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Menschenrechte

Fristlose Entlassung war nicht gerechtfertigt

20.05.2017

Die fristlose Kündigung des Klinikdirektors Markus Fröhling wurde für unwirksam erklärt. Foto: EJZ
Die fristlose Kündigung des Klinikdirektors Markus Fröhling wurde für unwirksam erklärt. Foto: EJZ

Lüneburg (idea) – In den Abtreibungsstreit an einem Krankenhaus im niedersächsischen Dannenberg kommt Bewegung. Am 19. Mai hat das Arbeitsgericht Lüneburg die fristlose Kündigung des dortigen Klinikdirektors Markus Fröhling für unwirksam erklärt. Zum Hintergrund: Der Klinikdirektor hatte sich öffentlich hinter den ehemaligen Gynäkologie-Chefarzt Thomas Börner (Uelzen) gestellt, der in seiner Abteilung Abtreibungen (außer aus medizinischen Gründen) grundsätzlich ablehnte. Das Verbot stieß in Medien, Politik und bei Verbänden wie „Pro Familia“ auf Kritik. Auch die deutsche Zentrale des schwedischen Capio-Konzerns, zu dem die Dannenberger Klinik gehört, lehnte das Vorgehen ab und kündigte dem Klinikdirektor Ende Februar fristlos. Sie begründete ihr Vorgehen mit einem angeblich rufschädigendem Verhalten des Klinikdirektors. Durch seine kompetenzüberschreitenden Aussagen in der Öffentlichkeit sei dem Ansehen der Klinik ein erheblicher Schaden zugefügt worden. Fröhling hielt die fristlose Kündigung für ungerechtfertigt und klagte. Der Capio-Konzern muss sie nun zurücknehmen und Fröhling zu den früheren Konditionen weiterbeschäftigen. Laut der Elbe-Jeetzel-Zeitung dürfte der Konzern das nicht wollen. Stattdessen werde er Fröhling „vermutlich eine Abfindung in erheblicher Höhe überweisen müssen“. Börner ist seit Anfang März nicht mehr als Chefarzt an der Klinik tätig, arbeitet dort aber noch bis Ende Mai im Bereitschaftsdienst. Abtreibungen werden an der Klinik wieder vorgenommen.

Ärztekammer Niedersachsen kritisiert Gesundheitsministerin Cornelia Rundt

Zuvor hatte sich ferner der Geschäftsführer für die Bereiche Recht und Öffentlichkeit der Ärztekammer Niedersachsen, Prof. Karsten Scholz (Hannover), in den Abtreibungsstreit eingeschaltet und Aussagen der niedersächsischen Gesundheitsministerin Cornelia Rundt (SPD) kritisiert. Sie hatte dem Krankenhaus angedroht, Finanzmittel zu entziehen, wenn Abtreibungen nicht mehr angeboten würden. Das hätte sie Scholz zufolge nicht tun dürfen. Der Staat dürfe, so schreibt Scholz im „Niedersächsischen Ärzteblatt“, vom Vorhalten eines rechtswidrigen Behandlungsangebots weder die „Gewährung von allgemeinen Fördermitteln abhängig machen noch einen entsprechenden ,Qualitätsindikator’ zur Grundlage der Krankenhausplanung für das gesamte Gebiet der Frauenheilkunde und Geburtshilfe erheben“. Ein Pressesprecher der Gesundheitsministerin wies den Vorwurf auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea zurück und blieb dabei, dass das Angebot von Abtreibungen ein Qualitätskriterium sein kann. Wörtlich schrieb er: „Die Länder sind zuständig für die investive Krankenhausfinanzierung und als solche selbstverständlich berechtigt, eigene Qualitätskriterien zu definieren.“

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