Beiträge von Scholz

    Hallo Newsgroup (NG), hallo Herr Riklu,

    zur Definition der HD. Was mit dem Hauptresourcenverbrauch der herkömmlichen deutschen HD-Definition gemeint ist, ist den meisten Betriebswirten wohl klar, auch wenn diese Definition von den Medizinern nicht unbedingt immer zugrundegelegt wird. Der Hauptresourcenverbrauch kann ja nur im Nachhinein bekannt werden, also retrospektiv.

    Anders ist es mit der neuen HD-Definition. Sie entspricht m. E. weniger dem betriebswirtschaftlichen Ansatz, sondern dem medizinisch-ärztlichen. Obwohl hier noch eine Korrektur bei Entlassung möglich ist ("nach Analyse"), ist hier doch die HD gemeint, die für die Aufnahme des Patienten maßgeblich war, es ist also eher ein prospektiver Ansatz.

    Daraus ergibt sich, dass das primär vorliegende Problem des Patienten entscheidend ist.

    Ich kann den Streit auch nicht entscheiden, aber mir ist die neue Variante deswegen sympathischer, weil sie nicht das Geld, sondern die Aufnahmesituation, in der Arzt und Patient stehen, besser widerspiegelt und auch den Verlauf. Natürlich, wenn sich bei einem Patienten die Situation komplett ändert, wird es Probleme geben. Aber das AR-DRG-System erlaubt doch die Berücksichtigung von Komplikationen auch in der Vergütung. Es ist aber nicht im Sinne der Erfinder, eine auftretende Komplikation zur Hauptdiagnose zu machen (und damit die DRG zu wechseln, womit ein Hüft-TEP-Patient mit komplizierendem Herzinfarkt plötzlich eine Herz-DRG erhält), sondern die Komplikation erhöht als ND den Schweregrad (Hüft-TEP mit Komplikationen). Dort, wo statistisch gesehen Komplikationen relativ häufig sind, gibt es diesen Split (Schweregrad steuert Erlöshöhe), dort, wo dieses selten ist, oder Komplikationen sich kaum finanziell auswirken, gibt es keinen Split (Z-DRGs).

    Es gibt natürlich trotzdem (gerade bei Z-DRGs) immer die Möglichkeit, ein Gegenbeispiel zu konstruieren, insbesondere betriebswirtschaftlich. Medizinisch gesehen sieht die Sache aber so aus:

    Leistenbruch-OP ist eine Z-DRG. Hier sollten keine Komplikationen auftreten, hier muß die präoperative Diagnostik stimmen, hier muss die Indikation stimmen. Die mitlesenden Ärzte werden diese Aussage hoffentlich besser verstehen als die Betriebswirte. Wenn ich im Nachhinein immer die Möglichkeit erhalte, alles vergütet zu bekommen, was schief läuft, den Leistenbruch-Patienten mit Komplikationen möglicherweise dann sogar in einer internistischen DRG "verstecken" kann, leidet hierunter die medizinische Qualität.

    Wenn also der Grund der Aufnahme die DRG-Eingruppierung entscheidet, habe ich m. E. eine größere Chance, patientenzentriert ärztlich zu handeln, auch und gerade weil ich weiß, daß hier nur ein begrenzter Erlös zu erwirtschaften ist (s. Leistenbruch-OP), als wenn ich sozusagen draufloswirtschaften kann, jede medizinische Komplikation in Kauf nehmen kann, dem Patienten noch Dinge behandle, wegen denen er gar nicht gekommen ist, und dann zum Schluß eine DRG heraussuche, die meinen Resourcenaufwand am besten abdeckt (aber nicht unbedingt die optimale Lösung für das Problem des Patienten darstellt).

    Ich weiß, dass diese Argumentation durchaus subjektiv ist und möchte auch niemandem unterstellen, dass er zuerst auf`s Geld und dann auf den Patienten sieht...

    ...wie gesagt, das Thema ist kontrovers.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz

    Hallo NG, hallo Herr Kuypers,

    Zitat


    Original von Kuypers:
    So die grosse Neuigkeit des Tages.

    Die Speziellen Kodierrichtlinien sind raus. Das heist die Vorversion liegt vor. Diese wird nun noch geprüft und verbessert, um dann ähnlich wie die Allgemeinen verabschiedet und dann veröffentlicht zu werden.

