit nachvollzogen werden, ob hier wirklich eine wichtige Information transportiert werden sollte.
Zitat
Original von Roeder:
Wer soll das auswerten ? Innerklinisch haben wir das in der Herzchirurgie genauso gemacht (vier Jahre). Wir haben es jetzt abgeschafft, da sehr häufig Freitexte auftraten, die gut mit den bestehenden Klassifikationen verschlüsselbare Sachverhalte wiedergaben. Man hatte sich häufig nur nicht bemüht, nach dem Sachverhalt zu suchen. Wirklich Neues kam dabei leider kaum heraus.
Wenn der Katalogtext in Ordnung ist und per Verschlüsselungssoftware gut gefunden werden kann, ist ja alles in Ordnung. Man wird sich dann „nicht bemühen“ müssen, nach dem Sachverhalt zu suchen.
Was Sie da sagen ist doch dies: hätte der Anwender lange genug gesucht, hätte er den Schlüssel gefunden.
Man könnte dann auch sagen: Wenn eine Software schlecht ist, ist immer der Anwender schuld.
Das Problem ist aber leider, dass der Anwender die Zeit zum Suchen gar nicht hat. Und es gibt für den OPS gegenwärtig weder ein Register noch einen Thesaurus, auch das von mir eigentlich sehr geschätzte KODIP liefert im Prozedurenbereich miserable Suchergebnisse. Man ist ewig beschäftigt, das zu finden, was man verschlüsseln möchte. Aber das ist dann *nicht* die Schuld des Anwenders. Hier muss eindeutig eine Suchhilfe her, wobei Register und Thesaurus das Minimum wären, eine grafische Hilfe oder ein Diagnosebezug, ein multiaxialer Suchalgorithmus, zentral gepflegte plus individuelle Hotlists etc. sollten hinzukommen.
Die meisten Freitexte wären hoffentlich nicht von Interesse, weil irgendwann der Katalog ausreichend differenziert wäre. Aber genau dann, wenn häufig Abweichungen zw. Freitext und Katalogtext auftreten, könnte man dies im Sinne einer Alarmfunktion verwenden, um entweder die Suchsoftware oder den Katalog zu verbessern.
Ein Grund, warum Sie nach 4 Jahren aufgehört haben, innerklinisch Freitexte zu sammeln, könnte aber auch gewesen sein, dass Sie mit diesen Daten zwar ihre hausinterne Kataloge verbessern konnten, aber die Vergleichbarkeit zu anderen Häusern (Benchmarking) durch hausinterne Kataloge eher schlechter oder eigentlich sogar unmöglich wird.
Zitat
Original von Roeder:
Beim OPS sehe ich da erhebliche Schwierigkeiten, da viele unserer Kolleginnen und Kollegen zur Einzelleistungserfassung (wie GOÄ) genötigt werden oder neigen. Ich würde es besser finden, wenn man den OPS anhand harter, nachprüfbarer transparenter Kriterien pflegen würde - diese fehlen leider noch. Jede sonographische Restharnmessung nach Prostataresektion braucht nicht dokumentiert werden, die Endosonographie als aufwändiges endoskopisches Verfahren aber schon. Hätte man nach Kriterien gehandelt, wäre nicht alles was den Term "sono" in der Bezeichnung hatte aus dem OPS 2.1 rausgeflogen.
Die Kriterien sehe ich persönlich darin, die bisherige Papierdokumentation auf sinnvolle und recherchierbare Weise durch eine EPA ersetzen zu können.
Zusätzlich macht es natürlich Sinn, die Ärzte über das Wesen der *DRG-relevanten* Dokumentation besser aufzuklären, dies geht aber m. E. am besten, wenn man einfach einmal anfangen würde, im Echtbetrieb mit DRGs zu arbeiten und soviel wie möglich an technischer Unterstützung bietet.
Wenn neben jedem OPS- oder ICD-Schlüssel auch ein Freitext stünde, bräuchte der MedController oder der MDK übrigens keine weitere Dokumentation durchsuchen, wenn er den Schlüssel nicht plausibel findet. Dieser ganze Prüfungswahn würde sich bei aussagefähigen Schlüsseln sowieso als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme demaskieren .
Sollte man sich mit meiner Idee des „Refined OPS“ (noch?) nicht anfreunden, könnten wir vielleicht mit den Überlegungen von Herrn Prof. Stausberg weiterkommen.
http://www.aerzteblatt.de/archiv/artikel.asp?id=28457
Jedenfalls ist hier, wie Sie richtig feststellen („anhand harter, nachprüfbarer transparenter Kriterien“) noch einiges zu tun.
Aber ich glaube nicht, dass dies ein Hindernis sein darf, mit den DRGs anzufangen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bernhard Scholz
Grafenau
[ Dieser Beitrag wurde von Scholz am 10.09.2001 editiert. ]