Beiträge von Scholz

    Der Referentenentwurf (S. 9) zum Thema Privatpatient:

    (5) Der Krankenhausträger hat selbstzahlenden Patienten, die für die Abrechnung der
    Fallpauschalen und Zusatzentgelte erforderlichen Diagnosen, Prozeduren und sonstigen
    Angaben mit der Rechnungsstellung zu übersenden. Sofern Versicherte der privaten
    Krankenversicherung von der Möglichkeit einer direkten Abrechnung zwischen dem
    Krankenhaus und dem privaten Krankenversicherungsunternehmen Gebrauch machen,
    sind die Daten nach § 301 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch maschinenlesbar an
    das private Krankenversicherungsunternehmen zu übermitteln, wenn der Versicherte
    hierzu schriftlich seine Einwilligung, die jederzeit widerrufen werden kann, erklärt hat.

    Er kommt also, der "gläserne Patient"!

    Wie es mit gesetzlich versicherten Patienten abläuft, ergibt sich wohl im Analogieschluß und der Anwendung des §301. Wann gibt denn der gesetzlich Versicherte hierzu schriftlich seine Einwilligung, die jederzeit widerrufen werden kann??

    Zweiklassenmedizin??

    Warum ist die Frage der Datenübermittlung zu den Krankenkassen im Referentenentwurf überhaupt nicht behandelt worden? Oder habe ich etwas überlesen?

    Die Datenübermittlung an die "DRG-Datenstelle" erscheint mir ganz plausibel beschrieben. Auch der Datenschutz wird hier bedacht.

    Mir wird nur nicht klar, ob und warum die Krankenkassen in Zukunft alle Diagnosen und Prozeduren übermittelt bekommen. Hier reicht doch die Übermittlung der DRG völlig aus. Wann löschen die Krankenkassen Ihre Daten?

    Gesetzt den Fall, nur die DRG würde übermittelt, kann ich die übrigen Passagen (z. B. MDK-Prüfungen) durchaus nachvollziehen. Wenn die Kasse alle Daten bekommt, könnte sie ja bereits selbst prüfen.

    Hier ist viel zu vieles noch völlig unklar, oder nicht?

    MfG B. Scholz

    Referentenentwurf S. 29:

    Soweit in Folge einer veränderten Kodierung der Diagnosen und Prozeduren Ausgabenerhöhungen entstehen, sind diese vollständig durch eine entsprechende Absenkung des Basisfallwerts auszugleichen.

    Was bedeutet "veränderte Kodierung"?
    Jeder Fall wird doch nur einmal kodiert, oder? Und jeder Fall ist anders.

    Gummiparagraph? Hintertür für floatenden Punktwert?

    MfG B. Scholz

    Hallo DTA,

    ich möchte Ihnen etwas Schützenhilfe leisten (bin Arzt).

    DRGs beschreiben einen Krankenhausfall umfassend. Medizinisch (Arzt/Pflege) und wirtschaftlich. Hier ist die Pflege nicht wegzudenken.

    Die Dokumentation in der Pflege ist teilweise weiter fortgeschritten wie im ärztlichen Bereich. Dass Sie hier eine einheitliche Sprache (ICD/OPS auch für Pflege) fordern, finde ich sehr erfreulich.

    Dieses hätte weitreichende Konsequenzen. Die eingesetze KH-Software könnte viel einfacher aufgebaut werden, weil einheitlich im Pflege- und Arztbereich dokumentiert würde. Die Berufsgruppen würden im Interesse des Patienten noch besser zusammenarbeiten, sozusagen zwangsläufig.

    Nehmen Sie dies mal als Vision. Praktisch sind wir davon noch weit entfernt, das zeigen auch die Ihnen gegenüber hier geäußerten Bedenken. Auch die Ärzte sind erst dabei, den Nutzen einer einheitlichen Sprache zu erkennen (s. EBM/GOÄ/OPS).