    Ich kann Ihre Begeisterung nicht teilen. Weil:

    Grouper-Software ist nicht gleich DRG-Definitionshandbuch ist nicht gleich Kodierrichtlinien

    Um das System zu verstehen und um schulen zu können, halte ich es für viel entscheidender, zu erfahren, wie aus den kodierten Diagnosen und Prozeduren die von den Selbstverwaltungen vereinbarten DRGs und Entgelte ermittelt werden. Dies steht aber im DRG-Definitionshandbuch und nicht in den Kodierrichtlinien.

    Zitat


    Soviel sei gesagt: Es ist spannend was drin steht und es kommt seeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeehr viel Arbeit auf diejenigen zu, die schulen!!!!!!!:(

    Vieles von dieser Schulungsarbeit könnte man einsparen, wenn man den Ärzten die Möglichkeit bieten würde, mittels eines EDV-Programmes (ich meine hier nicht den Grouper), durch die Tabellen und Ablaufdiagramme des Definitionshandbuches zu blättern.

    Hierbei wäre entscheidend, dass die Tabellen des Definitionshandbuches nicht als Kode-Listen (ICD/OPS) sondern als Klartext-Listen (Diagnosen/Prozeduren) angezeigt würden.

    Ich halte diesen Vorschlag für eine gute Ergänzung oder gar für eine Alternative zur Veröffentlichung bzw. das Einpauken von Kodierrichtlinien.

    :dance2:
    Ich wiederhole hier noch einmal meine Frage: Sind die Definitionshandbücher gemeinfrei und öffentlich zugänglich, kopierbar, edv-mäßig weiterverarbeitbar? Wer kann mir hierauf eine Antwort geben?
    :dance2:

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz

    Hallo NG,

    warum wird das Definition-Manual nicht einfach ins Deutsche übersetzt und über die Krankenhausgesellschaften via Internet zur Verfügung gestellt??

    Sie bekommen doch die FP/SE-Tabellen auch in jedem beliebigen Datenformat nachgeworfen...

    Mit den DRGs hätte das gleiche doch schon vor 12 Monaten (!) geschehen können.

    Bedenken Sie bitte einmal: in Australien gibt es bereits AR-DRGs V. 4.2...
    Version 4.1 ist doch eigentlich schon Makulatur. Aber wir in Deutschland haben nichts Besseres und sollten es endlich veröffentlichen. Erst dann werden wir überhaupt die Chance haben, etwas Eigenes, möglicherweise sogar etwas Besseres zu entwickeln.

    Aber nein, in Deutschland wird zwar von Transparenz durch DRGs geschrieben, aber DRGs transparent zu machen, durch Veröffentlichung des Definitionsmanuals in großem Stil verstößt gegen Urheberrechte? Das geht doch nicht, oder?

    Sehe nur ich diese Parallele zw. FP/SE-Definitionstabellen und DRG-Definitionshandbüchern?

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz

    Grouper-Software ist nicht gleich DRG-Definitionshandbuch ist nicht gleich Kodierrichtlinie

    Hallo Herr Selter,

    leider habe ich mich hier wohl missverständlich ausgedrückt.

    Als Rückschritt empfinde ich nur, dass die dem zukünftigen System zugrundeliegenden Regeln (im Gegensatz zur Tradition bei FP/SE) bisher so hartnäckig geheimgehalten werden.

    Das zukünftige System selbst, die DRGs empfinde ich natürlich nicht als Rückschritt.

    Und mit „fertiges Produkt verwenden“ meinte ich lediglich, dass ich es nicht in Ordnung finde, sich mit einer „black box“ zufrieden zu geben, d. h. wir warten auf einen Grouper, wundern uns eventuell über dessen Ergebnisse und bemerken gar nicht, dass die Grundlage der Grouper-Programmierung eine Reihe von Tabellen sind, über die verhandelt werden kann, so dass diese ebenso wie die FP/SE-Tabellen öffentlich zugänglich sein müssten.

    Dabei geht es mir um das Prinzip der Gemeinfreiheit und Öffentlichkeit, ich bin durchaus Ihrer Meinung, dass wir gegenwärtig kein eigenes System entwickeln müssen, weil wir dazu gar nicht die Zeit haben.

    Während es im FP-/SE-System selbstverständlich war und ist, die der Abrechnung zugrundeliegenden Tabellen von ICD- und OPS-Kodes zu veröffentlichen, warten wir(?), warte ich(!) seit Monaten auf eine Veröffentlichung der Diagnosen und Prozeduren-Kodes samt Legenden, die der Abrechnung von DRGs zugrundegelegt werden.

