SPAREN: Längere Arbeitszeiten beim Kanton Luzern: Das Spital macht eigene Regeln

Der Kanton passt seine Personalordnung an, um 20 Millionen zu sparen. Diese gilt eigentlich auch für kantonsnahe Institutionen. Doch das Spitalgesetz erlaubt Ausnahmen – davon machen nun die Psychiatrie und das Kantonsspital Gebrauch.

Urs-Ueli Schorno
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Der Spitalrat hat bereits im Herbst 2016 entschieden, dass das Spital die Änderungen des Kantons nicht übernehmen wird. Auf dem Bild: Blick in den Operationssaal. (Bild: Corinne Glanzmann (Wolhusen, 27. April 2017))

Der Spitalrat hat bereits im Herbst 2016 entschieden, dass das Spital die Änderungen des Kantons nicht übernehmen wird. Auf dem Bild: Blick in den Operationssaal. (Bild: Corinne Glanzmann (Wolhusen, 27. April 2017))

Urs-Ueli Schorno

ursueli.schorno@luzernerzeitung.ch

In Zukunft werden Kantonsangestellte 1,25 Stunden pro Woche länger arbeiten. Doch das Luzerner Kantonsspital (Luks) und die Luzerner Psychiatrie (Lups) werden sich nicht den im Konsolidierungsplan 17 vorgesehenen Änderungen des Personalgesetzes fügen, die dem Kanton helfen sollen, 20 Millionen Franken zu sparen. Das bestätigten die beiden Institutionen gegenüber unserer Zeitung.

Eigentlich gilt grundsätzlich das kantonale Personalrecht auch für verselbstständigte Institutionen des Kantons. Also auch für die beiden grossen Luzerner Gesundheitsinstitutionen. Im Spitalgesetz ist allerdings festgehalten, dass «aus betrieblichen Gründen» mit Bezug auf Entlöhnung, Arbeitszeit, Ferien, der beruflichen Vorsorge sowie der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Spitäler davon abweichen dürfen. Darauf stütze sich der Spitalrat bei seinem Entscheid, wie Ramona Helfenberger, Mediensprecherin des Luks, gegenüber unserer Zeitung Auskunft gibt. «Der Spitalrat hat bereits im Herbst 2016 im Grundsatz entschieden, dass das Luks die Änderungen des Kantons nicht übernehmen wird.» Eine Rücksprache mit dem Kanton sei dazu nicht notwendig. «Als selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt entscheidet das Luks eigenständig, ob aus betrieblichen Gründen Abweichungen vom Personalrecht des Kantons erforderlich sind.»

Die Psychiatrie tut es dem Luks gleich

Auch die Luzerner Psychiatrie handhabt es wie das Luks. Begründet wird beiderorts mit demselben Argument. «Als Spital bewegen wir uns mit unseren Mitbewerbern in einem anspruchsvollen Wettbewerbsumfeld. Wir müssen als Arbeitgeber attraktiv bleiben», so Helfenberger. Deshalb habe der Spitalrat entschieden, die bisherigen Anstellungsbedingungen beizubehalten, um auf dem umkämpften Arbeitsmarkt der Gesundheitsberufe Chancen zu haben.

«Das Gesamtpaket von Angeboten und ausgewogenen Anstellungsbedingungen macht einen attraktiven Arbeitgeber aus», führt Helfenberger aus. Mit Blick auf die Anstellungsbedingungen der Mitbewerber legte der Spitalrat besonderen Wert darauf, die bisherige wöchentliche Arbeitszeit beizubehalten. «Dies ist vor allem wichtig im Vergleich mit anderen Spitälern, um als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben.»

Um zu verhindern, dass das geltende Personalrecht am Luks automatisch durch das neue kantonale Personalrecht ersetzt wird, war eine Änderung im Personalreglement des Luks notwendig. Diese hat der Spitalrat im April beschlossen.

Das Luks prüfe zudem wie angekündigt andere Optionen, um statt beim Personal an anderer Stelle zu sparen. «Nach wie vor fokussieren wir dabei nicht primär auf das Personal, sondern auf die Optimierung von Prozessen und Strukturen wie durch die Einbindung neuer Technologien», so Helfenberger. «Wir werden hier auch in Zukunft sehr gefordert sein», ergänzt sie.

Gewerkschaft unterstützt den Entscheid des Luks

Zuletzt hatte das Luks 2015 das Personalreglement angepasst und war dafür von den Gewerkschaften kritisiert worden. Diese forderten einen Gesamtarbeitsvertrag und eine erhöhte Mitsprache der Mitarbeiter. Diese Forderung bleibe bestehen, so Martin Wyss, Sprecher des VPOD. Den Entscheid des Luks, das Spitalgesetz zur Anwendung zu bringen, unterstützt er aber: «Gerade im Gesundheitsbereich sind die kantonalen Sparmassnahmen beim Personal verheerend», betont er. «Ein Spital kann sich das in Zeiten des Fachkräftemangels nicht erlauben.» Daher sei der Entscheid der Spitalleitung nachvollziehbar.

Das Luks wendet jährlich 555 Millionen Franken für sein Personal auf. Gemäss Jahresbericht 2016 hat das Spital 6853 Mitarbeiter. Beim Lups sind es rund 1100 Mitarbeitende bei einem Personalaufwand von 84 Millionen Franken.