    Mit freundlichen Grüßen

    B. Scholz

    Zitat


    Original von J-Schikowski:
    Hier kann die DRG-Hauptdiagnose beispielsweise nur aus dem Pool bereits bestehender Hauptdiagnosen (Aufnahme, Verlauf, Entlassung) festgelegt werden. Eine DRG-Hauptdiagnose aus dem Spektrum der Nebendiagnosen zur DRG-HD zu erklären oder nur mal zu testen, wie die Gruppierung in einer Konstellation ist, wird zur aufwendigen Beschäftigung. Benutzerfreundlichkeit wird kleingeschrieben.
    J. Schikowski:angry:

    Mehrfach habe ich darauf hingewiesen, dass es nur "Diagnosen" gibt. Was ein Arzt zu irgendeinem Zeitpunkt dokumentiert, kann sich dann "nach Analyse" als Hauptdiagnose herausstellen.

    Ideal für so etwas ist ein Steuerelement (z. B. in Vsual Basic), welches erlaubt, immer nur eine der "Diagnosen" zur Hauptdiagnose zu erklären. Alle anderen "Diagnosen" sind also dann automatisch Nebendiagnosen.

    Auch bei uns leider nur Zukunftsmusik...

    ...obwohl es eigentlich allgemeinverbindlich in die amtlichen Vorgaben für KIS-Systeme gehören sollte.

    MfG B. Scholz

    Zitat


    Original von Kmies:
    Eine "Mapping-Tabelle" von EBM nach OPS 301 wäre hier sehr hilfreich. Hier ist mir keine Downloadquelle bekannt. Eine Kasse hat sich aber die Mühe gemacht und unser Leistungsspektrum von EBM auf OPS 301 gemappt,... leider nur in Papierform und nicht öffentlich.

    Nur durch eine einheitliche Terminologie gebildet aus einer Verschmelzung von EBM und OPS 301 läßt sich eine Verzahnung von ambulantem und stationärem Bereich erreichen und ein Durchbechen des sektoralen Denkens mit seinen finanziellen Bedrohungen des Gesamtsystems.

    Daraus folgt: DRGs auch im ambulanten Bereich.

    Daraus folgt natürlich auch: Nur eine ICD-Version in Deutschland.

    MfG
    B. Scholz

    Hallo NG, sehr geehrter Herr Menzel, sehrgeehrter Herr Jacobs,

    bezogen auf die Behandlungseinheit Krankenhaus oder Arztpraxis erscheint mir fürs erste eine datenschutzrechtlich akzeptable EDV-Lösung vorstellbar. Hier stimme ich cjacobs zu. Anmerkungen hierzu s. u.

    Probleme habe ich mit der Öffnung der Behandlungseinheit zu anderen Institutionen, hier müssen ganz andere Probleme bedacht werden, hier müßte in der Tat der Patient einer Datenübermittlung zustimmen.

    Meine in vorherigen Beiträge geäußerten Bedenken, die medizinischen Daten (§301 neu: alle Nebendiagnosen, alle Prozeduren) personenbezogen an den Kostenträger zu schicken, teilen offenbar die anderen Forumsmitglieder hier nicht. Die wenigsten scheinen zu realisieren, dass die "recherchierbare Krankenakte" (§301-Daten) nicht an Ärzte, sondern an die Kassen*verwaltung*, auch nicht den MDK, geschickt werden! Regeln, wann dort z. B. die Daten gelöscht werden müssen, sind mir nicht bekannt. Dass hier der Datenschutz gewährleistet ist, wage ich zu bezweifeln, oder glauben Sie, dass gegenwärtig sämtliche Zweigstellen sämtlicher Krankenkassen edv-mäßig besser dran sind wie die Krankenhäuser?

    Wer hier etwas sensibilisiert werden möchte, sollte mal z. B. in http://www.google.de nach "Gläserner Patient" suchen.

    *** Wer kann mir sagen, was mit den seit Januar 2001 an die Kassenverwaltungen übermittelten personenbezogenen Daten geschieht? ***

    Vielleicht liest hier ja auch einmal ein Krankenkassenmitarbeiter.

