Beiträge von Scholz

    Sehr geehrter Herr Selter,

    vielen Dank für die ausführliche (wenn auch nicht vollständige) Antwort.
    Meine Fragen sollen Sie bitte nicht so verstehen, dass ich dem DRG-System ablehnend gegenüber stehen würde. Ich bin nur sehr verwundert, wie schwer es doch ist, eine an sich so simple Idee in die Praxis umzusetzen. Irgendwie haben ja sehr viele Leute geradezu mit Begeisterung reagiert, als die DRGs angekündigt wurden, aber gegenwärtig herrscht offenbar eher Ratlosigkeit vor. Meine Frage, welche Vorteile Sie persönlich im DRG-System sehen, haben Sie in Ihrem Beitrag leider nicht beantwortet.

    Ich bin der Meinung, wir sollten uns als Ärzte gar nicht so sehr verunsichern lassen, sondern lieber eine gute Arbeit machen und zusehen, dass wir geeignete Kataloge an die Hand bekommen, um unsere Leistungen angemessen und vor allen Dingen eindeutig dokumentieren zu können. Alles andere sollte automatisch ablaufen. Das kann es aber nur, wenn die zugrunde gelegten Daten über jeden Zweifel hinsichtlich ihrer Qualität, also ihres Informationsgehaltes erhaben sind. Hier liegt die Verantwortung der Ärzte und hierauf lege ich bei meinen Schulungen auch den größten Wert. Solange die Rohdaten nicht eindeutig sind, kann man auch jede Auswertung anzweifeln und damit wird die Datenerhebung als Ganzes unbrauchbar und damit ist jede Motivation in Frage gestellt.

    Ich denke auch, dass Sie genau wie ich spüren, dass da etwas mit dem OPS-Schlüssel noch nicht stimmt. Trotzdem meine ich, dass ich meinen Standpunkt noch etwas genauer erklären sollte. Wenn Sie sich grundsätzlich entschieden haben, medizinische Daten aller Art (hier meine ich jetzt die geamte Krankengeschichte) in einer zeitgemässen Form zu erfassen, werden Sie einen Computer zu Hilfe nehmen. Davon gehe ich für meine Person jedenfalls aus. Sobald Sie eine Struktur in die Daten bringen wollen, werden Sie etwas anderes tun, als Papierdokumente nur einscannen oder Volltext speichern. Sie wollen z. B. ihre Dokumente inhaltlich miteinander vergleichen. Sehr hilfreich sind hier Schlagwörter. Man kann z. B. eine riesige Menge Ja/Nein-Abfragen machen, aber üblicherweise versucht man Listen zu verwenden, die selbst einer gewissen Systematik folgen, um eine Vielzahl von Ausprägungen recherchierbar zu machen. In unserem Fall Diagnosen und Prozeduren. Ich mache das primär nicht, um abzurechnen, sondern um medizinische Daten in eine verarbeitbare Form zu bringen. Ich mache das, um mit minimalem Aufwand meine Dokumentation nach Informationen durchsuchen zu können, um letztlich dann, wenn ich einen neuen Fall habe, sozusagen auf Knopfdruck eine Liste von früheren Fällen aufrufen zu können, die in möglichst vielen Merkmalen mit dem aktuellen Fall übereinstimmen und die ich dann mit ihren Volltextdokumenten ansehe.

