Beiträge von Berndt

    Zitat


    Original von Selter:
    Guten Tag,

    siehe hier.

    Gruß
    --
    D. D. Selter


    Hallo eki, hallo Herr Selter,

    ich glaube eher nicht, dass die PEG-Entfernung als bereits geplante Maßnahme zu werten ist, da das (leider) nicht die Regel ist.

    Wie wäre es mit
    Z43.1 Versorgung eines Gastrostoma als HD und
    8-123.1 PEG-Entfernung als OPS?
    Man gelangt in die DRG G70B Andere Krankheiten der Verdauungsorgane ohne CC PKKS 0 Verweildauer: 1.8 Tage, Kostengewicht: 0.243 und das bildet den Aufwand wohl am besten ab.

    Wie allerdings die Notwendigkeit der stationären Durchführung zu begründen ist steht auf einenm anderen Blatt.

    Gruß

    RB

    Zitat


    Original von Laupi:

    Nur Herr Berndt, warum Sie so grantig auf "Kassentuse" sind, kann ich nicht ganz verstehen, vielleicht, weil beim einen Satz das Wörtchen "nicht" fehlt???


    Lieber "Laupi",

    nein, nein, das NICHT fehlte zwar, aber ich hab's schon richtig verstanden. Es war mehr so der vorwurfsvolle Stil, die uneinsichtigen Krankenhäuser betreffend.
    Wir würden uns halt gern weiterhin überwiegend mit dem Kerngeschäft, d.h. unseren Patienten beschäftigen. Und da ist es allemal sinnvoller, die Sekretärinnen mit den Befunden und Briefen unserer Patienten zu beschäftigen als mit dem Kopieren großer Akten.

    Um es nochmal klar zu stellen: Ich hab' gar nix gegen den MDK, die meisten sind sehr kollegial und schätzen die Situation in den Kliniken durchaus sehr gut ein.


    Grüße aus dem -leider nicht feiertagsgesegneten- Berlin

    R. Berndt

    P.S.:
    (Was mich an Kassentuses Beitrag tatsächlich gestört hat:

    - "viel Gejammer"
    - "am liebsten den MDK zur Einsichtnahme der Krankenakte in die Klinik beordern"
    "- Ich bin mal gespannt, ob des den Krankenhäusern dann auch noch gelingt, den Gutachter zu bitten, sich die Akte selbst aus dem Archiv zu suchen"
    - "da die "Verwaltungs- und Kassenmenschen" ja eh keine Ahnung von Medizin haben")

    [quote]
    Original von Kassentuse:
    und am liebsten den MDK zur Einsichtnahme der Krankenakte in die Klinik beordern

    Hallo "Kassentuse" (Copyright??),

    natürlich wollen wir den MDK in die Klinik!
    Das Gespräch zwischen Ober- oder Chefarzt und (im Übrigen zunehmend besser ausgebildetem) MDK-Arzt ist für beide Seiten gewinnbringend. Der MDK soll ja schließlich in der DRG-Einführungsphase nicht nur den Kassen, sondern auch den Kliniken helfen, oder habe ich da etwas grundsätzlich falsch verstanden :angry: ?

    Wenn wir jede Akte kopieren müssten, bei der der MDK auf Veranlassung (sehr weniger Kassen) zu uns kommt, dann hätten wir bald die gleichen Verwaltungskosten wie eben jene Kassen.

    Liebe Kassentuse, zum Glück gibt es im Forum für die Klinikbelange wesentlich offenere Kassenvertreter.

    Liebes Forum,

    sind nachstationär erbrachte Prozeduren für die Gruppierung relevant?


    Mir scheint dies in unserem KIS nicht so zu sein.
    Beispiel:
    Pat. ist mit hochaktiver Sigmadivertikulitis (K57.30) stationär, wird irgendwann ohne Endoskopie entlassen, da zu perforations-gefährdet.
    Nachstationär dann im Sinne einer nachhaltigen Betreuung koloskopischer Ausschluss (1-651) eines Ca. als Ursache der Symptomatik.