    Hier hege ich ähnliche Befürchtungen wie Herr Menzel: "..., dann besteht aus meiner Sicht die Gefahr, dass die Systeme, die wir alle z. Zt. mit viel Einsatz zu laufen bringen, demnächst aus Datenschutzgründen wieder abgeschaltet werden müssen."

    ---------

    Zum KIS und Datenschutz/Datensicherheit noch einige Anmerkungen:

    1. Zugriffsrechte sollten nicht auf Gruppen-, sondern auf Personenebene vergeben werden.

    2. Passwörter sollten durch Chipkarten oder biometrische Verfahren (z. B. Fingerabdruck-/Sprach- oder Iriserkennung) ergänzt oder ersetzt werden, um eine Passwort-Weitergabe zu verhindern und den An- und Abmeldevorgang zu erleichtern. Die Rechte-Administration erscheint mir hierbei auch einfacher als bei einer reinen Passwort-Lösung.

    3. Das System sollte die Möglichkeit bieten, Zugriffe (auf jeden Fall Schreibzugriffe, für Herrn Menzel wohl auch Lesezugriffe) mit Zeitpunkt und Benutzer (s. a. Punkt 1) zu protokollieren. Möglicherweise gibt es hierzu bereits Normen.

    4. Einführung der "elektronischen Signaturen" nicht nur im Internet-Zahlungsverkehr, sondern auch für das KIS (deckt Punkte 1 - 3 teilweise ab).

    5. Nachträgliche Änderungen der Dokumentation müssen technisch verhindert werden, bzw. Ausnahmen hiervon streng reglementiert werden (Protokoll, Hinweis auf Änderung am Dokument, abgeschlossene Fälle müssen komplett gesperrt werden, allenfalls Hinzufügen von mit aktuellem Datum gekennzeichneten Ergänzungen möglich).

    6. Die Daten selbst sollten verschlüsselt übermittelt und gespeichert werden (ist eigentlich Stand der Technik, auf jedem PC möglich, aber nicht in deutschen KIS!). Sonst keine Abhörsicherheit bei Netzwerken, egal ob Kabel- oder Funknetz.

    Die wenigsten dieser Punkte sind Realität in deutschen Krankenhäusern, daher ist bis auf weiteres eine Doppeldokumentation EDV/Papier erforderlich.

    Dies geschieht mit zum Teil völlig getrennt organisierten Abläufen, obwohl hier vieles verbessert werden könnte, z. B. durch Verwendung einer umfassenden elektronischen Patientenakte, wobei Papier nur noch als abschließender EDV-Ausdruck benötigt würde, damit man eine herkömmliche Unterschrift daruntersetzen kann.

    Mit freundlichen Grüßen

    Bernhard Scholz

    Sehr geehrter Herr Gust,

    vielleicht hilft Ihnen ein Auszug aus
    Neugeborene
    weiter

    DRG-Datenstruktur (Version: 3.7.2001, Entwurf) – Fachlicher Teil
    Status:
    12.6.2001:
    Ergänzung um Hinweis zu Neugeborenen (noch in der Beratung)

    Neugeborene: KH-internes Kennzeichen des Behandlungsfalls
    Neugeborene sind stets als eigenständige Fälle mit allen zugehörigen fallbezogenen Daten zu dokumentieren/übermitteln. Im Unterschied zur
    § 301- Übermittlung, bei ein Neugeborenes nur dann als eigenständiger Fall ausgewiesen (abgerechnet) wird, wenn es verlegt wird, müssen die
    medizinischen Daten und Kostendaten für jedes Neugeborene für den gesamten Krankenhausaufenthalt getrennt von den Angaben für die
    Mutter als eigenständiger Fall übermittelt werden. Als KH-internes Kennzeichen ist ggf. ein fiktives Identifikationskennzeichen zu verwenden

    In unserer IMC-Auswertung mußten die im Krankenhaus geborenen Kinder auch erst zu Fällen gemacht werden. Ich habe das so verstanden, dass die Australier tatsächlich auch die gesunden Neugeborenen neben der Mutter als Fall bzw. DRG definieren, anders, als es bisher in Deutschland gehandhabt wird.

    Ohne eindeutige Definition geht es natürlich nicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz