Beiträge von KKH_AA_2010

    Guten Morgen

    das kommt darauf an, für welchen Bereich es gelten soll.

    Ersatzkassen ( TKK; etc.. )
    Primärkassen ( AOK; BKK; ... )
    BG ?

    sie finden diese Informationen in den

    Vergütungsvereinbarung gemäß § 125 SGB V
    für die Abrechnung physiotherapeutischer
    Leistungen, Massagen und medizinischer Bäder

    hier für Vdek

    https://www.vdek.com/vertragspartne…menvertrag.html

    Für AOK ... etc. gelten andere Vergütungsvereinbarungen ( d.h. da kann theoritsch etwas anderes stehen )

    Ich denke da stehen die Informationen , die Sie benötigen, wenn ich es richtig interpretiert habe.

    Hallo Forum,

    uns ist klar, dass wenn eine Pauschlae 40750 EBM abgerechnet wird, nicht nochmals die 7% ige Sachkostenpauschale berechnet werden darf.

    Dies gilt auch für weitere leistungsbezogene Pauschalen des Kapitels 40. 6 bis 40.16 (siehe hierzu auch die Umsetzungshinweise der DKG zu § 9 und § 9 Abs. 4 Satz 2

    Frage -

    ist die 40160 EBM somit auch eine leistungsbezogene Pauschale ?

    nach § 9 Abs 4 Satz 2 würde dies also für alle Kostenpauschalen für die Erstattung von Sachkosten in Kapitel 40 gekten ?
    ausgenommen , Porto und Kopie

    Verstehe ich das richtig ?

    ?(


    Vielen Dank für die hoffentlich zahlreichen antworten

    Hallo

    also wir haben einen sogenannten Haustarif ( dieser lehnt sich an die BG-UV ( BUTZ) - Gebiet "S" - 9 Ziffer an.
    Es gibt auch ein OLG Urteil - das besagt, dass GOÄ bis 2,3 zulässig ist.

    Diese Rahmenverträge , sollte es diese geben sind nicht für ein Krankenhaus bindend. Sie könnten individuelle Vereinbarungen mit jedem einzelnen Pat. treffen,
    falls gewünscht

    Unser "Haustarif" wurde irgedwann mal von der Geschäftsleitung festgelegt.

    Ich hoffe das reicht

    Hallo,

    also für die Zuordnung EBM - AOP - Katalog gibt es hier im Forum - ggf. wieder eine neue Excel-Liste - ansonsten habe ich den AllinOne Browser genutzt. Leider wird dieser nicht mehr aktualisiert, d.h. der Betrieber hat wohl keine Lust mehr.

    Daher such ich auch seit einiger zeit nach was neuem ...

    Wünschenswert wäre, dass die OPS-Codes den EBM gem. Anhang 2 oder den AOP-Katalog Abschnitt 1-3 anzeigen.

    KKH_AA_2010

    Hallo

    also wir / ich haben die Erfahrung gemacht, dass 1-2 Kasse(n) ablehnen. Eventuelle Einzelfälle bespreche ich mit dem Medizincontrolling und entscheiden danach , ob ggf. mal im Einzelfall diskutiert wird -mit der Kasse

    Bei den anderen Kassen berechnen wir dies unter Angaben von Gründen - allerdings ist der Diskussionsbedarf mit den Ärzten groß -


    VG

    KKH_AA_2010

    Hallo liebes Forum

    die Ziffer 32727 ist aus meiner Sicht ( bin kein Arzt ) - nicht ganz korrekt - siehe ggf. Kommentar

    zu EBM 32837 also der Kommentar besagt was anderes ( EBM 32837 ) -


    Die kurative Behandlung von Patienten mit MRSA-Infektion ist Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung. Die präventive Behandlung asymptomatischer Keimträger ist jedoch bislang nicht im Leistungsumfang der GKV enthalten.
    ....
    Diese Leistungen sind nur bei Risiko-Patienten für eine MRSAKolonisation/MRSA-Infektion sowie bei deren Kontaktperson(en) bis zum dritten negativen Kontrollabstrich (11 bis 13 Monate) nach Abschluss der Sanierungsbehandlung berechnungsfähig.
    Für die Abrechnung dieser Leistungen sind bestimmte fachliche Voraussetzungen erforderlich.
    Das Laborkompendium der Kassenärztlichen Bundesvereinigung merkt dazu an:
    Mit dem Zusatz „nicht für das Sanierungsmonitoring“ wird klargestellt, dass der Nukleinsäurenachweis von MRSA für das Sanierungsmonitoring nicht berechnet werden kann. Der Nachweis ist nur zur Untersuchung von unbehandelten Patienten geeignet. Für ein Sanierungsmonitoring muss weiterhin die kulturelle Anzüchtung erfolgen.
    ....

    Quelle : Wetzel / Liebold

    also ich benutze eine andere Ziffer , die aber ab und an von einigen Kassen gestrichen werden.
    Da die "Kassen" hier mitlesen - teile ich die von mir / uns abgerechnete Ziffer gerne per PN mit ..

    ein warmes Hallo in die Runde,

    ich denke schon - denn zumindest bei uns - will die Vorprüfung ( über KIS ) - eine Diagnose haben - erzeugt eine Ablehnung - der KV-Abrechnung. Falls dies dennoch kein Fehler sein sollte, bin ich sicher, dass die Onlineprüfung das merkt.

    Von daher werden Sie hier wahrscheinlich nichts machen können.