Für die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) gibt es Blumen und eine Kleinigkeit für ihr kürzlich zur Welt gekommenes zweites Kind, für Georg Nüßlein, den stellvertretenden Fraktionschef von CDU/CSU im Bundestag, zwei Flaschen Wein aus Alzenau - und für Andrea Lindholz (CSU) den klaren Arbeitsauftrag, in Sachen Krankenhausreform weiter Nachbesserungen anzustreben.
Die drei Politiker von Bund und Land ließen sich bei dem Termin auf den neuen Stand bringen, wie weit die Fusion der Krankenhäuser Aschaffenburg und Alzenau fortgeschritten ist und welche Folgen die Krankenhausreform für diesen Zusammenschluss hat.
Erst Ende September hatten viele Beschäftigte von Kliniken in der Region - auch die des Klinikums Aschaffenburg - gegen die geplante Reform protestiert. Die Kliniken fürchten eine Verschlechterung ihrer finanziellen Lage und ihrer Personalstruktur. Für das Aschaffenburger Haus würde das mit dem Wegfall des 2013 eingeführten Versorgungszuschlages einen Verlust von einer Million Euro bedeuten. Dabei sollte das neue Gesetz, das im Januar 2016 in Kraft treten soll, eigentlich Entlastungen bringen.
Chronisch unterfinanziert
Denn 50 Prozent aller bayerischen Krankenhäuser schreiben laut Bayerischer Krankenhausgesellschaft rote Zahlen - weil sie chronisch unterfinanziert sind. Und nach Verdi-Berechnungen fehlen in bayerischen Krankenhäusern 21 000 Stellen.
Inzwischen haben die Entscheidungsträger den Entwurf überarbeitet. Huml zeigt sich zufrieden, dass damit weiterhin eine flächendeckende Versorgung gesichert ist und dass kommunale Häuser weiter eine gute Personalstruktur behalten. »Es ist auch gelungen, die doppelte Degression abzuschaffen«, so die Ministerin.
Der Hintergrund: In Deutschland erhalten Krankenhäuser, die besonders viel operieren und die Zahl an zuvor vereinbarten Eingriffen überschreiten, für zusätzliche Operationen weniger Geld. Dieser Abschlag heißt Degression. Zu einem doppelten Preisabfall kommt es, weil die Abschläge zugleich dafür sorgen, dass die durchschnittlichen Fallpreise für sämtliche Krankenhäuser in den Folgejahren sinken.
Nüßlein betonte, dass man inzwischen von einer echten Strukturreform reden könne - und nicht mehr nur von einer »Krankenhaus-Abwrackprämie«. Qualität gebe es nun mal nicht »ohne entsprechende personelle Ausstattung«, so der Bundestagsabgeordnete. Mit einer halben Milliarde Euro soll deshalb der Pflegebereich ab 2017 gestärkt werden. Der bereits im Bundeskabinett gebilligte Reformentwurf sah bislang Mehrkosten von 1,6 Milliarden Euro vor. 660 Millionen Euro sollen dafür genutzt werden, um rund 6000 neue Stellen zu schaffen. Mit dem zusätzlichen Pflegezuschlag würden die Krankenhäuser dabei unterstützt, das Pflegepersonal auch dauerhaft zu beschäftigen. »Das kommt den Pflegekräften und damit natürlich auch den Patienten zugute«, erklärte Huml.
Für alle Kostenträger - insbesondere die gesetzliche und private Krankenversicherung sowie Bund und Länder - entstehen laut Bundesgesundheitsministerium Mehrausgaben von rund 6,2 Milliarden Euro bis ins Jahr 2020. Auch wenn im Gegenzug Einsparungen in dreistelliger Millionenhöhe erwartet werden, stellt sich die Frage, wer das gegenfinanziert. »Ich gehe nicht davon aus, dass diese Reform zu einer Belastung der Versicherten führen wird«, meint dazu Nüßlein.
Notfallvergütung noch offen
Man ist zufrieden in Aschaffenburg mit den bisher erreichten Nachbesserungen. Noch Diskussionsbedarf gibt es bei der Notfallversorgung der Krankenhäuser. Die dringende Bitte, eine bedarfsgerechte Vergütung zu erwirken, nehmen die drei mit nach Berlin. Nachfeilen bleibt also angezeigt.
Bettina Kneller
Hintergrund: Wie es zur Krankenhausreform kam
Die deutsche Bevölkerung lebt immer länger, die Bevölkerungsdichte im ländlichen Raum nimmt ab: Der demografische Wandel im Land bedingt auch politische Maßnahmen. Verstärkte Anstrengungen sind nötig, um eine gut erreichbare und hochwertige medizinische Versorgung überall auch künftig sicherzustellen. Der Umbau der Kliniklandschaft ist deswegen zu einer der Großbaustellen des deutschen Gesundheitswesens geworden. Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag 2013 eine Krankenhausreform vereinbart. Inzwischen befindet sich das Krankenhaus-Strukturgesetz im parlamentarischen Verfahren. Zentrale Themen sind die Qualitätssicherung, die Krankenhausplanung und die Sicherung der Finanzierung der Betriebskosten. (Bettina Kneller)