    Klar, ich bin im Besitz eines AR-DRG-V4.1-Definition-Manuals (Kostenpunkt mehrere 100 DM, nicht übersetzt) und ich kann mir mühsam die gewünschten Informationen herauslesen. Man hätte aber dieses Dokument genauso gut bereits im Juli 2000 ins Deutsche übersetzen können (speziell die ICD- und Prozeduren-Tabellen, zusammen mit der Übersetzung ihrer Legenden) und einem größeren Interessentenkreis (Krankenhausärzten, Verwaltung, Mitarbeitern der Krankenkassen, Entscheidern in den Selbstverwaltungen, Politikern, Patienten) zugänglich machen können und somit klarstellen können, was eigentlich für Neuerungen geplant sind.

    Dann hätte sich so manche Frage der Betroffenen zum Wesen der DRGs erübrigt. Und was seit einem Jahr versäumt wurde, sollte m. E. auch jetzt noch sobald wie möglich geschehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz

    Grouper-Software ist nicht gleich DRG-Definitionshandbuch ist nicht gleich Kodierrichtlinien

    Hallo NG, Hallo NFaith,

    meines Wissens geschieht in Australien die Zertifizierung eines Groupers dadurch, dass eine große Menge Patientendatensätze gegroupt werden und das Ergebnis mit dem Ergebnis eines "Referenz"-Groupers verglichen wird. Wenn alle Fälle richtig gegroupt wurden, wird die Zertifizierung erteilt.

    Ist das so richtig?

    Kann nun jede Softwarefirma eine Lizenz haben? Also z. B. ID-Berlin, SBG-Berlin? Welche Rolle spielt die Firma 3M? Hat die so eine Art Ober-Lizenz für Grouper?

    Eine mir viel wichtigere Frage:

    Um einen Grouper zu erstellen, muß das Definition Manual bekannt sein. Gibt es für das Definition Manual mit seinen Tabellen und Algorithmen ebenfalls eine Lizenz? Oder spricht man hier von Urheberrecht oder Copyright?

    Das Definition Manual, d. h. also die Regeln, nach denen der Grouper gestrickt wird, gehört das auch irgendjemandem, oder nicht? Kann doch eigentlich niemandem gehören. Es soll sich doch auch dauernd ändern. Dafür muß es doch öffentlich zugänglich sein.

    Kommt an dieser Stelle der Begriff "gemeinfrei" ins Spiel?

    Kann irgendjemand an diesem Algorithmus Rechte haben? Es handelt sich hierbei doch um das Ergebnis von Verhandlungen zwischen den Spitzenverbänden im Gesundheitswesen, die sind doch nicht geheim, oder?

    Mag sein, dass irgendwann einmal die Urform der DRGs das Ergebnis einer Doktorarbeit, also einer einzelnen Person war, mag sein, dass dann eine Firma (3M?) hier die Entwicklung fortgeführt hat.

    Aber in der Tradition der deutschen Abrechnungssysteme wäre es doch ein absoluter Rückschritt, hier ein fertiges Produkt (nicht der Grouper, sondern der Algorithmus ist gemeint) zu verwenden.

    Also, die Tabellen für Fallpauschalen und Sonderentgelte kann jedermann von der Homepage der Krankenhausgesellschaft herunterladen. Das müßte doch mit den Tabellen des Definition Manuals auch so gemacht werden. Und zwar auch jetzt schon, schließlich hat doch "Deutschland" etwas von Australien gekauft. Ich denke, dieses Etwas ist der Algorithmus der AR-DRGs V. 4.1.

    Die möchte ich jetzt bitte irgendwo von einer deutschen Homepage herunterladen. Das kann doch nicht verboten sein, oder?

    Kann mir jemand bei meinen Gedanken folgen?