    Und ich habe mir gedacht, dass dafür ein „guter“ Schlüssel nötig ist, also ein eindeutiger Schlüssel, aber auch ein vollständiger Schlüssel. Für Eindeutigkeit sorgt eine exakte, möglicherweise mehrzeilige Definition (da, wo es nötig ist, hier muß aber oftmals das KIS erst geändert werden, um diese Definitionen auch anzeigen zu können) und die Schaffung einer Referenz, die für alle beteiligten Ärzte immer verfügbar ist. Das könnte wie bei den Telefonbüchern durch jährlichen Austausch bewerkstelligt werden, sinnvoller wäre sicherlich die Verbreitung über EDV-Programme bzw. die Bereitstellung im Internet, so wie es das DIMDI seit geraumer Zeit tut. Damit das ganze anwenderbezogen funktioniert, könnte eine ziffernbezogene Kommentierung nach dem Beispiel einer Newsgroup zur Anwendung kommen, so dass beispielsweise jedes Jahr an einem Stichtag die Fachgesellschaften einen Überblick über „Wünsche und Anträge“ der Anwenderschaft hätte und damit die nächste Version amtlich machen könnte. Vollständigkeit kann ich zwar nie ganz erreichen, aber ich kann den Schlüssel bei Bedarf erweitern, wobei es selbstverständlich ist, auch für neue Schlüssel die vorgegebene Systematik der Begriffe zu beachten, um Schlüssel wiederzufinden. Das ist ja auch alles nicht neu. Wie oft genug bemängelt, hing die mögliche Verschlüsselungstiefe aber bisher davon ab, wie weit die jeweilige Fachgesellschaft sich engagiert hat. Wenn sie es nicht tat, haben sich einzelne Ärzte/Krankenhäuser mit individuellen Erweiterungen aus der Affäre gezogen, wobei vergleichende Auswertungen mit anderen Ärzten/krankenhäusern dann aber fast nicht mehr möglich sind.

    Bedenklicher als die Tatsache, dass bestimmte Schlüssel noch differenzierter werden müssten, halte ich die Tatsache, dass ganze Kapitel des ICPM für den OPS nicht zur Verfügung stehen. Hier wäre auf einen Schlag eine sehr sinnvolle Erweiterung möglich, ebenso mit den ggf. so im OPS noch nicht berücksichtigten Prozeduren, für die es EBM- und/oder GOÄ-Ziffern gibt.

    Das Kriterium für die Aufnahme- oder Nichtaufnahme eines Tatbestandes in den Schlüssel kann nur der Bezug zur ärztlichen Tätigkeit sein. Eine Grenze für die Verschlüsselungstiefe vorher festzulegen, ist nach meiner Ansicht sehr problematisch und sogar falsch. Auch die Frage, wie viele Anwender nun diesen Schlüssel benötigen ist nebensächlich, wer ihn nicht benötigt, muss ihn ja nicht benutzen (vorausgesetzt, man erspart sich so unsinnige Kodierregeln, dass jeder jeden möglichen Schlüssel benutzen muß!). Das soll nicht heißen, dass es beliebig wäre, was der Einzelne verschlüsselt.

    Die Regel sollte lauten: Was geeignet ist, die DRG zu begründen, d a r f verschlüsselt werden, wenn es den Tatsachen entspricht.

    Daraus folgt zwingend, dass ich den Grouperalgorithmus jedem Arzt zugänglich machen muss, damit er selber sieht, ob der in Frage stehende Schlüssel abrechnungsrelevant ist. Abrechnungsrelevant sind doch je nach DRG andere Diagnosen und Prozeduren. Auch die CCL-Listen müssen offen liegen. Alles das muß wie der Schlüssel regelmäßig aktualisiert werden. Ein neuer Schlüssel führt aber nicht zwangsläufig zu einem anderen Grouperalgorithmus. In den meisten Fällen dient er nur der Klarheit und Strukturierung der medizinischen Dokumentation. Auf statistischem Wege ließe sich natürlich prüfen, ob zu einer gegebenen DRG bestimmte weitere Informationen auffällig sind, z. B. Diagnosen oder Prozeduren, die im Rahmen der Qualitätssicherung erfasst werden mussten. Diese sollten nach meinem Dafürhalten ebenso verschlüsselt und dem DRG-Institut zugeschickt werden und würden damit eine gesonderte Datenerfassung im Prinzip erübrigen (die Auswertungen würden etwas anders aufgebaut werden als derzeit für § 137).

