Beiträge von Michaelsen

    Hallo Forum,

    nach Lektüre der Fragen und Antworten des Forums scheint bei para-/tetraplegischen Diagnosen immer die B60A/B angesteuert zu werden. Wäre das auch in der folgenden Hauptdiagnose-Prozedur-Kombination der Fall?
    Hauptdiagnose G82.10 (spastische Paraplegie, nicht näher bezeichnet) und Prozedur 5-038.4 (Implantation einer intraspinalen Medikamentenpumpe).
    Nach der Analyse der Hauptdiagnose-Prozedur-Tabellen des G-DRG-Definitions-Handbuches Version 1.0 müsste die B07A/B herauskommen.

    Dank im Voraus.

    Olaf Michaelsen

    Hallo Forum,

    bei der Analyse der G-DRG-Definitions-Handbücher Version 1.0 ist mir unklar geblieben, was passiert, wenn die einzugebenden Datenelemente in den Hauptdiagnosetabellen und den Prozedurentabellen zweier Hauptdiagnosegruppe (MDC) auftaucht. Wonach entscheidet der Grouper sich dann bei der Gruppierung?
    Beispiel wäre B80.0 (spastische Zerebralparese) und 5-038.4: Implantation einer intraspinalen Medikamentenpumpe. Beide Elemente tauchen sowohl in MDC 01 (Nervensystem) und 08 (Skelett) auf.

    Viele Grüße

    Olaf Michaelsen

    Hallo Forum,

    bei der Analyse der G-DRG-Definitions-Handbücher Version 1.0 ist mir unklar geblieben, was passiert, wenn bei Eingabe der Datenelemente zwar die Hauptdiagnose in der Hauptdiagnosetabelle der Hauptdiagnosegruppe (MDC) auftaucht, aber die eingegebene Prozedur nicht in den Prozedurentabellen der einzelnen Diagnosegruppen (DRG) dieser MDC auftaucht. Kommt der Grouper dann zu einer Fehler-DRG (901Z oder 902Z) je nach Prozedur, oder wandert er von MDC zu MDC weiter, bis er zunächst Hauptdiagnose wiederfindet als dann beim Wandern durch den Entscheidungsbaum der MDC auch die eingegebene Prozedur? Beispiel könnte sein Hauptdiagnose I20.0: Instabile Angina pectoris und Prozedur 5-039.20: Implantation und Wechsel des Aggregats zur Rückenmarkstimulation: Einzelelektrodensystem. Hier müsste die Hauptdiagnose in die MDC 05 (Kreislaufsystem) führen.

    Viele Grüße

    Olaf Michaelsen