Beiträge von andygruen

    Hallo!

    Zitat


    Original von Regorz:
    ...
    In § 11 der Krankenhausengeltverordnung ist geregelt, was bei der Budgetvereinbarung zu vereinbaren ist: Gesamtbetrag, Erlösbudget, Summe der Bewertungsrelationen (!!!), Basisfallwert, etc.

    Es sind also ausdrücklich keine eínzelnen DRGs zu vereinbaren.
    ...
    Soweit Sie also nicht abweichend vom § 11 in der Budgetvereinbarung ausdrücklich auch einzelne DRGs vereinbart haben, ist die Auslegung der AOK falsch.


    Ohne jetzt alle §§ des KHEntgG noch mal daraufhin gelesen zu haben, gehe ich davon aus dass in unserem Bundesland die Genehmigungsbehörde nach wie vor keine DRG-Vergütungsvereinbarung ohne Einzelaufstellung der DRG´s (auch Vordruck E1 der AEB genannt, enthält auch Spalten "Vereinbarungszeitraum - Anzahl" usw.) genehmigen wird. Wie käme man auch sonst zu den nach § 11 zu vereinbarenden Bewertungsrelationen?

    Zur Frage des Versorgungsauftrages kann man sicher unterschiedlicher Meinung sein (der Hinweis von Reisch auf § 8 Abs. 1 KHEntgG ist korrekt), aber dass die Kassen eine Vereinbarung ohne Kenntnis der einzelnen DRG unterschreiben, halte ich für theoretisch.
    Obwohl, in Bayern... ;)

    Sollte das Gegenteil der Fall sein, informieren Sie mich. Würde mich interessieren.

    MfG
    Andy
    Kassenfuzzy
    nördlich von Frankfurt