    Für die Verschlüsselung von Diagnosen und Prozeduren können ausser der Erlösrelevanz eine Reihe von Gründen sprechen: Kostenrelevanz (was nicht identisch mit Erlösrelevanz ist), Qualitätssicherungsvorschriften, klinische Studien, Behandlungspfade (Richtlinien/Leitlinien), Ausbildungskataloge. Warum soll hier jedesmal ein anderes System verwendet werden? Es macht doch viel eher Sinn, eine einheitliche Sprache zu sprechen, nämlich die der Mediziner.

    Wenn man nun den Ärzten noch die Möglichkeit gibt, mit den von Ihnen selbst erfassten Daten auch zu arbeiten, d. h. Ergebnisse zu sehen, wenn es möglich wird, einen besseren Informationsfluß, eine bessere Verfügbarkeit der Daten zu gewährleisten, läßt sich auch die Motivation verbessern, ich denke sogar, dass dann eine Verbesserung der Dokumentation erstens überhaupt möglich und zweitens sogar von den Ärzten selbst gewollt wird.

    Vielleicht habe ich ihnen hiermit nur Selbstverständlichkeiten erzählt, aber falls es sich um Selbstverständlichkeiten handeln sollte, sollte man sie auch in die Praxis, d. h. in die Software umsetzen.

    Wir müssen nicht unbedingt der gleichen Meinung sein, aber vielleicht stimmen Sie mir in den genannten Punkten zu.

    Mit freundlichen Grüssen

    Bernhard Scholz

    Sehr geehrter Herr Selter, Frage: Haben Sie die gültigen Schlüssel alle im Kopf? Können Sie sich weigern, zu verschlüsseln? Was ist unangenehmer und zeitaufwendiger: aus einem Katalog mit wohlsortierten 100.000 Endpunkten auf Anhieb den gewünschten Schlüssel zu finden oder in einem Schlüssel mit 10.000 Endpunkten nichts zu finden, und dann nach längerer Suche einen nichtssagenden Ersatzschlüssel oder eine Kombination mehrerer Schlüssel verwenden zu müssen, die so außer Ihnen niemand benutzt? Schauen Sie sich doch die Fragen in der DIMDI-ICD-10-Newsgroup an, womit haben die Kollegen denn ihre Probleme? Damit, dass sie nicht wissen, wie sie das, was sie ausdrücken wollen, verschlüsseln sollen. Antwort DIMDI: "es gibt dafür im OPS keinen Kode", "Die hier aufgelisteten diagnostischen Maßnahmen können und sollen mit dem OPS-301 nicht kodiert werden." etc. Wenn die Datenqualität aber so schlecht sein soll, dann würde ich doch gleich das folgende Verfahren empfehlen: Hängen Sie die Liste der vereinbarten 800 DRGs ins Arztzimmer und überlassen Sie es der Entscheidung des Arztes, den Patienten einer DRG zuzuordnen. Denken Sie über diesen Vorschlag einmal in Ruhe nach und erklären Sie mir dann, warum diese, zugegeben einfache Lösung nicht gewählt wurde. Weil das dann nichts mehr mit DRGs zu tun hätte, belesen Sie sich bitte, warum nicht. Dann bräuchten Sie allerdings auch keinen Grouper, könnten das System nicht verfeinern, alle würden Bescheid wissen, keiner würde Daten haben, so wie jetzt auch und das G-DRG-Experiment würde in ca 5 bis 7 Jahren unter laufendem Deckel beendet werden. Das hatten wir mit Fallpauschalen und Sonderentgelten doch alles schon einmal, oder? Deswegen mein Vorschlag: wenn schon diesen Riesenaufwand, dann bitte gleich richtig! Sehen S i e eigentlich irgendwelche Vorteile in einem DRG-System? Ich bisher eigentlich schon. Aber wie ich die Entwicklung so beobachte, wird aus meinen Hoffnungen wohl nicht viel werden. Mit freundlichen Grüßen Dr. Bernhard Scholz Chirurg DRG-Beauftragter der Kliniken gGmbH des Landkreises FRG

    Hallo NG, sehr geehrter Herr Sommerhäuser!

