Beiträge von MedizinControllerin

    vielen Dank schon mal.

    Nach den Aussführungen des GBA sind Notfälle (und weitere) von der Mindestmengenregelung ausgeschlossen.

    Aber wenn hier eine Prüfung durch die Kasse oder MDK erfolgt, ist es dann rechtens dass nach § 275 geprüft wird, oder muss in der Gutachtermitteilung ein andere §Prüfparagraph" angegeben werden?

    Liebes Forum,

    werden Mindestmengen auch über § 275 SGB V geprüft?

    Eigentlich handelt es sich ja immer nur um Vereinbarungen zwischen Kasse und KH, also vereinbart oder nicht vereinbart.

    Wenn jetzt aber keine Vereinbarung vorliegt, die OP doch durchgeführt worden (z. B. als Not-OP).

    Grundsätzlich wäre der Fall zu bezahlen.

    Aber wenn die Kasse doch Zweifel hat, wird dann auch über § 275 SGB V geprüft?

    Vielen dank schon mal und schöne Ostertage

    Hallo Adams,

    nach KDR ist der Anfall die HD, wenn nur dieser behandelt wird und der Patient deswegen auch aufgenommen worden ist.

    Hier wurde der Patient wegen dem Krampfanfall aufgenommen, aber die Ursache ist letzlich behandelt worden, also die Blutung.

    Der MDK versucht auch schon mal mit der KDR D002 "Zwei oder mehr Diagnosen,..." und größter Ressourcenverbrauch zu argumentieren.

    Hier wäre das die Neurologische Komplexbehandlung und die Blutung durch Metastasen.

    Bzgl. der Teambesprechungen müssen nachvollziehbare Protokolle erstellt werden.
    Am besten kann man diese Protokolle über eine Tabelle darstellen:
    Bereich/Problemstellung/ZIele.
    Namentlich genannt werden muss niemand, aber es muss jeder Bereich (Arzt, Physiotherapie etc.) erkennbar sein.

    Guten Morgen Zusammen,

    ich habe zwei Fälle "nach Schema" verknüpft. Dies ist auch so in Ordnung.
    Nun will die Kasse einen weiteren Fall dazu nehmen.
    Grundsätzlich, wenn man nach dem Schema vorgeht eigentlich richtig.

    Hier zum Verständnis die einzelnen Fälle:

    I. 12.05- 14.05.2011 L64A (Notfall)

    II. 30.5 - 31.05.2011 L42B
    III. 20.6. -22.06.2011 L20B

    Bei Fall II und III handelt es sich um eine Wiederaufnahme, die Fälle laufen in die DRG L19Z.

    Nun möchte die Kasse den ersten Fall hinzunehmen. Ist dies so richtig?
    Bin gerade überfragt, weil das KIS es nicht zulässt.

    Vielen Dank für einen Rückmeldung

    Patient mit bekanntem Faktor V Mangel kommt wg. Gehirnerschütterung ins KH.
    Zusätzlich erhält er Marcumar wg. Thrombose bei Faktor V.
    Ist hier auch das ZE 2011-28 zu kodieren.
    Oder nur wenn man tatsächlich auch Faktor V geben würde