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Paderborn/Herford.

Neuer Krankenhausplan bringt OWL-Kliniken in Not

Streit um Rechtssicherheit bei erhöhten Qualitätskriterien

23.07.2014 | 23.07.2014, 00:00
Neuer Krankenhausplan bringt OWL-Kliniken in Not - © OWL
Neuer Krankenhausplan bringt OWL-Kliniken in Not | © OWL

Paderborn/Herford. Das Land Nordrhein-Westfalen macht bei der Krankenhausqualität Druck. Es hat höhere Kriterien für die Versorgung der Patienten festgelegt. Für die chronisch klammen Kliniken aber bedeutet das horrende Mehrausgaben. Außerdem fordern sie Rechtssicherheit. Jetzt droht dem Land eine Klagewelle.

Ausgelöst wird der Streit durch Feststellungsbescheide des Landes vor dem Hintergrund des Krankenhausplans NRW 2015. Darin werden den Häusern Vorgaben in Sachen Qualität gemacht.
Unter anderem geht es um eine Mindestanforderung für personelle Ausstattungen. Die aber, so die Krankenhäuser, sind nicht zu finanzieren.

Im jüngsten Fall hat das Klinikum Herford gegen das Land Klage erhoben (wir berichteten). Dabei geht es noch gar nicht um die Finanzierbarkeit der Standards, sondern zunächst um die Rechtssicherheit der Bescheide.

"Ministerium hat handwerklich schlecht gearbeitet"

"Da hat das Ministerium in Düsseldorf handwerklich schlecht gearbeitet", kritisiert Josef Düllings, Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) und Geschäftsführer des St.-Vincenz-Krankenhauses Paderborn.
Hat im jünsten Fall Klage gegen das Land erhoben. - © FOTO: STEFAN BOSCHER
Hat im jünsten Fall Klage gegen das Land erhoben. | © FOTO: STEFAN BOSCHER

Konkret geht es um die Frage, ob die Qualitätskriterien rechtlich verbindlich sind oder nur eine Richtlinie. "Was droht einem Krankenhaus, wenn es die Kriterien nicht einhält?", fragt  Düllings.  Im schlimmsten Fall könnten Krankenkassen die Vergütung der erbrachten Leistung verweigern, wenn diese nicht im Rahmen des offiziell formulierten Versorgungsauftrags erfolgt, befürchtet er.

Information
  • In NRW gibt es laut Krankenhausdatenbank des Landes 364 Krankenhäuser (Fusionen inbegriffen).
  • Die Gesamtzahl der Betten liegt laut Krankenhausplan 2015 bei 121.265.
  • Auf 100.000 Einwohner entfallen in NRW 31 Intensivbetten.

In den Bescheiden heißt es, dass "die Erbringung der Leistungsangebote vom Versorgungsauftrag der Einrichtung nur dann erfasst ist, wenn (. . .) die qualitativen Vorgaben des Krankenhausrahmenplanes (. . .) erfüllt sind".

250 Krankenhäusern droht das Aus

"Allerdings findet sich dieser Satz unter ,Hinweise'. Doch wie bindend ist ein Hinweis?", so Düllings. Er rechnet damit, dass viele Kliniken Klage einreichen, um Rechtssicherheit zu erlangen. "Ich würde das für unser Haus auch tun", so der VKD-Präsident.

Das Gesundheitsministerium in Düsseldorf versteht die Aufregung nicht: "Im Krankenhausplan steht zum Versorgungsauftrag, dass die Leitlinien nicht uneingeschränkt übernommen werden", so eine Sprecherin. Sie dienten lediglich als Orientierung. Generell sei der Blick auf den Einzelfall im Plan impliziert. Doch genau diese Einschätzung ist auf Seiten der Klinikjuristen strittig.

Neben der Frage der Rechtssicherheit treibt die Kliniken die Frage der Finanzierung um. "Dazu sagt der Krankenhausplan nämlich nichts", so Düllings. In Herford rechnet Vorstand Martin Eversmeyer mit 1,8 Millionen Euro Zusatzkosten jährlich, wenn er den Betreuungsschlüssel von einem Intensivpfleger für zwei Patienten zugrunde legt.

In NRW gibt es 296 Kliniken mit Intensivstationen. Die Anzahl der Intensivbetten liegt bei rund 5.500. Schätzungen zufolge würde eine Umsetzung der schärferen Maßstäbe pro Jahr einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag an Mehrkosten verursachen.

Vor wenigen Wochen erst hatte der Krankenhaus-Rating-Report 2014 des rheinisch-westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung ergeben, dass mehr als 250 Krankenhäusern in Deutschland wegen Geldnot das Aus droht.