    Zitat

    Original von Admin:ICD und OPS sind Krankheits-/ Prozeduren-Klassifikationssysteme und per se nicht für Abrechnungsfrtagen geschaffen, werden aber in Ermangelung anderer "Leistungsnachweise" faktisch dazu verwendet.

    Ist mir bekannt. Nebenher verwenden wir zusätzlich EBM und GOÄ. Ein Katalog für alles wäre mir lieber.

    Zitat

    Sie fordern beinahe eine Leistungserfassung für eine KT-Stückrechnung.

    Das ist in einigen Krankenhäusern so üblich und erfolgt dann über einen extern (leider) nicht vergleichbaren Hauskatalog.

    Zitat

    Die Kosten für eine solche Leistungserfassung übersteigen bestimmt schnell den Nutzen.

    Das hängt natürlich vom verwendeten System der Leistungserfassung ab. Fragen Sie mal in der Industrie nach, wie es gehen könnte.

    Zitat

    Sinnvoll wäre das als Ausbildungsnachweis doch nur, wenn auch der Befund und die Fragestellung bei besagten Sonos mit abrufbar wären oder nicht?

    Richtig, so hätte ich das auch gemeint, durch Verwendung einer integrierten Software sollte das kein Problem sein.

    Zitat

    Original von Admin: Dazu müßten Sie die Kausalität zwischen beiden Variablen feststellen können (vielleicht hatte der Patient ja schon eine Infektion und bekam aus anderen Gründen eine Magensonde ?).

    Richtig, da schau ich dann nach ...

    Zitat

    Abgesehen davon, sollte man gewahr sein, daß die Daten Ihr Haus ja auch verlassen...

    Das ist jetzt eine längere Geschichte. Ich bin der Meinung, die Daten müssen das Haus nur unter bestimmten Voraussetzungen verlassen. Eine Änderung der §§ 295 und 301 SGB V ist aus Datenschutzgründen dringend erforderlich. Andererseits gibt es den § 137 SGB V über die QS bei FP/SE, wonach ich solche Daten sehr wohl anonymisiert weitergeben will und muss.

    Zitat

    Original von Admin:Das - mit Verlaub - glaube ich nicht. Sicher korrelliert dies auch mit der dann zu verwendenden EDV-Lösung...:-)

    Ich schon :) Nachdem Sie, lieber Herr Sommerhäuser, so eine gute Arbeit am Computer leisten, überrascht mich Ihre Einstellung etwas.

    Zitat

    Allerdings halte ich es für illusorisch, zu versuchen, die papiergebundene Akte wegfallen lassen zu wollen, resp. zu können. Es sei denn, der zuständige Richter, z.B. in einem Arzthaftungsprozess ließe sich darauf ein, dass Sie ihm Ihre Festplatten als Beweismittel zuschicken... :)

    Ich weiß, dass das ein heikles Thema ist, mehr dazu z. B. unter http://www.epa.de Wir müssen aber nicht jahrzentelang den Papierakten hinterhertrauern.

    Zitat

    Original von Admin:Wenn Sie Ihre Kollegen dahin knechten :) wollen, müssen Sie sich bestimmt irgendwann fragen lassen, wo der Nutzen ist (und diesen auch nachweisen) und ob der Stellenplan der jeweiligen Abteilung noch zeitgemäß ist (s. aktuelle Diskussion z. Arbeitszeitgesetz).