    Ergebnis unter Einbeziehung der nachstationären Prozedur:
    DRG G44B Andere Koloskopie ohne äußerst schwere oder schwere CC oder komplizierenden Eingriff

    ohne nachstationäre Prozedur:
    G67B Ösophagitis, Gastroenteritis und verschiedene Erkrankungen der Verdauungsorgane, Alter > 9 Jahre ohne äußerst schwere oder schwere CC

    Hallo,

    ich glaube, dass die Z43.1 NICHT als HD geeignet ist, da sie nicht die "Versorgung MIT einem Gastrostoma", sondern die "Versorgung eines Gastrostomas" meint (also z.B. die Desobliteration, falls überhaupt stationär durchgeführt...).
    In die ähnliche Richtung geht auch die Überschrift im schriftlichen ICD.

    Wir haben natürlich das gleiche grundsätzliche Problem mit der PEG, zumal nahezu jede gewählte Hauptdiagnose in eine andere DRG führt.

    Wir haben uns jetzt darauf geeinigt, dass die Hauptdiagnose die Exsikkose, die Kachexie oder auch mal bei einem Tm die Dysphagie etc. ist.

    MfG

    R. Berndt

    Liebes Forum,

    folgender Problemfall:

    Patientin erhält Marcumar und kommt wegen eines großen Hämatoms zur stationären Therapie incl. OP.

    Wie ist die korrekte Kodierung?:
    1. HD D68.3 Blutung unter Marcumartherapie
    ND T09.05 Hämatom Rumpf
    I48 Vorhofflimmern
    oder
    2. HD T09.05
    ND D68.3, ...

    oder vielleicht
    3. HD T09.05
    ND Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel, ...

    oder
    4. ganz anders....??? :( :look:

    Für uns besteht das Hauptproblem darin, hier Diagnose und Symptom voneinander abzugrenzen. Behandelt wurden das Hämatom durch OP und die Marcumarwirkung durch Gerinnungsfaktoren.

    Gruß

    RB

    Liebes Forum,

    eine Privatkasse erkennt die Kodierung Darmatonie als Nebendiagnose nicht an.
    Es sei völlig normal, dass es nach einer Appendektomie zu einer Darmatonie komme.
    Unsere Chirurgen können aber einen deutlich erhöhten Aufwand mit mehrfachen aufwändigen pflegerischen Maßnahmen und Verlängerung des Aufenthalts um 2 Tage glaubhaft machen.
    Ist die Haltung der KK gerechtfertigt?
    Und wenn jemand gluabt, dass sei so: Warum ist die Diagnose K91.8 dann überhaupt Fallschwere-erhöhend?

    Zusätzliches Problem: Sind auch Privatkassen an die Verpflichtung zur vollständigen Zahlung gemäß BSG-Urteil aus 2002 gebunden oder nur die GKV-Kassen?

    Gruß aus dem sonnigen Berlin

    R. Berndt

    Hallo Herr v. Schroeders,

    leider kann man aus Ihrem Post so gar nicht erkennen, auf welchen Ursprungs-Post Sie sich beziehen.
    [v. Admin editiert: Es handelte sich ursprünglich um einen eigenen Thread, den Herr v. Schroeders irrtümlich erstellt hatte. Ich habe den Originaltext daher belassen, den Beitrag jedoch umgehängt. Hier sollte jetzt alles zueinander passen]

    Dass Sie die Gelegenheit nutzen, ein paar MedizinController auf Ihre Website zu lotsen halte ich für halbwegs legitim, es ist Ihnen zumindest bei mir auch gelungen:smokin:.

    Die Diabetes-Karte ist Ihnen aus meiner Sicht aber nicht so sehr gelungen:
    - Die einzige angeführte Prozedur 5-893y führt gar nicht in die angegebene DRG K01Z, sondern in die K09Z.
    - Die zur Auswahl stehenden Hauptdiagnosen sind etwas sehr kanpp ausgefallen.
    - Warum die Manifestation angegeben werden muss, um in die DRG für den diabetischen Fuß zu gelangen ist nicht ganz einsichtig: Das Definitionshandbuch verlangt für die DRG K01Z nur eine Hauptdiagnose und eine passende Prozedur. Bei der K09Z ist es das Gleiche.
    - Das Kostengewicht von 5,84 wäre zwar für viele Häuser schön, findet sich nur leider weder für K01Z noch für K09Z auch nur annähernd im Falpauschalenkatalog wieder.

