Bern
Berner Regierung schliesst ein gemeinsames Spital mit Jura aus

Nach der Informationsoffensive der Jurassischen Regierung zur Moutier-Abstimmung meldet sich die Berner Regierung zu Wort. Sie schliesst eine Spitalplanung mit dem Jura aus, denn die rechtliche Stellung der öffentlichen Spitäler in den beiden Kantonen unterscheide sich wesentlich.

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Kein gemeinsames Spital mit Jura (Symbolbild)

Kein gemeinsames Spital mit Jura (Symbolbild)

KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Ein solcher Ansatz sei «nicht realistisch», teilt die Juradelegation der Berner Regierung mit. Dies habe das Rechtsgutachten von Professor Bernhard Rütsche vom Februar 2017 klar aufgezeigt. Diese Haltung habe Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg den Behörden von Moutier damals persönlich erläutert.

Die rechtliche Stellung der öffentlichen Später in den beiden Kantonen unterscheide sich wesentlich. Als alleiniger Eigentümer der Aktiengesellschaft Hôpital du Jura Bernois (HJB) ziehe es der Kanton Bern zudem nicht in Betracht, das Aktionariat dieses «mustergültigen Unternehmens» zu öffnen.

Zu einem solchen Szenario hatte der jurassische Gesundheitsminister Jacques Gerber vor den Medien in Delsberg erklärt, die entsprechenden Entscheide müssten von allen Partnern getroffen werden.

Die bernische Juradelegation schreibt weiter, sie ziehe es vor, «sich an die Fakten zu halten» und verzichte darauf, «die unkorrekten Informationen und Argumente aufzulisten, die während der Abstimmungskampagne hie und da vorgebracht und von offizieller Seite übernommen werden.»

Sie widerspricht jedoch «der Behauptung», der Kanton Bern habe bereits früher die Umwandlung des Spitals Moutier in ein «Gesundheitszentrum» geplant.

Zukunftslösungen für einen Spitalstandort liessen sich nicht in einigen Wochen erarbeiten. Das Gutachten von Rechtsprofessor Rütsche hebe deutlich hervor, dass der Fortbestand des Spitals von Moutier gefährdet sei, sofern sich die Stimmberechtigten von Moutier für einen Wechsel zum Kanton Jura entschieden.

Die HJB AG - sie betreibt die Spitäler in Moutier und St-Imier - könne angesichts guter Geschäftsergebnisse vertrauensvoll in die Zukunft blicken.

Das eingeleitete Zusammenrücken mit dem spitalpsychiatrischen Netzwerk psychische Gesundheit AG werde ein nachhaltiges, bedarfsgerechtes und kostengünstiges Versorgungsangebot im Berner Jura gewährleisten, schreibt die Berner Juradelegation weiter.

Die jurassische Regierung hatte ihrerseits eine Reihe von «Berichtigungen» zu Informationen publiziert, die rund um die Abstimmung vom 18. Juni zirkulierten. (sda)