    Ich hoffe, hier allmählich die Begriffe Grouper (Software), Algorithmus (Defintion Manual) und Kodierrichtlinien (Coding Standards) voneinander abzutrennen, ich gebe zu, dass auch ich hier nicht immer sauber unterscheide. Gerade bei den rechtlichen Fragen wäre dies aber wichtig.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken gGmbH des Landkreises Freyung-Grafenau

    [ Dieser Beitrag wurde von Scholz am 03.08.2001 editiert. ]

    Zitat


    Original von Pehek:
    Wir benutzen CLINICOM von SMS. Seit dem 07.01.00 können wir die Beatmungsdauer unter den Funktionen "Verlegung", "Entlassung", oder "Patientenauskunft" vermerken. Große Probleme bereitet die umfassende Eingabe der Proceduren nach OPS 301. Der neue OPS ist noch nicht von der Firma SMS eingespielt, nach dem alten können die meisten Proceduren nicht verschlüsselt werden. Dazu kommt die Unkenntnis über den Umfang der Verschlüsselung. Nach Herstellerangaben werden wir den neuen OPS, sowie den ICD10 V2.0 in den nächsten Tagen eigespielt bekommen. Wie umfangreich werden in den anderen Kliniken die Proceduren verschlüsselt? Gruß aus Ostfriesland.[br]----------------[br]

    Da rollen sich mir ja die Fußnägel auf. Firma Siemens /SMS und kein OPS 2.0???

    Seit 15. November 2000 ist der neue Prozedurenschlüssel verfügbar und seit 1. Januar 2001 in Kraft.

    Herzliches Beileid

    Dr. Bernhard Scholz

    Nachtrag vom 7.8.01: Nachdem der thread von Helgath 3.8.01 "wiederbelebt" wurde, ist mir entgangen, dass Pehek`s Beitrag bereits vom 9.Januar.01 war, somit der Delay durch SMS prinzipiell zwar ärgerlich war, aber sicherlich noch "im Rahmen" lag.:rolleyes:

    [ Dieser Beitrag wurde von Scholz am 07.08.2001 editiert. ]

    Hallo DRGler,

    nachdem nun, bevor noch jemand in Deutschland richtig angefangen hat, bereits Gerüchte von einem Ende der DRGs in Australien und anderswo kursieren, möchte ich einmal einige Verständnisfragen stellen:

    Wie genau soll in Deutschland mit der Einführung der DRGs begonnen werden? Ich interessiere mich hier ausdrücklich für das „wie“ und weniger für das „wann“!

    Die Daten des Jahres 2001 (ab 1. HJ, 2. HJ, 3. HJ? etc.) bilden die Grundlage für die Budgetbemessung, oder?

    Wer bitte schön, verfügt über diese Daten?

    Welche Daten sind hier eigentlich gemeint?

    Sind es die Rohdaten, also die sog. §301-Daten?

    Bezogen auf das einzelne Krankenhaus: Welcher Datenstand ist maßgeblich? Was ist, wenn da ein Krankenhaus dabei ist, welches keine suffiziente EDV besitzt?

    Beispiele (aus eigener Erfahrung):

    - Das §301-Datenübermittlungsverfahren ist noch in der Erprobungsphase oder noch gar nicht gestartet worden
    - Es sind noch nicht alle Krankenkassen ans §301-Verfahren angeschlossen.
    - Einige Kostenträger erhalten die §301-Daten ausschließlich schriftlich per Post.

    Eine Frage, die mich sehr interessiert: An wieviele Adressen schicken die 2300 deutschen Krankenhäuser gegenwärtig ihre §301-Daten? Meines Wissens gibt es tausende von Krankenkassenzweigstellen. Besitzen alle Empfänger eine den Anforderungen genügende EDV? Wie werden diese Daten wieder zusammengeführt (bezogen auf ein einzelnes Krankenhaus), damit die Kassenseite in der Budgetverhandlung verhandeln kann? Wieweit arbeiten gegenwärtig die Krankenkassen zusammen, um diese Zusammenführung zu bewerkstelligen? Wo bleibt hierbei der Datenschutz?

    Gehen wir mal davon aus, es sei nicht entscheidend, dass die Daten bei der Entlassung des Patienten bereits zu DRGs gruppiert worden sind. Wie soll dann das Krankenhaus jemals erfahren, welche Patienten welche offizielle DRG zugeordnet bekommen haben? Wie soll das Krankenhaus DRG-bezogen kalkulieren?

    Wie wird also sichergestellt, dass das Krankenhaus die DRGs erfährt? Wo wird es überall einen Grouper geben?

    Wie kann in den ersten Budgetverhandlungen über DRGs verhandelt werden, wenn es keinen Grouper gibt?

