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Droht Beschäftigten der Kliniken Geldverlust?

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Haus der Grund- und Regelversorgung: das Krankenhaus Hann. Münden gehört zur Arbeiterwohlfahrt Gesundheitsdienste. Foto: Krischmann
Haus der Grund- und Regelversorgung: das Krankenhaus Hann. Münden gehört zur Arbeiterwohlfahrt Gesundheitsdienste. © Foto: Krischmann

Hann. Münden. Wertguthaben für Altersteilzeitverträge sind nicht gegen Insolvenz versichert. Das geht aus den Jahresabschlüssen 2012 und 2013 der insolventen Arbeiterwohlfahrt Gesundheitsdienste hervor.

Droht Beschäftigten der Arbeiterwohlfahrt Gesundheitsdienste (AWO GSD), die Altersteilzeitverträge abgeschlossen haben, durch die Plan-Insolvenz des Unternehmens ein finanzieller Schaden? Diese Frage hat der Vorsitzende der CDU Hann. Münden, Markus Jerrentrup, in einem Offenen Brief der Geschäftsleitung der Gesellschaft gestellt. Die AWO GSD betreibt in Münden die beiden Krankenhäuser mit rund 500 Beschäftigten.

Anlass der Nachfrage Jerrentrups ist eine gleichlautende Passage in den Jahresabschlüssen 2012 und 2013. Dort heißt es - bezogen auf 2012 - auf Seite 9: „Im Jahresabschluss 2012 bestanden zwischen der Gesellschaft und Mitarbeitern der Gesellschaft Altersteilzeitverträge, die nach 2004 abgeschlossen wurden. Entgegen § 8a Altersteilzeitgesetz wurde eine Insolvenzsicherung der Wertguthaben nicht vorgenommen.“

Paragraf 8a Altersteilzeitgesetz verpflichtet den Arbeitgeber das Wertguthaben - das ist das in der Arbeitsphase für die anschließende Freistellungsphase angesparte Arbeitsentgelt - gegen das Risiko einer Zahlungsunfähigkeit abzusichern, beispielsweise durch eine Bankbürgschaft. Weiter heißt es in dem Gesetz, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die zur Sicherung des Wertguthabens ergriffenen Maßnahmen mit der ersten

Gutschrift und danach alle sechs Monate schriftlich nachweisen muss. Die CDU befürchte, so Jerrentrup, dass die Geschäftsführung der AWO GSD auch 2014 und 2015 keine Insolvenzversicherung abgeschlossen habe, sodass die Wertguthaben der Mitarbeiter in die Insolvenzmasse einfließen könnten und somit ein nachhaltiger Schaden zu Lasten der Arbeitnehmer eintreten könnte.

In der Antwort der Geschäftsführung heißt es: „Eine etwaige finanzielle Belastung der betroffenen Arbeitnehmer könnte gegebenenfalls durch Berücksichtigung im Insolvenzplan kompensiert werden, sofern dies im Plan bestätigt wird.“

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