    Erstens rede ich von einer Kannlösung, das hat etwas mit freier Entscheidung zu tun und zweitens muss die Erfassung nicht immer der Arzt machen, auch wenn er die Verantwortung trägt. Mit freundlichen Grüssen Dr. Bernhard Scholz Chirurg DRG-Beauftragter der Kliniken gGmbH des Landkreises FRG

    Hallo NG, sehr geehrter Herr Sommerhäuser! Wäre es nicht besser, die jetzt ohnehin nicht mehr umkehrbare DRG-Einführung dazu zu benutzen, neben den zweifellos benötigten Abrechnungsinformationen auch valide medizinische Daten zu erheben? Dies erscheint selbstverständlich, wurde auch von den meisten Ärzten so erwartet, es zeigt sich jedoch, dass die Entwicklung in eine völlig andere Richtung zu gehen droht! Aus rein abrechnungstechnischen Gründen wird die Erhebung brauchbarer medizinischer Daten geradezu verhindert, es erschienen bereits die ersten offiziellen "Nicht"-Kodierrichtlinien (DKR 0042). Anstatt den Schlüssel dem medizinischen Alltag anzupassen, bleibt es nun jedem einzelnen Arzt oder Krankenhaus überlassen, - wie er etwa eine Statistik über die Anzahl der angelegten Gipsverbände - oder einen Ausbildungsnachweis über die erfolgten Sonografien erstellt, - wie er später recherchiert, ob ein Zusammenhang zwischen dem Legen einer Magensonde und der Häufigkeit von Krankenhausinfektionen bestand, - wie oft das Legen eines Blasenkatheters zur Erhöhung des Pflegeaufwandes führte, - wie oft externe Konsile nötig waren, etc., etc. - Sogar die tausendfach durchgeführten Heparininjektionen ließen sich letztlich zeitsparender über eine entsprechende OPS-Ziffer am Computer dokumentieren als in der Papierakte. Diejenigen, die weiterhin ausschließlich mit Papierakte dokumentieren wollen, müssten diese Prozeduren ja nicht unbedingt kodieren, aber diejenigen, die wirklich rationalisieren wollen, sollten daran auch nicht gehindert werden. Ab wann der allgemeine Ausrüstungsstand deutscher Krankenhäuser mit Computern es zuläßt, die Verschlüsselung solch häufiger oder meistens (?!) aus anderen Angaben erschließbarer Prozeduren auch zur Pflicht zu machen, ist eine ganz andere Frage. Wann das sein wird hängt aber nach meiner Einschätzung nicht vom Vorhandensein der Hardware ab, sondern von klaren Vorgaben für die Programmierer, und die DKR 0042 ist mit Sicherheit in dieser Beziehung keine Hilfe!! In einer Übergangszeit kann durch sehr einfache Maßnahmen ein Nebeneinander von weitgehend per EDV dokumentierenden Krankenhäusern (A) und sonstigen (B) ermöglicht werden, indem die DKR 0042 zur Kannbestimmung gemacht wird, nachdem alle dort genannten Prozeduren eine amtliche Schlüsselnummer erhalten haben. Die Anzahl der verpflichtend zu dokumentierenden Prozeduren kann dann schrittweise erhöht werden. Die für Abrechnungszwecke nicht verpflichtend zu dokumentierenden Prozeduren erhalten ein Kennzeichen, und werden, um den Vergleich zwischen A und B zu ermöglichen, bei der Abrechnung nicht berücksichtigt. Diese Idee der schrittweisen Verfeinerung ist schließlich ein Kernpunkt des DRG-Systems. Auf eine Diskussion freut sich Dr. Bernhard Scholz Chirurg DRG-Beauftragter der Kliniken gGmbH des Landkreises FRG

    Eigentlich führe ich gar nicht gerne Selbstgespräche, aber eins möchte ich noch loswerden, auch wenn ich den Artikel selber nicht verstehe... vielleicht hilft mir jemand bei der Interpretation! Deutsches Ärzteblatt 98, Heft 9 vom 02.03.01, Seite A-496 [AKTUELL] http://www.aerzteblatt.de/archiv/artikel…artikelid=26191
    Hier steht doch, dass ein Krankenhaus lediglich 30 Pfennig pro Fall erhalten soll, bei einem Personalaufwand von grob geschätzt 12,50 DM pro Fall allein aufgrund der Kodierzeit. [ Dieser Beitrag wurde von Scholz am 30.04.2001 editiert. ]

