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Bürgerentscheid zur Klinik am 15. März

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Über die Zukunft der Burghauser Klinik entscheiden im März die Bürger
Über die Zukunft der Burghauser Klinik entscheiden im März die Bürger © bla

Altötting - Jetzt hat der Bürger das Wort. Der Altöttinger Kreistag hat am Nachmittag den Bürgerentscheid zur Klinik auf den Weg gebracht. Darüber stimmen die Bürger ab:

Kaum etwas hatte die Gemüter in den letzten Wochen so sehr erhitzt wie die Debatte um eine mögliche Schließung des Burghauser Krankenhauses. Im Stadtrat, im Kreistag und auf einer Informationsveranstaltung in Burghausen hatten die Gegner, aber zum Teil auch die Befürworter einer Schließung deutliche, manchmal auch zu deutliche Worte gefunden. Die Informationsveranstaltung Ende November war nicht über die volle Länge ein Höhepunkt der Debattenkultur. In der letzten Sitzung des Kreistags in diesem Jahr am Montagnachmittag setzten sich die Kreisräte dagegen höchst sachlich und ruhig mit dem Thema auseinander. Den Bürgerentscheid zur Zukunft der Kreiskliniken auf den Weg zu bringen war damit nicht recht viel mehr als ein formaler Akt.

Der Kreistag billigte einstimmig den Vorschlag der Verwaltung, die Bürger am 15. März an die Urne zu bitten. Dieser Termin gebe Zeit, den Bürger aufzuklären, schließlich befasse sich dieser nicht regelmäßig mit Krankenhauspolitik, kommentierte Altöttings stellvertretender Landrat Stefan Jetz (CSU) den Termin. "Es ist eine vernünftige Aufklärung notwendig und das kann man nicht in einer Woche machen", so Jetz, der die Sitzung anstelle des aus gesundheitlichen Gründen verhinderten Landrats Erwin Schneider leitete.

Formulierung sorgt nicht (mehr) für Aufregung

Den Bürgern werden am 15. März gleich drei Fragen vorgelegt: Eine Frage der Schließungsgegner, eine Frage der Befürworter und eine in solchen Fällen obligatorische Stichfrage. Die Frage, die am Freitag der Kreistag auf den Weg brachte, trägt den Titel "Zukunft kommunale Kreiskliniken". Im Wortlaut heißt es dort: "Sind Sie für eine langfristige Sicherung des Krankenhauswesens für den gesamten Landkreis durch Konzentration der Akutmedizin auf den Standort Altötting unter Beibehaltung und Ausbau der geriatrischen Rehabilitation sowie Ausbau eines ambulanten Gesundheitszentrums in Burghausen?"

Noch im Burghauser Hauptausschuss war deutliche Kritik an dieser Formulierung laut geworden. Nun im Kreistag votierte aber bei nur acht Gegenstimmen eine breite Mehrheit dafür. Burghausens Bürgermeister Hans Steindl (SPD) hatte vor der Abstimmung gesagt, er sei dafür, dass der Text so stehen gelassen werde. "Der Klamauk um Begriffe und Worte, der bringt uns nicht weiter", sagte Steindl. Mit diesem Bürgerentscheid hätten die Bürger klare Alternativen.

Bürgerbegehren geht einstimmig durch

Die zweite Alternative der Bürger - ein Votum für den Erhalt der Burghauser Klinik - brachte der Kreistag sogar einstimmig auf den Weg. Die Formulierung der Frage stammt vom Bürgerbegehren, der Kreistag war am Montagnachmittag nur noch gefragt, die Zulässigkeit des Begehrens festzustellen - eine Frage, bei der es keine zwei Meinungen geben konnte. Fünf Prozent der wahlberechtigten Landkreisbürger oder 25 Prozent der Wahlberechtigten Burghauser müssen das Begehren unterstützen. Nach Angaben der Stadt hatte es insgesamt 8969 Eintragungen gegeben, davon waren 7579 gültig. Damit hatten nicht nur deutlich mehr als 25 Prozent der wahlberechtigten Burghauser (3660 Bürger), sondern auch klar mehr als fünf Prozent der wahlberechtigten Landkreisbürger (4343) für das Begehren unterschrieben.

(Kleine) Debatte zur Stichfrage

Sollten beide Fragestellungen mehrheitlich mit Ja oder mehrheitlich mit Nein beantwortet werden - unlogisch, aber theoretisch denkbar - entscheidet die sogenannte Stichfrage über die Zukunft der Kreiskliniken. Diese Stichfrage müssen die Wähler als drittes beantworten und sie heißt im Wortlaut: "Werden die bei Bürgerentscheid 1 ("Zukunft kommunale Kreiskliniken") und Bürgerentscheid 2 ("Krankenhaus Burghausen") zur Abstimmung gestellten Fragen jeweils mehrheitlich mit Ja oder jeweils mehrheitlich mit Nein beantwortet, welche Entscheidung soll dann gelten?"

In einer kurzen Debatte kritisierte Kreisrat Franz Kammhuber (SPD) die Formulierungen in den beiden Klammern, weil der Begriff "Zukunft" positiv besetzt sei. Kammhuber stellte deshalb den Antrag, die beiden Klammern komplett zu streichen. Deutlichen Widerspruch bekam Kammhuber von Dr. Tobias Windhorst (CSU): "Was heißt denn der Klammerzusatz? Das ist der Name! Das haben wir eben fast einstimmig entschieden." Windhorst verwies darauf, dass der Bürger bei der Abstimmung schließlich längst informiert sei, worum es bei der Stichfrage gehe. "Wer meint, dass das kriegsentscheidend sei, der ist auf dem Holzweg."

Die Kreisräte folgten letztlich nicht Kammhubers Einschätzung. Mit deutlicher Mehrheit votierten sie gegen den Antrag des SPD-Kreisrats und ebenso deutlich sprachen sich die Kreisräte für die ursprünglich vorgeschlagene Stichfrage aus. Damit ist es amtlich: Das letzte Wort haben nun die Bürger des Landkreises Altötting.

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