Hallo esframa,
jetzt habe ich aber auch eine Frage. Wenn ein Neugeborenes mit resp. Anpassungsstörung kommt und im Laufe des stationären Aufenthaltes ein resp. Versagen hat, bleiben beide Diagnosen, sprich P22.0 und P28.5 parallel bei der Kodierung stehen, oder? Hab wohl jetzt einen Knoten im Hirn, sorry :wacko:
Im GKinD 2014 steht auf Seite 188 eine Stellungnahme der VAG zu dieser Kodierung.
Und wenn das Neugeborene dann beatmet wurde, z.b., und dann von der Beatmung entwöhnt wird, bleibt das Beatmungssystem noch beim Patienten, weil ja nicht sicher ist, ob er es ohne Beatmung schafft. Das Kind hat dann aber noch o2 bedarf. Dann ist zwar die Beatmungsperiode beendet, aber wie lange gehört dann die Zeit zur Entwöhnung, da oft das Gerät noch am Platz steht bis sicher ist, dass es jetzt ohne Atmungshilfe schnaufen kann? Ich hoffe, ich habe mich jetzt verständlich ausgedrückt.
Der Zeitraum der Entwöhung ist in den DKR ab Seite 103 beschrieben. (DKR 1001)
Gruß
MothersCoffee