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Ermittlungen im Transplantationsskandal deckten Unzulänglichkeiten auf

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Stellvertretend für das System: In der Universitätsmedizin Göttingen wurden durch die Ermittlungen, Zeugenaussagen und Gutachten im Transplantationsskandal Missstände deutlich. Foto: Kopietz
Stellvertretend für das System: In der Universitätsmedizin Göttingen wurden durch die Ermittlungen, Zeugenaussagen und Gutachten im Transplantationsskandal Missstände deutlich. Foto: Kopietz © Privat

Göttingen. In deutschen Uni-Kliniken herrschen zum Teil streng hierarchische Strukturen. Machtfülle, Geltungsdrang und schwache Kontrollsysteme haben schlimme Nebenwirkungen, manchmal sogar tödliche für Patienten. Das Magazin „Spiegel“ nennt einen Göttinger Professor als Beispiel. Durch den Transplantationsprozess ist einiges zutage getreten.

Der nach Ermittlungen im Organskandal mit einem Tätigkeitsverbot an der Universitätsmedizin (UMG) belegte Direktor der Gastroenterologie und Endokrinologie, Prof. R., hatte eine außergewöhnliche Machtfülle, wie der Spiegel schreibt. Das sagten Mitarbeiter als Zeugen im Prozess gegen den Transplantationschirurgen Dr. O. aus. Ein externes Gutachten bringt es auf den Punkt: Ein außerordentlich starkes Hierarchieverständnis und Expertenwissen, gepaart mit autonom agierenden Leitern und Direktoren hätten ein Manipulationssystem in der Transplantationsmedizin ermöglicht.

Die Gutachter sprechen von einem Klima der Angst und Repression, das von 2008 bis 2011 in der Klinik für Gastroenterologie und der Abteilung Transplantationschirurgie geherrscht habe. Zeugen sagten im Prozess aus, dass das Drucksystem gezielt genutzt wurde: Zweifler wurden bestraft, mit schlechten Beurteilungen oder durch Verzögerungen in der Ausbildung. Es herrschte eine „Schwarz-Weiß-Welt“. Mitarbeiter seien von Prof. R. zu Manipulationen, so von Blutdaten, angehalten worden. Eine Frau berichtete vor Gericht sogar von einer „körperlichen Bedrohung“. Nachfragen der Gutachter ergaben auch, dass in der besagten Klinik und Abteilung Entscheidungen nicht transparent begründet worden waren.

Nachfragen seien regelrecht niedergebügelt worden. Laut Gutachter hätten sich nur solche Ärzte und Mitarbeiter halten und fortentwickeln können, die sich in das System widerspruchslos eingeordneten. Also: widerspruchslos mitziehen oder ausscheiden.

Darunter litten auch die Patienten: Während im Prozess gegen O. noch um den Nachweis der tödlichen Folgen gestritten wird, nennt der „Spiegel“ ein Beispiel in Bezug auf Prof. R.: Er habe sich in einem Fall besserwisserisch über den Pathologie-Befund hinweggesetzt. Eine Re-Operation sei angezeigt gewesen. R. habe den Patienten aber nach Hause geschickt. Vier Jahre später starb der Mann – an Krebs. Der Professor bestreitet alles, er habe nach den Regeln der ärztlichen Kunst gehandelt.

Klar ist auch: Der Direktor in der Uniklinik ist fast unantastbar, auch nicht durch den UMG-Vorstand: Er genoss einen Beamtenstatus, wie es im Spiegel heißt. Dennoch: Die Staatsanwälte ermitteln und könnten gegen R. Anklage erheben. Der UMG-Vorstand Dr. Martin Siess betont, dass es solche Strukturen im Haus nicht mehr geben werde.

Von Thomas Kopietz

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