Beiträge von DietrichKlueber

    :d_neinnein:

    Lassen Sie sich durch die Mitteilungen Ihrer Widersacher nicht verdrießen Herr Kollege: es wurde richtig erkannt, dass allein der Beatmungscode in die A06 führt (=triggert). Das ist vom DRG-System her so vorgesehen und ich halte es auch für gerecht.
    Bei der Rechnungsprüfung müssen Sie aber darauf achten, dass die Stundenzahl der Beatmung in der Entlassmeldung angegeben ist. Daraufhin steht es Ihnen natürlich frei sowohl die Überliegertage als auch die Beatmungsstunden selbst durch den MDK prüfen zu lassen. Dieser wird dann die alle Beatmungsprotokolle, Pflegeberichte und Kurvenblätter der Überliegertage anfordern.

    Darf ich fragen bei welcher Kasse Sie tätig sind? Persönliche Mail reicht.

    :i_baeh:

    Ja, hier handelt es sich um einen Fehler in den Mapping-Tabellen, welche ohne richtige Überarbeitung umgeschrieben wurden.

    Nehmen Sie doch bitte R32 für die Harninkontinenz; dann kommt auch eine richtige DRG raus. Ausserdem sollten Sie den Fehler dem INEK melden, damit das G-DRG nicht zum Autobahn-Fehlerfassungssystem wird.

    :totlach:

    Das ist wieder einmal eine Insuffizienz in den Mapping Tabellen. Sie sollten dies den Fachgesellschaften und dem INEK als Verbesserungsvorschlag mitteilen, damit Sie übernächstes Jahr vielleicht Ihr Geld bekommen (Formularprogramm übers Internet downloadbar).
    Bis auch dieser schiefe Stein geradegesetzt ist, müssen Sie eben den unspezifischeren Code verwenden, welcher C03Z erbringt.

    Hallo Natascha

    die Kollegen haben Recht. Einzig gültig ist bei der Bezeichnung der Diagnosen der Thesaurus des DIMDI. Wenn irgendein Kodiersoftwarer eine abweichende Beschreibung oder Verknüpfung hinterlegt, muss das nicht immer medizinisch richtig sein.

    Kassen und MDK sehen sich gfs. natürlich gerade die sog. \"Fehlergruppen /900-er\" an. In Fällen wie dem von Ihnen beschriebenen fordert der MDK, dass es eine spezifischere Diagnose gibt, welche nach Kodierrichtlinien auch zu verwenden sei und bewertet vorsorglich den Gebrauch einer abrechnungssteigernden unspezifischen Diagnose als verdächtig auf absichtliche Fehlkodierung.

    Also immer so genau wie möglich kodieren!

    :i_respekt:
    Also, zuerst sollte man das Fachgebiet (z.B. Gynakologie) medizinisch beherrschen und derartige Untersuchungen/Operationen selbst schon durchgeführt oder dran teilgenommen haben.

    Dann muss man die Kodierrichtlinien gründlich studieren.

    Danach gilt es anhand der Krankenakte die Kodierungen, die in die Klinik-EDV von den Ärzten (?) eingespeist wurden, zu prüfen. Auf diese Weise werden sie falsch Kodierungen finden und Kodierungen, welche gar nicht erfasst, aber abrechnungsrelevant sind.

    Dann berechnen Sie die DRG vor Prüfung und nach Ihrer Prüfung. Nach 100 Akten können Sie Schluß machen und präsentieren Ihrem Geschäftsführer eine Auswertung mit einer Hochrechnung des Erlösgewinnes bei optimaler Kodierung.
    Die Ärztekollegen sollten über das Ergebnis in soweit informiert werden, als Sie auf häufig vergessene Nebendiagnosen hinweisen und die häufigsten Kodierfehler richtig stellen. Erarbeiten Sie dann hausinterne Kodierrichtlinien (abteilungsintern), welche alle Ärzte erhalten.(EDV-Datei. ständig aktualisiert).

    Manchmal ist es besser, man lässt einen solchen Peer-Review von einem externen Kollegen durchführen (der Prophet im eigenen Lande...).

    Fragen sie mich doch einfach mal, ob die nicht Lust und Zeit hätte!

    Dr. med. Klüber
    Medizincontrolling
    ENDO-Klinik Hamburg

    :noo:

    Unsere Klinik kostete es alles in allem 50.000 € alle Datenerfassungen für das Kalkulationsverfahren incl.der Besprechungszeiten umzusetzen.

    Und was ist der Lohn dafür? Der Einbau einer einfachen Schlittenendoprothese am Knie bringt ab 2004 das gleiche Erlös wie ein septischer Wechsel einer Scharnierknieendoprothese.

    Kostenlos anderer Arbeit machen und dafür weniger verdienen? Nein Danke?

    Dr.Klüber
    Medizincontrolling
    ENDO-Klinik Hamburg

    :sterne:
    Wichtig ist doch allein, ob durch die Metastasen wirtschaftlicher Mehraufwand entstanden ist. Wenn die Chemotherapie allein die Metastasen mitbehandelt hat, wage ich das zu bezweifeln.
    Kann aber durch das verordnete Chemo-Schema belegt werden, dass die Therapie aufwändiger war (Gegenüberstellung Präparate/ca.-Kosten), so kann auch der DRG-Gutachter der Kassen die M. als Nebendiagnosen akzeptieren.

    Also Offenlegen der unterschiedlichen Schemata mit/ohne Metastasen.
    Bedenken, ob überhaupt für die Folge-Chemos eine stationäre Berhandlungsnotwendigkeit bestand, sonst ärgern sich die niergelassenen Onkologen zu Recht. Auch die wollen Chemotherapie machen. Das wissen auch die Kassen...

    Dr. med. Klüber
    z.Zt. noch ENDO-Klinik
    Medizincontrolling