    Aber Sie haben sicher Recht, dass die Veröffentlichung interner Kodierhilfen wünschenswert ist.

    Gruß aus Berlin

    R. Berndt

    Hallo Herr v. Schroeders,

    leider kann man aus Ihrem Post so gar nicht erkennen, auf welchen Ursprungs-Post Sie sich beziehen.

    Dass Sie die Gelegenheit nutzen, ein paar MedizinController auf Ihre Website zu lotsen halte ich für halbwegs legitim, es ist Ihnen zumindest bei mir auch gelungen:smokin:.

    Die Diabetes-Karte ist Ihnen aus meiner Sicht aber nicht so sehr gelungen:
    - Die einzige angeführte Prozedur 5-893y führt gar nicht in die angegebene DRG K01Z, sondern in die K09Z.
    - Die zur Auswahl stehenden Hauptdiagnosen sind etwas sehr kanpp ausgefallen.
    - Warum die Manifestation angegeben werden muss, um in die DRG für den diabetischen Fuß zu gelangen ist nicht ganz einsichtig: Das Definitionshandbuch verlangt für die DRG K01Z nur eine Hauptdiagnose und eine passende Prozedur. Bei der K09Z ist es das Gleiche.
    - Das Kostengewicht von 5,84 wäre zwar für viele Häuser schön, findet sich nur leider weder für K01Z noch für K09Z auch nur annähernd im Falpauschalenkatalog wieder.

    Aber Sie haben sicher Recht, dass die Veröffentlichung interner Kodierhilfen wünschenswert ist.

    Gruß aus Berlin

    R. Berndt

    Hallo Herr Rost,

    ich glaube schon, dass nichts gegen die Kodierung spricht.

    ABER:
    nachdem wir endlich die Ärzte dazu gebracht haben, die nachstationär erbrachten Prozeduren zu kodieren mussten wir nun feststellen, dass das unseren Grouper gar nicht interessiert.
    Es ist aber so, dass eine akute Sigmadivertikulitis gern erst im Intervall endoskopiert wird, so dass die nachstationär erbrachte Kolo die DRG verändern würde.
    Ich bin auch sehr gespannt, ob jemand eine Lösung für Ihr und auch mein Problem hat.

    Gruß

    RB

    Hallo Herr Kollege Wilke,

    NEIN, Sie sind mit diesem Problem nicht allein, siehe auch Thread "Kasse errechnet eigene DRG" von März diesen Jahres.

    Das einzige verfügbare Programm, das zur Lösung der Probleme beiträgt, ist nach meiner Ansicht ein zertifizierter Grouper.
    Einige Kassen kommen damit aber nicht zurecht und berechnen DRGs offenbar von Hand.
    Nach jeweils ca. 10 Briefen mit Erklärung der DRGs ("Liebe Kasse, in der von uns berechneten DRG XY findet sich die Prozedur ABC und die ICD DEF, nicht aber in der von Ihnen vorgeschlagenen DRG GHI") nehmen die Kassen jetzt auch am Optionsmodell teil.
    Zur Zulässigkeit des Nicht-Bezahlens sei auf den genannten Thread verwiesen, wo freundlicherweise die Internet-Stelle des letzten Urteils des Bundessozialgerichts genannt wurde.

    Andere Programme haben wahrscheinlich immer den Makel des Verdachts der Kodieroptimierung im negativen Sinne.

    Das Verweisen an den MDK übernehmen bei uns "freundlicherweise" in wachsendem Maße die Kassen. Bei Nicht-Einigung mit der Kasse ist das aber sonst wohl der einzige Ausweg.
    Ausgenommen sind die Fälle, in denen die Kasse Recht hat (gibt es!!!) und bei denen wir auch etwas lernen. Diese Aussage, in einem Kassen-Telefonat genannt, bringt ungeahnte Pluspunkte.

    Gruß aus Berlin

    RB