Bericht an MDK

Umweg über Kasse nicht erlaubt

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KÖLN. Niedergelassene Ärzte müssen Unterlagen oder Sozialdaten direkt an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) senden.

Der MDK darf die Informationen nicht über den Umweg der Krankenkassen erhalten. Auf die entsprechende Forderung der Bundesdatenschutzbeauftragten hat die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) ihre Mitglieder aufmerksam gemacht.

Danach ist das sogenannte Umschlagsverfahren, bei dem die Ärzte die Unterlagen in zwei Umschlägen über die Krankenkassen an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung weiterleiten, nicht erlaubt.

Der Grund: Laut der Datenschutzbeauftragten beachten die Kassen die datenschutzrechtlichen Vorgaben nicht. (iss)

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