Krankenhausreform darf nicht weiter verwässern

Anlässlich der heutigen Beratungen des Bundesrates über das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Die Ersatzkassen appellieren eindringlich an die Bundesländer, die geplante Krankenhausreform nicht weiter zu verwässern. Dies gilt insbesondere beim Thema Mengensteuerung. Ohnehin sieht das geplante Gesetz viel zu wenige Maßnahmen vor, um den ökonomisch motivierten und unnötigen Operationen in deutschen Krankenhäusern ein Ende zu bereiten. Wenn nun die wenigen Regelungen (wie der Fixkostendegressionsabschlag) noch aufgeweicht werden, erreichen wir beim Thema Menge so gut wie gar nichts. Die Versorgungsqualität wird dadurch nicht besser.

Die Länder sollten ihre Haltung zu der Investitionskostenfinanzierung grundlegend überdenken. Ihre Verpflichtung, mindestens den Durchschnitt der in den Jahren 2012 bis 2014 aufgewendeten Mittel zur Investitionsfinanzierung beizubehalten, stellt eine absolute Untergrenze dar und darf nicht weiter abgesenkt werden. Ansonsten ist der Trend nicht länger aufzuhalten, dass die Krankenhäuser ihre Investitionskosten über die Krankenkassen, sprich Beitragszahler, finanzieren. Wir befürchten, dass die fehlenden Fördermittel weiterhin über Mengensteigerungen und Personalabbau ausgeglichen werden.

Die Länder haben nicht nur eine Verpflichtung gegenüber den Krankenhäusern, sondern auch gegenüber den Beitragszahlern. Wir befürchten, dass die Krankenhausreform sehr viel teurer wird als ursprünglich angedacht. Rund acht Milliarden Euro bis 2020 zusätzlich zu schultern, das ist den Versicherten bei Zusatzbeitragssätzen, die sie allein zu zahlen haben, nicht zuzumuten!“

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