vdek zur geplanten Krankenhaus- und Pflegereform

Vorstandsvorsitzende Elsner fordert neue qualitäts- und versorgungsorientierte Krankenhausplanung

Pflege: Jährliche Überschüsse der privaten Krankenversicherung müssen in Vorsorgefonds fließen

Die Ersatzkassen fordern eine neue an Qualität und am Versorgungsbedarf der Bevölkerung orientierte Krankenhausplanung. „Eine umfassende Krankenhausreform ist überfällig“, so die Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), Ulrike Elsner, „aber sie kann nur gelingen, wenn Bund und Länder an einem Strang ziehen.“ Elsner forderte bundesweite Kriterien z. B. zu Entfernung und Erreichbarkeit von Krankenhäusern der Grund- und Regelversorgung einerseits und Spezialkliniken andererseits, sowie zu Qualitätsstandards in der Versorgung. Der ambulante Bereich könne hier als Vorbild dienen. Auch hier wurden bundesweite Bedarfsplanungsrichtlinien aufgestellt, die in den Regionen umgesetzt werden. Auf der Basis bundesweiter Kriterien sollten die Vertragspartner vor Ort (Krankenhaus und Krankenkassen) in den Budgetverhandlungen das Leistungsangebot des einzelnen Krankenhauses konkretisieren können. „Ein Krankenhaus wird dann nicht mehr alles machen können. Und wir können schlechte Qualität von der Versorgung ausschließen.“

Auch im Bereich der Investitionsfinanzierung – der baulichen Maßnahmen der Krankenhäuser – wünscht sich Elsner eine Unterstützung durch den Bund. „Ein wesentliches Problem der Krankenhäuser ist, dass sich die Länder mehr und mehr aus der Finanzierungsverantwortung zurückziehen. Hier sollte sich der Bund stärker einbringen, sei es durch die Definition von Investitionsquoten oder eine aktive Beteiligung an der Finanzierung.“ Wenn der Bund mehr Kompetenzen bei der Krankenhausplanung bekäme, rechtfertige dies auch eine finanzielle Beteiligung an den Investitionskosten, so die vdek-Vorstandsvorsitzende.

Auch in der Pflegeversicherung dürften Reformen nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden. „Mit der Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, der die Ungleichbehandlung von demenziell und somatisch eingeschränkten Pflegebedürftigen beheben soll, muss jetzt begonnen werden“, so Elsner. Ein entsprechendes Gesetz müsse zügig auf den Weg gebracht werden, da für die Umsetzung ein zeitlicher Vorlauf benötigt wird. Wichtig ist daher, dass noch in diesem Jahr die angekündigten Verbesserungen und die Dynamisierung der Leistungen in Kraft treten.

Elsner begrüßte die Absicht der Bundesregierung, einen Vorsorgefonds zur Abfederung der demografischen Effekte in der Pflegeversicherung einzurichten. In diesen sollen bis spätestens 2015 0,1 Beitragssatzpunkte eingezahlt werden. Allerdings sei davon auszugehen, dass dieser nicht ausreichen werde, um das bestehende Leistungsniveau zu halten und künftige Beitragszahler zu entlasten. „Wir erwarten deshalb, dass die private Pflegeversicherung sich an dem Vorsorgefonds beteiligt.“ Die private Pflegeversicherung verfügt jetzt bereits über Rücklagen in Höhe von rund 25 Milliarden Euro. Mit den Rücklagen kann sie etwa 32 Jahre lang die Ausgaben für die Pflege decken. Im Vergleich dazu reichen die Vermögensrücklagen der gesetzlichen Pflegeversicherung gerade mal ein Quartal. Elsner forderte daher, neben den 0,1 Beitragssatzpunkten auch die jährlichen Überschüsse der privaten Pflegeversicherung in den Pflegevorsorgefonds einfließen zu lassen.

Kontakt

Michaela Gottfried
Askanischer Platz 1
10963 Berlin

Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 – 29 15

E-Mail: presse@vdek.com