    Hallo NG, "2.000 der 112.000 Ärzte in Deutschlands Krankenhäusern könnten ihre Arbeitszeit ausschließlich mit Kodieren verbringen. 1,8 % der Arbeitszeit." jetzt kommt die Praxis (eine mir gut bekannte Abteilung). Stellenplan 1-2-6. Chirurgische Abteilung. KH der Grundversorgung. 2400 chirurgische Fälle pro Jahr, Chef- und Oberärzte kodieren nicht am Computer (realistisch?). 2400 mal 50 DM/Std mal 1/4 Std, also 30.000 DM Neue Rechnung 30.000 DM durch 100.000 DM/Arzt also 0,3 der 6 Assistenzärzte der o. g. Abteilung kodieren oder 5 % der Assistenzarztarbeitszeit geht drauf. Wenn Oberärzte und Chef helfen würden, wären es immer noch 3,3 % der Arbeitszeit gegenüber 1,8 % im Bundesschnitt, aber "zum Ausgleich" ist es in anderen Häusern weniger als 1,8 %. :) Sieht hier jemand Bedarf für eine Stellenplanmehrung? Leider wurde das Geld gerade für Computer ausgegeben. Mit freundlichen Grüssen Bernhard Scholz P.S.: Man kann das natürlich auch nur mit der Arbeitszeit rechnen, aber DM verstehen die meisten Menschen besser. :)

    Hallo NG, habe ich hier vielleicht einen Rechenfehler gemacht? Bitte mal mitdenken: Angenommen, ein angestellter Arzt arbeitet für günstige 50 DM/Stunde, 1999 wurden laut Statistischem Bundesamt 16.261.000 Patienten in Deutschland behandelt. Sagen wir, eine Viertelstunde pro Patient für die Kodierung (mit viel Routine). 16 Mio. mal 50 DM/Std mal 1/4 Std hat mal einer einen Taschenrechner?! Also: 200 Mio DM für irgendetwas, das eine Viertelstunde pro Patient benötigt, also günstige 12,50 DM pro Fall. Neue Rechnung: Angenommen ein angestellter Arzt kostet 100.000 DM pro Jahr. 200 Mio DM durch 100.000 DM/Arzt Also?! 2.000 der 112.000 Ärzte in Deutschlands Krankenhäusern könnten ihre Arbeitszeit ausschließlich mit Kodieren verbringen. 1,8 % der Arbeitszeit. Mit freundlichen Grüssen Bernhard Scholz

    Hallo DRGler, In vielen Krankenhäusern erfolgt die Leistungserfassung nach Gebührenordnungsziffern (GOÄ, EBM oder DKG-NT). Diese können dann in Gruppen den Kostenstellen zugeordnet werden und mussten vor der Einführung der FP/SE auch nach KLN in der damaligen sog. L2-Statistik (die jetzt unter den Vorschriften des LKA einen anderen Inhalt hat) zusammengefaßt werden. Gibt es jemanden, der eine Zuordnung der Gebührenordnungen zum OPS erstellt hat bzw. wieweit besteht ein Interesse der Selbstverwaltungen, die Leistungen einheitlich zu erfassen? Zur Zeit muss offenbar jedes Krankenhaus seinen eigenen Leistungskatalog erstellen und pflegen. Bei dem Aufwand, der zur Zeit mit der DRG-Einführung getrieben wird, sollte es doch möglich sein, hier z. B. durch einen einheitlichen, mit Punkten bewerteten OPS diese Doppelerfassung in den Griff zu bekommen. Oder man einigt sich auf die Gesamtmenge aller in den Gebührenordnungen und den möglichen Prozedurenschlüsseln vorkommenden Leistungen und bildet einen dann auch im ambulanten Sektor anwendbaren "Super-EBM", der auch für die DRG-Gruppierung taugt. MfG Bernhard Scholz