    (Wie können die Daten gelten, wenn zum Zeitpunkt der Erhebung kein Grouper vorhanden war und die Kodierrichtlinien noch nicht in Kraft gesetzt waren? In Klammern, weil dies wieder die Frage nach dem „wann“ und nicht nach dem „wie“ betrifft.)

    Gibt es hier bereits konkrete Ablaufpläne? Oder fehlt hier nicht einiges an Infrastruktur sowohl in den Krankenhäusern als auch in den Krankenkassen?

    Was passiert bei Diskrepanzen zwischen den Daten, die die Kasse hat und den Daten, die das Krankenhaus hat?

    Beispiel aus eigener Erfahrung: die KIS-Software ist nicht in der Lage, die Diagnosen- und Prozedurenliste zu sperren, wenn die Daten an die Krankenkasse gesendet wurden. Die Daten werden also abgeschickt, jetzt erst wird der Entlassbrief geschrieben (Codierung war wichtiger als die Information an den Hausarzt, die Zeit eines Stationsarztes ist endlich), noch fehlende Diagnosen nimmt das KIS widerspruchslos an, es kann z. B. vom Med.-Controller nicht mehr nachvollzogen werden, ob die Daten der Krankenkasse mit denen des KIS übereinstimmen. Zwei verschiedene DRGs!

    Ist es nicht geradezu eine notwendige Bedingung für ein funktionierendes DRG-System, dass das Krankenhaus für jeden Behandlungsfall bereits während des Patientenaufenthaltes weiß, mit welcher DRG dieser abgerechnet wird?

    Braucht man diese Daten nicht idealerweise bereits bei der Aufnahme des Patienten, um den Behandlungsverlauf entsprechend zu steuern, Stichwort „clinical pathway“?

    Wo also bleibt der offizielle Grouper? Wer ist zuständig? Wieviele Personen arbeiten daran? Wann können diese Leute realistischerweise damit fertig sein?

    Wann sind alle Krankenhäuser in der Lage, diese Software zuverlässig einzusetzen?

    Was zählt in der unmittelbaren Zukunft? Gute Medizin oder gute Software eines Krankenhauses? Was wird hier zur Überlebensfrage? Denkt irgendjemand an die praktische Umsetzung des Verfahrens?? Sind EDV-Kosten „pflegesatzfähig“?

    Welche Firma oder welches Institut hat den Auftrag, den deutschen DRG-Grouper zu erstellen? Wer alles hat hierbei ein Mitspracherecht?

    Wer sorgt dafür, dass eine arbeitssparende Verschlüsselungssoftware „unters Volk“ gebracht wird?

    Nationale Aufgabe?? Oder muß jedes Krankenhaus selber sehen, wo es bleibt?

    Wer hat die Rechte an der australischen/deutschen Groupersoftware? Welche Rechte hat „Deutschland“ erworben? Was bedeutet gemeinfrei? Warum droht der Commonwealth einer deutschen open-source-Initiative (Offenlegung des Grouperalgorithmus geplant) mit dem Staatsanwalt? Ist eine open-source-Initiative auch in Deutschland unerwünscht? Wer soll hier ein Geschäft machen dürfen auf Kosten der Patienten und Ärzte?

    Ich hätte da sicher noch manche weitere Frage, hoffe aber zunächst einmal auf die Beantwortung der o. g. Fragen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz, Grafenau

    Hallo Herr Selter,

    die o. g. Pressemitteilung ist mir bekannt. Ich hatte mich Ende letzten Jahres bereits bitter bei Dr. Schopen, Dr. Graubner, BMG etc. über die divergierenden Schlüssel beklagt. Wie fast immer in solchen Fällen erhielt ich nur ausweichende Antworten und das Eingeständnis der "Nicht-Zuständigkeit". Es ist "zum heulen". Warten wir es also ab, oder? Auf wen warten wir denn?

    Wissen Sie, eigentlich bin ich angetreten, mein Fachwissen dem Management unserer Kliniken zur Verfügung zu stellen (wie vermutlich manch anderer in diesem Forum). Ich kann es wirklich nur noch sehr schwer ertragen, wie ich hier von Politikern und der sog. "Selbstverwaltung" ausgebremst werde.

    Fachwissen und Lösungsvorschläge prallen gnadenlos ab an der Schwerfälligkeit unserer Bürokratie und der Unfähigkeit, sachlich notwendige Entscheidungen zu treffen (z. B. aus Rücksicht auf die nächste Bundestagswahl).

    Also, warten wir zusammen? Oder sollte ich nicht doch wieder in den OP gehen und operieren??

    MfG

    Dr. Bernhard Scholz
    Chirurg
    z. Zt. DRG-Beauftragter
    Kliniken gGmbH der Landkreises Freyung-Grafenau

    Zitat


    Original von crueschemeyer:
    [quote]
    Dieses Verfahren ist auch nicht ganz unproblematisch. Alle DRG-Systeme berücksichtigen medizinische Leistungen nur zur Ermittlung des "Schweregrades" der allgemeinen Krankenhausleistungen. Die ärztlichen Leistungen werden separat in Rechnung gestellt (Belegarzt-System), bzw. sind in den Weiterentwicklungen noch nicht ausreichend berücksichtigt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Christoph Rüschemeyer

    Hallo Herr Rüschemeyer,

    warum wiederholen Sie immerwieder diese Anschauung von nicht berücksichtigten Arztkosten? Die Arztkosten im Krankenhaus betrugen laut statistischem Bundesamt in Deutschland für 1999 14,4 % von 101,6 Mrd. DM.

    In Australien, Casemix 98/99 public sector, betrugen die Arztkosten 10,7 % von 8,95 Mrd AUS $.

    Ich gebe Ihnen Recht, dass die Arztkosten im australischen private sector überwiegend zusätzlich in Rechnung gestellt werden (1,15 % von 2,89 Mrd AUS $). Dies entspricht dann wohl in etwa unserem Belegarztsystem.

    Rein methodisch ist es aber überhaupt kein Problem, Arztkosten in die Kalkulation aufzunehmen.

    Ich verstehe hier nicht ganz Ihr Problem.

    MfG Dr. Bernhard Scholz, Grafenau

    Hallo NG,

    Zweiklassenmedizin passt natürlich nicht wirklich, gemeint war das datenschutzrechtlich unterschiedliche Vorgehen bei Privat- und Kassenpatienten. Während also der Privatpatient das theoretische Recht (wer wird davon letztlich Gebrauch machen, s. u.) erhält, einer Übermittlung seiner Daten an die Versicherung zu widersprechen, ist dieses für einen Kassenpatienten nicht einmal angedacht worden.

    Was fehlt, ist schließlich eine grundlegend andere Regelung des Datenflusses, die es nicht zum Regelfall macht, dass die Diagnose- und Prozedurdaten an die Krankenkassenverwaltung übermittelt werden müssen.

    Es kann doch nicht sein, dass der einzelne Patient erst Widerspruch einlegen muss, wenn er seine Privatsphäre schützen will.

    Der Patient wird doch viel eher durch das geplante Verfahren genötigt, durch Entbindung seiner Ärzte von der Schweigepflicht der Datenübermittlung pauschal zuzustimmen, um überhaupt Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen zu können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Bernhard Scholz

    Hallo ThLiebner!

    Vielleicht ist Ihr Beitrag nur ironisch gemeint. Ich find`s nicht lustig:

    Nein, so einfach ist das nicht.

    Zunächst geht es einmal um`s "Right-Coding" und nicht um`s "Up-Coding".

    Das ganze Spielchen "DRG-Einführung" macht doch nur einen Sinn, wenn die Bewertungsrelationen und vor allen Dingen die Basisfallwerte auf Kalkulationen beruhen und nicht auf Mengenentwicklungen. Und wenn schon Mengen über den Preis gesteuert werden sollen, dann doch bitte so, dass endlich einmal wieder der rechtliche und wirtschaftliche Normalfall auch im Gesundheitswesen eintritt, dass nämlich zuerst die Preise festgesetzt werden und dann die Leistung erbracht wird. Dieses perverse Spiel mit floatendem Punktwert und nachträglicher Erlöskürzung im Sinne eines Kollektivregresses gehört vor`s Bundesverfassungsgericht. Da geht es ja auf einem orientalischen Basar noch berechenbarer zu wie im deutschen Abrechnungssystem für ärztliche Leistungen. Ein Link zum Thema ambulante Abrechnung:

    http://www.augeninfo.de/honorar.htm
    (fand ich auf http://www.buschtelefon.de/)

    Wollen wir diese Zustände auch für die Krankenhäuser?

    Aber vielleicht habe ich hier etwas falsch verstanden und uns hilft noch jemand bei der Interpretation.

    MfG B. Scholz